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Familienheimfahrten auf Lehrgängen von Steuer absetzen

Begonnen von Erme-306, 31. März 2024, 23:03:21

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FoxtrotUniform

Zitat von: alpha_de am 04. April 2024, 05:45:05
https://www.steuerberater-muenchen.de/steuerlexikon/familienheimfahrt.html
Danke, das ist tatsächlich hochinteressant sofern man kostenloses Bahnfahren nutzt (andernfalls ist man natürlich schlechter gestellt).
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

alpha_de

Ich kann dazu auch nur auf die FAQ im Intranet zum Bahnfahren in Uniform verweisen.

Es wird weder die Pendlerpauschale gekürzt noch besteht eine Verpflichtung, diese Tickets für Familienheimfahrten zu nutzen.

Zudem wird ausgeführt, dass mit Bahnfahren in Uniform es zu keinen steuerlichen Nachteilen kommt, da der Dienstherr die Versteuerung des geldwerten Vorteils dieser Tickets mit Pauschalversteuerung nach Paragr. 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des EStG übernimmt.

Es erfolgt damit keine Mitteilung im Rahmen der elektr. Lohnsteuerbescheinigung.

Steuerlich gesehen hat man die Fahrten aus versteuertem Arbeitslohn bestritten und kann damit die Pauschalen in Anspruch nehmen, hebt man natürlich auf die entstandenen Kosten ab, dann sieht das anders aus, denn tatsächliche Kosten entstehen einem nicht.

Geneticone

Das würde heißen, es würde Sinn machen, sämtliche Fahrten in Uniform zu bestreiten, da man somit alle Fahrten über die Pauschale geltend machen kann.


alpha_de

Naja, ja und nein. Jede 2. Fahrt bekommt man im Rahmen TG als Familienheimfahrt auch komplett erstattet.

Geneticone

Das heißt aber nicht, dass man die Fahrt erstattet bekommt wenn man mit der Bahn in Uniform fährt?


KlausP

Was soll denn erstattet werden, wenn die Bahnfahrt in Uniform für den Soldaten kostenlos ist?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

alpha_de

@KlausP

Einfach weiter oben lesen. Ich habe echt keine Lust, das alles nochmal zu erläutern. Die Fahrten in Uniform können steuerlich geltend gemacht werden. Punkt.

wolverine

Klaus wollte wohl hierauf:
Zitat von: alpha_de am 01. April 2024, 08:29:21
2. Die beiden Familienheimfahrten aus dem Trennungsgeldanspruch sollte man gerade nicht mit einem solchen Ticket machen, die kann man ganz normal in Zivil machen und bekommt das Ticket der 2. Klasse erstattet (und behält damit auch die Fahrgastrechte bei Verspätungen über 1h)..In diesem Fall scheidet aber eine Geltendmachung bei der Steuer aus.
hinaus und dieser Hinweis ist durchaus berechtigt. Wenn man in Uniform mittels dieser Token(?) fährt und hierfür dann Fahrtkostenerstattung beantragt, klingt mir das straf- und dienstrechtlich relevant.
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alpha_de

Wo hatte ich das denn behauptet oder auch nur vorgeschlagen?

1. Für Familienheimfahrten können Fahrten in Uniform genutzt werden, müssen aber nicht.
2. Fahrten in Uniform können mit der Entfernungspauschale (!!) steuerlich in der EStErkl angesetzt werden.
3. Alle 14 Tage übernimmt der Dienstherr die Kosten einer Familienheimfahrt in der 2. Klasse, soweit Kosten auch angefallen sind. Diese erstattbaren Heimfahrten kumulierten, solange TG Berechtigung besteht, man kann sie also.auch nach dem jeweiligen 2 Wochenzeitraum nutzen.
4. Das Ansetzen von Kosten bei der Abrechnung von Familienheimfahrten, die gar nicht entstanden sind, hat  disziplinare und strafrechtliche Folgen.

Aber das steht alles im bisherigen Thread.

wolverine

#24
Ich hatte auch nicht behauptet, dass jemand etwas behauptet hätte. ;D
Aber die letzte Frage zum Thema kann man durchaus so verstehen, dass dort jemand unheilvolle Gedanken hegt. Wenn nicht, umso besser.
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