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Anstehende Versetzung erstmalig Trennungsgeldberechtigt

Begonnen von .TopSecret., 23. September 2024, 16:09:49

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.TopSecret.

Servus,
vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich werde zum 01.04.2025, nach mittlerweile 5 Jahren an meinem aktuellen Dienstort, an eine neue Dienststelle versetzt. Ich bin HptFw, 30Jahre alt, 8,5Jahre Dienstzeit und hatte bis jetzt keine berücksichtigte Trennungsgeldwohnung.
Sprich ich war nicht Trennungsgeld berechtigt und habe mich entsprechend auch nie groß damit beschäftigt.
Ich habe jedoch eine Wohnung in der Nähe meines aktuellen Dienstortes welche auch anerkannt und berücksichtigungsfähig ist, und welche ich unter der Woche als Unterkunft nutze.

Nun erstmal zu meinem Problem:

Aktuell bin ich an StO "A" stationiert, welcher sich etwa 350km von meiner Heimat entfernt befindet (Wochenendpendler)
Aufgrund meiner anstehenden Versetzung zu StO "B" verringert sich die Entfernung von Heimat nach StO "B" auf 170km
Die Entfernung StO "A" zu StO "B" beträgt etwa 500km

Da sich mein gesamter Freundeskreis in meiner Heimat befindet werde ich auch weiterhin am Wochenende dorthin pendeln, allerdings habe ich dort aufgrund einer kürzlichen Trennung keine eigene Wohnung mehr.
Mein aktueller Plan wäre eine Wohnung in der Heimat, sowie eine Wohnung am neuen StO um entsprechend flexibel zu sein, die Wohnung am StO wäre entsprechend auch mein Hauptwohnsitz.
Alternativ kann ich mir auch ein Kasernenleben vorstellen mit einer Wohnung in meiner Heimat, oder eine Wohnung in Kasernennähe (max 30km entfernt vom StO) und dafür keine Wohnung mehr in meiner Heimat.

a.) Die Frage die ich mir stelle ist, ab welchem Zeitpunkt könnte ich eine Wohnung am neuen StO beziehen (ich rechne mit einer Vorabkommandierung durch meinen KpChef) um Trennungsgeldberechtigt zu sein, oder darf ich die neue Wohnung erst nach Gültigkeit meiner Versetzung mieten und muss meine alte Wohnung an StO "A" entsprechend erstmal behalten?

b.) Welche Möglichkeiten habe ich im Bezug auf einen Nebenwohnsitz / Zweitwohnsitz in meiner Heimat, wann darf ich den Nebenwohnsitz/Zweitwohnsitz mieten und spielt das überhaupt eine Rolle für die Bundeswehr und meine Versetzung?

c.) Welche Möglichkeiten hätte ich wenn ich Kasernenschläfer bleiben würde und nur eine Wohnung in meiner Heimat anmieten würde? (Entfernung 170km zum StO) Ist die Entfernung bereits zu hoch um überhaupt Trennungsgeldberechtigt zu sein oder wäre ich ganz normal berechtigt, da die Entfernung sich zum alten StO halbiert hat?

d.) Sollte ich eine Wohnung am neuen StO mieten und wäre TG §6 berechtigt (Tägliche heimkehr wenn ich mich nicht Irre), zahlt mir die Bundeswehr dann einen Zuschuss zu meiner Wohnung oder ausschließlich die Fahrtkosten für die tägliche heimkehr?


Mir ist natürlich durchaus bewusst das sich viele der Dinge die ich hier erfrage auch selbst nachprüfen lassen und ich alle Vorschriften dazu selbst einlesen könnte. Jedoch ist mir auch bewusst das es hier im Forum Profis gibt die nur damit arbeiten und da natürlich deutlich mehr Expertise haben als ich mir durch einlesen aneignen könnte.

Die Frage stelle ich hier, da mein TG Bearbeiter seit einigen Wochen krank ist und entsprechend auch nicht erreichbar. Ich hoffe das mir hier jemand weiterhilft.



Danke und viele Grüße

funker07

Zum TG-Empfänger wirst du, wenn du vor der Versetzung eine anerkannte, berücksichtigte Wohnung hast.

a) Du kannst während des Bezugs von Trennungsgeld umziehen. Nach meinem Verständnis dann, wenn dein Grundantrag beschieden und die erste Abrechnung abgerechnet ist, also erst nach Dienstantritt.
b) Es muss ein Wohnsitz sein, egal ob Erst- oder Nebenwohnsitz. Korrekterweise wäre wohl der Dienstort Erstwohnsitz, weil du dich da überwiegend aufhalten wirst.
c) Tägliches Pendeln (§6) muss zumutbar sein. Bin mir nicht ganz sicher, wo genau die Werte sind, es war war mit Fahrtzeit und gesamter Abwesenheit (Fahrt+Dienst+Fahrt). Bei 170km siehts es eher nach Wochenendpendler nach §3 aus.
d) Wenn du keine angemessene Stube bekommen kannst, bekommst du einen Negativbescheid. Der ist die Grundlage, die auf Bundeswehrkosten eine Wohnung am Dienstort zu mieten. Die Fahrtstrecke von/zu dieser Wohnung musst du aber selbst zahlen (bzw über die Steuer abrechnen). Wichtig: Das ist deine Stube, die wird nicht in SASPF als Wohnung eingetragen und nicht anerkannt.


Der sinnvollste Weg nach meinem Verständnis:
1. Klären, ob du eine Stube bekommst.
1a. Falls nicht, Wohnung am Dienstort suchen. Dabei Höchstbetrag für Zuschuss beachten.
1. Dienstantritt, dann abrechnen (dabei ggf Kosten für Wohnung am Dienstort geltend machen).
2. Wohnung in der Heimat suchen und anerkennen lassen (steht was dazu in der GAIP oder hier im Forum über die Suchfunktion).
3. Wohnung am alten Standort kündigen

Danach wärst du TG3-Empfänger und deine Heimat in SASPF wäre deine tatsächliche Heimat.

Ergänzung zur Wohnung in der Heimat:
Die darfst du dir auch schon vorher suchen. Der Mietvertrag und das Einzugsdatum gemäß Meldebestätigung dürfen auch vor der Versetzung liegen.
Anerkennen lassen kannst du die (da kein räumlicher Zusammenhang) aber erst während des Bezugs von Trennungsgeld.

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