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DV hier anwesend? Ausland während DU/KzH

Begonnen von Frittenbude, 13. September 2024, 14:24:19

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Frittenbude

Zitatweil die A1-2630/0-9802 "KzH" definiert:
vielen Dank, ich denke das wird evtl. weiterhelfen. Wobei, ein Chef, der es so will, kann das sicher so auslegen dass "adäquate Betreuung" sich auf Truppenärzte oder Familie zur Pflege zu Hause bezieht.

Jedenfalls bekomme ich morgen vom TrArzt die Stellungnahme.
Allerdings, gibt es eine Einschränkung, ich werde nun immer nur für 4 Wochen KzH geschrieben, weil er mich regelmäßig sehen muss (rechtliche Absicherung....). Zuletzt waren es 2 Monate, sodass ich dachte, das würde jetzt der Standard sein, das war aber nur wegen Urlaubsphase.
Den Rest der Zeit solle ich mit EU machen. Könnte halt wieder "Angriffsfläche" bieten, wenn man von KzH übergangslos in EU wechselt und danach wieder direkt KzH wird.

LwPersFw

Haben Sie inzwischen den formalen Antrag gestellt  ?

Gerade weil es ein besonderer Einzelfall ist, wäre es für andere gleich oder ähnlich Betroffene hilfreich, wie ein solcher formaler Antrag beschieden wurde, da der TrArzt schriftlich keine Bedenken formuliert hat und Sie unterstützt!


Und vor allem bei einer Ablehnung, wie dann die Beschwerde beschieden wurde.
Auch wieder vor dem Hintergrund der Unterstützung durch den TrArzt!



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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