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Bewerbung FWD trotz mit 14 begangener Volksverhetzung

Begonnen von Quiekelmaster, 26. August 2025, 11:45:58

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Quiekelmaster

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundeswehrforums,

Ich bin 19 Jahre alt und würde mich gerne für den FWD für 12 Monate beim Sanitätsdienst bewerben. Es gibt hierbei jedoch ein großes Problem. Ich hatte damals mit 14 volksverhetzende WhatsApp Sticker geteilt und wurde deswegen auch (zurecht) zu 30 Sozialstunden und einem 10 seitigem Aufsatz verurteilt. Ich bin zwar deswegen nicht Vorbestraft aber ich wurde schon einmal verurteilt und das wegen Volksverhetzung was bei der Bundeswehr ein großes No Go ist.
Ich identifiziere mich überhaupt nicht mit dem was ich damals gemacht habe und es ist mir auch zu tiefst unangenehm darüber zu reden aber es besteht folgendes Problem. Wenn ich die Bewerbungsdokumente richtig verstanden habe MUSS ich dort jegliche Strafverfahren unabhängig ob sie in das Führungszeugnis aufgenommen wurden oder nicht und ob sie verjährt sind oder nicht angeben. Aber als ich meinen Vater nach dem Aktenzeichen gefragt habe (unabhängig gedenke ich lieber findet es die BW über mich heraus als über andere Wege) bin ich auf großen Widerstand gestoßen und meine Familie malt jetzt den Teufel and die Wand, dass wenn ich es angebe ich eh keine Chance habe jemals aufgenommen zu werden während ich persönlich denke es wäre ehrlicher und würde auch von Distanzierung und Offenheit zeugen wenn ich es angebe.
Könnte mir jemand weiterhelfen oder sollte ich vielleicht meine Pläne wirklich desshalb überwerfen. Ich habe wegen dessen im Moment sehr viel Bauch- und Kopfschmerzen weil ich mir wirklich Sorgen um meine Zukunft mache.

Liebe Grüße

Bunkerfunker

Du solltest hier mutig die Flucht nach vorn antreten und vollkommen ehrlich sein. Deinen Bewerbungsunterlagen solltest du zusätzlich eine unterschriebene Erklärung über deine jetzige Geisteshaltung beilegen. Das garantiert kein Gelingen, aber das Verschweigen wird bestimmt Schwierigkeiten machen.

Wenn du zu einer Jugendstrafe verurteilt wurdest, wird die Bundeswehr das herausfinden. Sie kommt an das vollständige Zentralregister heran, nicht nur das Führungszeugnis. Bewusstes Lügen in der Bewerbung ist ein garantiertes Ausschlusskriterium. Bereits getilgte Jugendstrafen führen aber nicht zwingend zum Ausschluss, zumal du keine Haft bekommen hast.

Die Bundeswehr muss deine charakterliche Eignung überprüfen. Dabei muss eine Prognose darüber erstellt werden, wie du dich zukünftig verhalten wirst. Hier kannst du aktiv mit einer schriftlichen Stellungnahme für Aufklärung sorgen. Damals warst du 14. Und wenn du darlegen kannst, dass du jetzt reifer bist und von dir keine Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte hier eine positive Entwicklung angenommen werden.

Lesenswert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=68016.30

Im Übrigen werden zukünftig sehr viel mehr Wehrdienstleistende benötigt.


Quiekelmaster

Zitat von: Bunkerfunker am 27. August 2025, 00:22:55Du solltest hier mutig die Flucht nach vorn antreten und vollkommen ehrlich sein. Deinen Bewerbungsunterlagen solltest du zusätzlich eine unterschriebene Erklärung über deine jetzige Geisteshaltung beilegen. Das garantiert kein Gelingen, aber das Verschweigen wird bestimmt Schwierigkeiten machen.

Wenn du zu einer Jugendstrafe verurteilt wurdest, wird die Bundeswehr das herausfinden. Sie kommt an das vollständige Zentralregister heran, nicht nur das Führungszeugnis. Bewusstes Lügen in der Bewerbung ist ein garantiertes Ausschlusskriterium. Bereits getilgte Jugendstrafen führen aber nicht zwingend zum Ausschluss, zumal du keine Haft bekommen hast.

Die Bundeswehr muss deine charakterliche Eignung überprüfen. Dabei muss eine Prognose darüber erstellt werden, wie du dich zukünftig verhalten wirst. Hier kannst du aktiv mit einer schriftlichen Stellungnahme für Aufklärung sorgen. Damals warst du 14. Und wenn du darlegen kannst, dass du jetzt reifer bist und von dir keine Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte hier eine positive Entwicklung angenommen werden.

Lesenswert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=68016.30

Im Übrigen werden zukünftig sehr viel mehr Wehrdienstleistende benötigt.


Dankeschön, Bunkerfunker für ihre Antwort, ich habe mich mittlerweile genauer mit der Thematik auseinander gesetzt, die Information, die sie mir per Link weitergereicht haben hat mir sehr geholfen. Ich habe auch mich mit meiner Akte auseinander gesetzt und ich bin nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt worden sondern habe die 30 Sozialstunden und den 10-seitigen Aufsatz als gerichtliche Auflage erhalten, d.h. es ist nicht im Führungszeugnis und auch nicht im BZR, jeglich im Erziehungsregister auf welches die BW nicht zugreift. Deswegen kann ich der damaligen Staatsanwaltschaft und der damaligen Richterin für ihre Weitsicht danken und es sollte nicht von weiterer Revelanz sein, trotzdem vielen Dank für den Rat und ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Bunkerfunker

Achtung! Das befreit dich nicht von der Angabe in der Bewerbung.

Du wirst einen Karrierebogen ausfüllen müssen. Dort findet sich u.a. folgende Frage:

"Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl oder Urteil) beziehungsweise wurde gegen Sie eine Sanktion verhängt (zum Beispiel Sozialstunden, Geldauflage)?"

Diese Frage müsstest du mit Ja beantworten. Ohne deine Unterlagen zu kennen klingt es für mich nach einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage/Weisung nach § 153a StPO. Soetwas musst du angeben. Die Sozialstunden wurden dir ja auferlegt.

Darum wie oben beschrieben: Nicht verschweigen, offen damit umgehen und mit Beiblatt ausführlich erklären.

Quiekelmaster

Zitat von: Bunkerfunker am 27. August 2025, 12:52:03Achtung! Das befreit dich nicht von der Angabe in der Bewerbung.

Du wirst einen Karrierebogen ausfüllen müssen. Dort findet sich u.a. folgende Frage:

"Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl oder Urteil) beziehungsweise wurde gegen Sie eine Sanktion verhängt (zum Beispiel Sozialstunden, Geldauflage)?"

Diese Frage müsstest du mit Ja beantworten. Ohne deine Unterlagen zu kennen klingt es für mich nach einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage/Weisung nach § 153a StPO. Soetwas musst du angeben. Die Sozialstunden wurden dir ja auferlegt.

Darum wie oben beschrieben: Nicht verschweigen, offen damit umgehen und mit Beiblatt ausführlich erklären.
Danke für die Info, da führt nichts vorbei... Dann werde ich ihren Rat befolgen und auf das beste Hoffen...

MfG

ulli76

Lies GENAU was in dem Bewerbungsbogen dazu steht. Also welche Arten von Verurteilungen/Verfahren etc. du angeben musst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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