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KDV Antrag als Reservist - Kurzer Erfahrungsbericht

Begonnen von SubZero555, 10. Dezember 2024, 12:36:04

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FeRe

@F_K

"Nunja - Recht, Gerechtigkeit und Gesetz sind nunmal 3 unterschiedliche Begriffe, weil es 3 verschiedene Konzepte sind. Moral ist ein viertes Konzept."

Mit diesen Plattheiten wollen Sie was begründen? Haben Sie das Konzept von 'Konzept' nicht begriffen?

Es gibt keine Treuepflicht über das Dienstzeitende hinaus, die über die Pflichten jedes anderen Staatsbürgers hinausgehen. BFD-Leistungen oder andere Versorgungsleistungen, sind Pflichten die der Dienstherr als Folge der im Rahmen der besonderen Fürsorgepflicht gegebenen Versprechen zu erbringen hat. Der Anspruch auf diese Leistungen ist nicht an die Erfüllung irgendwelcher Formen moralischen oder formalen Wohlverhaltens gebunden, das Sie hier herbei fabulieren wollen.

OT - Ihr Geschwätz, verbunden mit Ihrer schon fast pathologischen Uneinsichtigkeit, macht mir deutlich, warum dieses Forum außerhalb dieser Bubble nicht selten als 'toxisch' bezeichnet wird.

F_K

Die Treuepflichten über das DZE hinaus ist z. B. mit der GBO gesetzlich definiert - und da steht ein moralisches und militärisches Konzept dahinter - ein Konzept / Recht / Gesetz, auf das der ehemalige Soldat geschworen hat.

Das Grundrecht auf KDV steht ihm trotzdem zu, war aber konzeptionell für andere Fälle gedacht, ist z. B. ein Kind von Wehrpflichtzeiten.

KlausP

Zitat... Soweit mir bekannt ist, wird man auch als anerkannter KDV im Falle eines Falles einberufen, dann aber eben nicht zum bewaffneten Dienst. Das sicher vielen die jetzt den Antrag stellen nicht bekannt. ...

§1(2) Kriegsdienstverweigerungsgesetz
Zitat...(2) Wehrpflichtige, die als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind, haben im Spannungs- oder Verteidigungsfall statt des Wehrdienstes Zivildienst außerhalb der Bundeswehr als Ersatzdienst nach Artikel 12a Absatz 2 des Grundgesetzes zu leisten. ...

Zum Nachlesen und Auffrischen des Gedächnisses des einen anderen Forumisten: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FeRe

Zitat von: ulli76 am 10. Dezember 2024, 17:14:28
die Ukraine ist kein Vulkan und dort ist auch nicht irgenwas ausgebrochen.

Doch: "Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine im Jahr 2022 war zunächst ein Anstieg von Anträgen auf Kriegsdienstverweigerung zu verzeichnen. Dieser erreichte kurzfristig im Monat März 2022 seinen Höhepunkt, danach war die Entwicklung wieder rückläufig mit gelegentlichen Schwankungen."

Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/faktencheck/kdv-antraege-5647366

Wenn hier schon Haare gespalten werden, dann richtig...

FeRe

Zitat von: KlausP am 11. Dezember 2024, 09:54:58

Zum Nachlesen und Auffrischen des Gedächnisses des einen anderen Forumisten: https://www.gesetze-im-internet.de/kdvg_2003/index.html#BJNR159310003BJNE000201310

Oder hier - gut zu verstehen und aktuell: https://www.bundeswehr.de/de/organisation/personal/-aktuelles/faktencheck/kdv-antraege-5647366

schlammtreiber

Der neuartige Verweigerungsgrund "ich habe Gefühle für Mütterchen Russland" ist ja eigentlich auch gar nicht schlecht, eher als eine Art Reinigungsprozess zu sehen. Denn ganz ehrlich, solche Putinfanboys möchte ich im Ernstfall nicht neben mir haben.
Semper Communis
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InstUffzSEAKlima

Das gab  es doch schon länger, in den eigenen Reihen. Kameraden, wo man nie wußte, ob sie nicht gleich den eigenen Leuten im Fall der Fälle von hinten in den Rücken schießen würden.

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