Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Versorgung Hinterbliebene

Begonnen von wehr1895, 08. Juni 2025, 21:20:30

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

wehr1895

Ich habe mich Mal durch Vorschriften gewälzt aber komme nicht auf meinen gewünschten Nenner.

Was würde einer Ehefrau mit Kindern zustehen wenn der Ehemann Zeitsoldat beispielweise SAZ 12 ist und im 6 Dienstjahr z.b zu Hause im Inland verstirbt?

Ich habe für mich herausgelesen:
Witmenrente, 2 Fache des Sold(Sterbegeld).
Wie sieht es dann mit den bis dahin erreichten Übergangsgebührnissen und der einmaligen Übergangsbeihilfe aus ? Erhält das die Ehefrau auch .
Beste Grüße

LwPersFw

Siehe das Soldatenversorgungsgesetz i.d.F.v. 01.01.2025

Teil 2

Abschnitte 3 und 4

Die dort zutreffenden Regelungen wenn der Tod nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung ist.

https://www.buzer.de/s1.htm?g=SVG&f=1

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wehr1895

Bezüglich der Einmalzahlung des übergangsgeldes konnte ich nichts finden.
Ansonsten ist es ja so wie ich es bereits oben geschrieben hatte .
Gruß

F_K

"Übergangsgelder" sind persönliche Bezüge, die kein Teil eines "Erbes" sind.

Anmerkung:

Gibt es in einer Familie mit (kleinen) Kindern einen "Alleinverdiener", so sollte man die damit verbundenen Risiken (Dienstunfähigkeit, BU, Leben, Unfall) entsprechend PRIVAT absichern - dies ist allgemeines Lebensrisiko, dies wird NICHT vom Dienstherrn abgedeckt - Ansonsten ist man schnell im Bezug von Sozialleistungen - mit den damit verbundenen Folgen.

Schnellantwort

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau