Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Beförderung nach eingestelltem Disziplinarverfahren

Begonnen von OF A, 23. Mai 2025, 11:01:22

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

OF A

Sachverhalt:

- Soldat OFw A wurde zuletzt ca. 2020 nach altem Beurteilungssystem beurteilt. Dabei erreichte er eine 7,8.
- 2021 -2025 wurde gegen den Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren geführt. Er wurde in der Zeit weder beurteilt noch befördert.
- 2025 wurde das Verfahren unter Feststellung eines Dienstvergehens eingestellt. Eine Disziplinarmaßnahme wurde nicht verhängt.

Zu den Fragen:
- Gem. Vorschrift werden Beförderungsreihungen je nach Beurteilung A-G gebildet. Da Soldat A keine solche Beurteilung hat, wird er überhaupt in der Beförderungsreihung berücksichtigt? Als was "übersetzt" eine 7,8?
- Wird die Standzeit von 2021 an auf die "Wartezeit" bei der Beförderung angerechnet oder wird diese wegen des Beförderungshemmnisses ausgeschlossen, sodass A im Sinne der Reihung erst seit wenigen Monaten auf die Beförderung wartet?
- Oder kann A gar mit einer mehrjährig "rückwirkenden" Beförderung zu rechnen?

Danke für euren Input!

Ralf

#1
- Ich könnte mir vorstellen, dass man grds. eine Sonder-BU anfordern wird, eine Übersetzung alt-neu gibt es seit kurzem in der A-1340/111. Sollte es keine Wartezeiten aufgrund Planstellenmangel geben, wäre sowieso keine BefReihenfolge zu bilden.
- Ja, die Wartezeit wird einberechnet.
- Nein, es gibt keine Rückwirkende Beförderung.

edit: danke für den Hinweis auf die BefVorschrift, das habe ich so eingefügt.
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau