Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Diverse Laufbahnwechsel / Karriere Fragen

Begonnen von West87, 22. Juni 2025, 13:45:03

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

West87

Fiktives Beispiel:

Person A Daten:
-37 Jahre alt
-Fachabitur
-Ausbildung Kaufmann Einzelhandel
-Ausbildung Fachinformatiker Systemintegration

BW Karriere:

-2008 Grundwehrdienst 9 Monate
-Seit 2018 Stabsdienst SU / 4 Jahre Verlängerung bis 2030
-Seit 2022 Laufbahnwechsel IT-FW
-2023 FW-Lehrgang Militärischer Teil erfolgreich bestanden
-2023 bis 2025 ZAW Fachinformatiker Systemintegration erfolgreich bestanden

-Kommend: 2025 IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing


Fragen:

1. Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll gilt: Was passiert, wenn man diesen Lehrgang zweimal nicht besteht? Wird man dann in seine vorherige Laufbahn als Stabsdienstunteroffizier versetzt, welche dann 2030 endet? Oder was passiert dann?

2. Kann man bei 2xmaligen Nichtbestehen des IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing über den Perser versuchen statt IT-FW, Stabsdienst- oder Persfw zu werden? Person A hat ja bereits eine bei der BW anerkannte kaufmännische Ausbildung und war davor als SU im Stabsdienst tätig

3. Wie ginge es in so einem Fall weiter?

Fragen Worst Case:

4. Besteht ein Anspruch auf den Z-Schein (Zivile Berufsförderung), wenn im Rahmen der 12-jährigen Verpflichtungszeit als SaZ eine ZAW-Maßnahme (hier: Fachinformatiker Systemintegration) erfolgreich absolviert wurde? Sprich könnte man 2030 beim Ausscheiden (Falls das so läuft wie in Frage 1) den Z-Schein nutzen?

5. Bei einer Bewerbung auf eine Beamtenstelle (z. B. Zoll oder Justizvollzug):
Wird man in der Regel vor dem offiziellen Dienstzeitende über eine erfolgreiche Einstellung informiert, sodass man bei Nichtannahme ggf. noch kurzfristig eine Verlängerung als SaZ beantragen kann? Oder erhält man erst nach dem Ausscheiden eine finale Rückmeldung, was die Übergangsplanung erschwert?



Ralf

Du kannst doch auch für dich fragen, du schreibst jedesmal "fiktives Beispiel"  8)
1. Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll gilt: Was passiert, wenn man diesen Lehrgang zweimal nicht besteht? Wird man dann in seine vorherige Laufbahn als Stabsdienstunteroffizier versetzt, welche dann 2030 endet? Oder was passiert dann? Wenn du noch StUffz bist ja, dann bleibst du solange, bis deine Zwischenfestsetzung ausläft

2. Kann man bei 2xmaligen Nichtbestehen des IT-FW Lehrgangs in Pöcking/Feldafing über den Perser versuchen statt IT-FW, Stabsdienst- oder Persfw zu werden? Person A hat ja bereits eine bei der BW anerkannte kaufmännische Ausbildung und war davor als SU im Stabsdienst tätigWenn es Bedarf bestünde, ja. Ich bezweifle das aber. Und wenn, wahrscheinlich eher am AdW. Du bist ja schon eher regional verhaftet, wäre dann auch keine gute Wahl

3. Wie ginge es in so einem Fall weiter? Mit dem Fachlehrgang.

Als Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

West87

#2
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?

KillBurn93

Zu 4.
E bzw. Z-Scheine gibt es nur wenn Sie mehr als 12 Jahre Dienstzeit erfüllt haben. Ist diese Dienstzeit nicht erfüllt besteht kein Anspruch. Eine Zaw hat keinen Einfluss auf das Recht auf diese Scheine aber es wird die Dauer Ihrer Übergangsgebührnisse um 9 Monate gekürzt. Darüber sollten Sie aber auch aktenkundig belehrt worden sein.

Zu 5.
Das hängt von der einstellenden Behörde ab und zu welchem Datum Sie sich bewerben. Und eine Verlängerung der Dienstzeit nimmt gerne mal mehrere Monate Zeit in Anspruch mit "mal eben, kurzfristig" ist da eher nichts.
Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Ralf

Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.  ::)
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

West87

Zitat von: Ralf am 22. Juni 2025, 19:34:55
Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 15:38:59
ZitatAls Appell: Du solltest aber nun deine ganze Kraft ins Lernen stecken. Die AEU hast du ja auch schon wiederholt, sieh das als einen Warnschuss an. Konzentriere dich auf deinen Auftrag und das ist der erfolgreiche Abschluss der Lehrgänge. Dafür investiert die Bundeswehr in dich einen Haufen Geld. Nutze das.

Zweite AEU damals ohne Probleme und die ZAW sogar mit guten Noten bestanden.

Man sollte für die Zukunft jedoch immer einen Plan B haben. Kannst du daher etwas zu meinen Fragen 4 und 5 sagen?
Freue mich über dein herzliches Dankeschön für die Beantwortung der ersten drei Fragen. So macht das richtig Spaß.  ::)

Vielen Danke für die Beantwortung meiner ersten drei Fragen  :)

West87

Hätte hier noch 2 Fragen. Vielleicht weiß jemand was dazu.

1. Hebt der Z-Schein bzw. der Status als ehemaliger SaZ die Altersgrenze bei Bewerbungen im öffentlichen Dienst auf?
Beispiel: Kann man sich mit über 50 Jahren beim Zoll (mittlerer Dienst) bewerben, wenn man z. B. 20 Jahre Soldat auf Zeit war? Oder scheitert man an der Altersgrenze?

2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.



Angemon84

Zitat2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.

Bei einem nahtlosen Übergang von der Bw zum Zoll, ohne Nachversicherung in der Rentenversicherung, wird die Pension fortlaufend weiterberechnet.
Du steigst allerding mit dem Eingangsamt der Besoldungsstufe beim Zoll ein, deine Besoldungsstufe der Bundeswehr ist da irrelanvant. Die Erfahrungsstufe behälst du aber

West87

Zitat von: Angemon84 am 11. Juli 2025, 12:56:07
Zitat2. Wird die Dienstzeit als SaZ auf die Pension angerechnet, wenn man nach dem Dienstzeitende verbeamtet wird? (z. B. beim Zoll)? Erfahrungsstufe / Besoldungsgruppe wird ja meines Wissens nach übernommen.

Bei einem nahtlosen Übergang von der Bw zum Zoll, ohne Nachversicherung in der Rentenversicherung, wird die Pension fortlaufend weiterberechnet.
Du steigst allerding mit dem Eingangsamt der Besoldungsstufe beim Zoll ein, deine Besoldungsstufe der Bundeswehr ist da irrelanvant. Die Erfahrungsstufe behälst du aber

Weißt du, oder jemand anders etwas wegen der Altersgrenze? Wird die dann als ausscheidender SAZ aufgehoben, oder nicht?

LwPersFw

Zitat von: West87 am 10. August 2025, 17:01:16Weißt du, oder jemand anders etwas wegen der Altersgrenze? Wird die dann als ausscheidender SAZ aufgehoben, oder nicht?


Soldatenversorgungsgesetz - SVG

§ 9 Eingliederungsmaßnahmen

"( 8 ) Bewirbt sich eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung ihres oder seines Wehrdienstverhältnisses oder nach dem Ende der Förderung ihrer oder seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen. Dies gilt auch dann, wenn die Soldatin oder der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

funker07

Zitat von: West87 am 22. Juni 2025, 13:45:03Da der IT-Feldwebel-Lehrgang in Pöcking/Feldafing als sehr anspruchsvoll gilt
Aus eigener (schon länger zurückliegender) Erfahrung und vor allem aus kürzlichen Gesprächen mit diversen Ausbildern aus dem Bereich:
Wirklich anspruchsvoll ist der Lehrgang nicht.
Es scheint nur in letzter Zeit vermehrt ZAW-Betreuungsstellen bzw Schulungsanbieter zu geben, die echt schlechte Arbeit machen.
Ein Großteil der behandelten Themen sollte aus der ZAW bekannt sein und wird nur nochmal kompakt aufgearbeitet.

Wenn die ZAW gut war und/oder jemand sich wirklich für IT interessiert (sollte man bei der Laufbahn ja meinen) ist der Lehrgang kein Hexenwerk.

Auch bei vielen Folgelehrgängen hört man immer wieder, dass es viel zu viel neue Themen wären und der Stoff zu komplex.
Aber fast jedes Mal ist einer dabei, der schreibt, dass 90% nur Wiederholung war.

West87

Zitat von: LwPersFw am 10. August 2025, 21:30:45
Zitat von: West87 am 10. August 2025, 17:01:16Weißt du, oder jemand anders etwas wegen der Altersgrenze? Wird die dann als ausscheidender SAZ aufgehoben, oder nicht?


Soldatenversorgungsgesetz - SVG

§ 9 Eingliederungsmaßnahmen

"( 8 ) Bewirbt sich eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit mit einer festgesetzten Wehrdienstzeit von mindestens zwölf Jahren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung ihres oder seines Wehrdienstverhältnisses oder nach dem Ende der Förderung ihrer oder seiner Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst, so gelten für die Einstellung keine Höchstaltersgrenzen. Dies gilt auch dann, wenn die Soldatin oder der Soldat im Anschluss an den Wehrdienst eine für den künftigen Beruf vorgeschriebene, über die allgemeinbildende Schulbildung hinausgehende Ausbildung ohne unzulässige Überschreitung der Regelzeit durchführt und sich innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Ausbildung um Einstellung in den öffentlichen Dienst bewirbt."



Vielen Dank für die Antwort. Den Paragraphen kannte ich schon. Mir sind trotzdem noch paar Sachen unklar, Könnten du etwas dazu sagen?

1. Bezieht sich § 9 Abs. 8 Soldatenversorgungsgesetz ausschließlich auf die Einstellung in ein Beamtenverhältnis oder gilt er auch für die Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis, falls eine Verbeamtung wegen Überschreitens der Altersgrenze nicht möglich wäre? (Das wäre ja schlecht...)

Oder bedeutet der Paragraph, dass auch Bewerber über der regulären Altersgrenze, zum Beispiel mit über 50, noch in die klassische zweijährige Zollausbildung mit anschließender Verbeamtung auf Lebenszeit einsteigen können?"

PS: Weder BFD, noch Sozialdienst konnten diese Frage beantworten...

2. Kennst du Fälle, in denen SaZ mit mindestens 12 Jahren Dienstzeit und einem Alter von über 48 Jahren nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr trotzdem in den zivilen öffentlichen Dienst z.B Zoll, Justiz oder andere Behörden verbeamtet wurden?"

3. Werden meine kompletten Jahre als SaZ automatisch für die Pensionsberechnung angerechnet, wenn ich später Bundes- oder Landesbeamter werde? Stichwort Ruhegehaltsfähige Dienstzeit.

LwPersFw

Zitat1. Bezieht sich § 9 Abs. 8 Soldatenversorgungsgesetz ausschließlich auf die Einstellung in ein Beamtenverhältnis oder gilt er auch für die Einstellung in ein Tarifbeschäftigtenverhältnis, falls eine Verbeamtung wegen Überschreitens der Altersgrenze nicht möglich wäre? (Das wäre ja schlecht...)

Oder bedeutet der Paragraph, dass auch Bewerber über der regulären Altersgrenze, zum Beispiel mit über 50, noch in die klassische zweijährige Zollausbildung mit anschließender Verbeamtung auf Lebenszeit einsteigen können?"


Das hatten wir doch hier bereits... https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?msg=737539


ZitatPS: Weder BFD, noch Sozialdienst konnten diese Frage beantworten...

Dann soll der BFD diese Frage über die Rechtsabteilung des BAPersBw klären lassen:

Wie ist der § 9 Abs 8 SVG konkret anzuwenden?
Gilt dies für jedes Beschäftigungsverhältnis im ÖD - Arbeitnehmer, Angestellte, Beamte ?
Gilt dies überall - Bund und Länder ?
Wenn keine Altersgrenze besteht, gelten trotzdem die Beschränkungen des § 48 BHO und der entsprechenden Haushaltsgesetze der Länder?

Kann ja nicht so schwer sein...
Zur Not einen schriftlichen Antrag an den BFD richten mit der Bitte diese rechtlichen Fragen verbindlich zu beantworten.

zu 2. nein

zu 3. z.B. Bund :

"(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

(1) Als ruhegehaltfähig gilt die Dienstzeit, in der ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis berufsmäßig im Dienst der Bundeswehr,
    der Nationalen Volksarmee der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik oder im Vollzugsdienst der Polizei gestanden hat.

(2) § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 bis 7, Satz 3 und Abs. 2 gilt entsprechend."



aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

LwPersFw

Bzgl. des Themas Höchstaltersgrenzen vs § 48 BHO siehe die Ausführungen des BVerwG aus 2018 in folgendem Urteil:

https://www.bverwg.de/200918U2A9.17.0

"Allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze für Bundesbeamte

"Leitsätze:

1. Die in § 48 BHO 2017 geregelte allgemeine Einstellungshöchstaltersgrenze von 50 Jahren für Bundesbeamte unterliegt weder verfassungs- noch unionsrechtlichen Bedenken."


Wichtig beim Lesen : maßgeblich sind die Ausführungen im Urteil zu "§ 48 BHO 2017", da erst seit dieser Neufassung der BHO das BVerwG diese als verfassungskonform bewertet hat.




aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

West87

Danke auf jeden Fall für deine Mühen. Ich bin inzwischen noch mehr verwirrt...

Mir ist nicht klar, wie sich §9 Abs.8 SVG und §48 BHO zueinander verhalten.
§9 Abs.8 SVG ist eine Regelung für SaZ mit mindestens 12 Jahren Dienstzeit, die sich innerhalb von sechs Monaten nach DZE bewerben.
Hebt diese Regel nicht automatisch die allgemeine 50-Jahre-Einstellungshöchstaltersgrenze des §48 BHO auf ?
Oder gibt es juristische Gründe, warum § 48 BHO trotz Erfüllung von §9 Abs.8 SVG weiterhin bindend wäre?

Soweit ich sehe, hätte §9 Abs.8 SVG bei dem im Link genannten Fall sowieso keine Anwendung, da es sich dort um keinen ehemaligen Soldaten handelt. Aber interessant zu sehen, das man davon abgesehen jemand mit ü50 ablehnt.


Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau