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Unterschied Versicherungsschutz RDL/DVag?

Begonnen von PzPiKp360, 27. September 2025, 12:55:02

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PzPiKp360

Neulich in eine Diskussion geraten, bei der es darum ging, statt RDL eine (auch mehrwöchige) Übungsteilnahme als DVag abzubilden, weil RDL kompliziert (langer Vorlauf, Wirtschaftlichkeitsprüfung, BAPersBw usw.), dabei Verzicht auf USG akzeptabel, RDL-Tage nicht (mehr) relevant - aber es würde angeblich auch Unterschiede geben bzgl. Versicherungsschutz bei Unfall, freier Heilfürsorge etc.

Wie sieht es damit aus?

Bunkerfunker

Während DVags steht man in einem Wehrdienstverhältnis (§ 81 Abs. 2 S. 2 SG). Man hat dann auch Anspruch auf Heilfürsorge während der DVag (Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung). Es gilt auch bei DVags das Soldatenentschädigungsgesetz (siehe § 3 Abs. 2 SEG). Damit ist man dann auch gesetzlich unfallversichert (§ 15 SEG).

Der große Unterschied ist, dass DVags nur zur "militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung" dienen. Dabei geht es darum, dich auszubilden und nicht darum, für die Bundeswehr eine Dienstpostenarbeit zu erledigen. DVags sind sollen am Stück nur drei Tage dauern (siehe Zentralrichtlinie "Die Reserve").

Also: Du kannst nicht zu einer mehrwöchigen DVag zugezogen werden. Das wäre ein Reservistendienst.

F_K

Kein USG, kein Sold, bei Krankheit / Verletzung nach spätestens 3 Tagen "raus" bei Dvag, keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keine Familienheimfahrt ... und viele andere Dinge.

PzPiKp360

Zitat von: Bunkerfunker am 27. September 2025, 17:40:37Der große Unterschied ist, dass DVags nur zur "militärischen Aus-, Fort- und Weiterbildung" dienen. Dabei geht es darum, dich auszubilden
Das wäre der Fall, es ginge um einen mehrwöchigen militärischen Lehrgang.

Zitat von: F_K am 27. September 2025, 22:17:49Kein USG, kein Sold
Wie getippt, das wäre verzichtbar.

Zitat von: F_K am 27. September 2025, 22:17:49bei Krankheit / Verletzung nach spätestens 3 Tagen "raus" bei Dvag, keine Rentenversicherung, keine Arbeitslosenversicherung, keine Familienheimfahrt ... und viele andere Dinge.
Es ginge um einen Selbstständigen, der zivil komplett privat versichert ist, bzgl. Krankheit, BU, Pflege, Leben usw. Die Versicherung hat es all die Jahre nie interessiert, ob, wie (RDL, DVag, usw.) oder wie lange (Tage, Wochen, Monate) geübt wurde. Die Frage scheint daher eher zu sein, wer Behandlungskosten trägt, falls während einer RDL oder eben einer DVag z. B. sich ein Bein gebrochen werden sollte.

F_K

Beispiel:

Beinbruch (oder vergleichbar) in RDL, alle Kosten werden von der BW übernommen, Möglichkeit der Verlängerung der RD wenn nicht ausgeheilt.
Keine private Krankenversicherung nötig (einige 100 Euro im Monat).

Beinbruch in Dvag - Notfallbehandlung ggf. durch BW, Dvag endet aber in jeden Fall - hier steht dann mehrwöchiger Verdienstausfall im Raum, der NICHT durch die BW übernommen wird - kann ja auch länger gehen, und dann?

Ansonsten - DVag über Wochen (!) wird daher kein DV "mitmachen", wäre mMn auch rechtswidrig.

PzPiKp360

Ok, danke, das Macht das Bild klarer.

(Interessanterweise ist aus dieser Perspektive dann eigentlich jede DVag, bei der durch den Wald gesprungen wird, ein bemerkenswertes Risiko bzgl. Behandlungskosten, Verdienstausfall usw., denn anscheinend ist es damit egal, ob das an Tag 2 oder an Tag 17 passiert...)

F_K

Dvag maximal 3 Tage (Ausnahmefall bis 5 Tage).

Ein GKV Versicherter hat ja Versicherungsschutz - 6 Wochen durch AG, dann Krankengeld durch GKV - entsprechende Absicherung bei PKV ist nicht "so" preiswert, so dass gerade Selbstständige oft mit Selbstbehalt "arbeiten".

Bunkerfunker

Während DVags ist man gegen Unfälle versichert, auch die Folgeschäden. Das Risiko liegt hauptsächlich in der Bürokratie.

Ist nach Ende eine weitere Behandlung notwendig, muss die Kostenübernahme der externen Behandlung erst beantragt werden und erfolgt nicht automatisch (wie bei Behandlung innerhalb der Bw).
Der mögliche Verdienstausfall ist im Rahmen des Verletztengeldes (§ 47 SGB VII) versichert, muss aber auch erst beantragt werden. Neben Einkommensnachweis muss die andauende Arbeitsunfähigkeit als Folge des Unfalls durch Arzt bestätigt werden usw.

Bunkerfunker

Für den privat versicherten Selbständigen empfehle ich insbesondere bei Reservistenarbeit, Freizeitsport, private Bautätigkeit usw. folgende Versicherungen:

1. ausreichende Krankentagegeldversicherung
2. private Unfallversicherung
3. private Berufsunfähigkeitsversicherung

Die private Unfallversicherung übernimmt solche Kosten, welche die Krankenversicherung nicht abdeckt. Dazu zählen z.B. teure Zahngeschichten. Das würde ich immer machen. Darüber hinaus zahlt sie bei Brüchen oft eine kleine Pauschale und erstattet den Jahresbeitrag zurück. Bei bleibenden Schäden gibt es die vereinbarten Entschädigungszahlungen je nach betroffenem Körperteil.

Das zu zahlende Krankentagegeld der PKV sollte dem aktuellen Einkommen entsprechen. Insbesondere bei Altverträgen muss hier oft angepasst werden. Und die maximale Dauer sollte kontrolliert und ggf. angepasst werden. Viele Verträge begrenzen die Zahlung zeitlich.

Bei üblen Unfällen mit langen Behandlungszeiten: Das Verletztengeld der gesetzlichen Unfallkasse (DVag) endet, wenn man nicht mehr im Krankenhaus ist, spätestens nach 78 Wochen, also 1,5 Jahren (§ 46 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 SGB VII). Bei voller Erwerbsunfähigkeit beträgt die Unfallrente nur zwei Drittel des alten Einkommens (§ 56 Abs. 3 SGB VII). Das Problem für privat Versicherte ist, dass sie ihre Krankenversicherung, die ja alle paar Jahre teurer wird, aus der eigenen Tasche zahlen müssen, also aus den 2/3 des alten Einkommens. Wer "nur" zu 60 % erwerbsunfähig ist, bekommt also nur 40 % des alten Einkommens, aus welchem wiederum die volle Krankenversicherung zu zahlen wäre. Da ist dann netto nur sehr wenig übrig.

Auch wegen Berufsunfähigkeit durch Krankheit aus dem privaten Bereich sollten Selbständige eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Man kann ggf. darauf verzichten, wenn man den eigenen Wohnraum abbezahlt hat und "nur" die Lebenshaltungskosten braucht. Bei den meisten ist das aber nicht der Fall, so dass Wohnraum plus Krankenversicherung ohne ausreichende Versicherung erhebliche finanzielle Herausforderungen darstellen.

Bei den Versicherungen ist es wie bei den Militärausgaben. Man tätigt sie in der Hoffnung, sie nie brauchen zu müssen. Gleichzeitig sollte man auf sie aber nicht verzichten.

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