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Fernmeldebarett oder CIR Barett

Begonnen von Micha123, 11. Juli 2018, 13:01:46

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Micha123

Hallo. Ich bin OStGefr und momentan noch im ITBtl tätig , also Angehöriger des Org-Bereiches CIR. Ab 01.10.2018 werde ich zum UstgPers StOÄ am selben Standort versetzt. Diese Kleinstdienststelle gehört aber zur Streitkräftebasis. Ich habe die Truppengattung Fernmelder. Da ich dann kein Angehöriger von CIR mehr bin, müsste ich eigentlich das korallenrote Fernmeldebarett bekommen oder muss ich das CIR Barett (marineblau) mit Abzeichen CIR weiterhin tragen?

miguhamburg1

Das CIR-Barett wird ausschließlich im milOrgBer CIR getragen. Bei einer Verwendung außerhalb von CIR hat der Soldat seine ganz normale Kopfbedeckung des UTB zu tragen, also als Heeresangehöriger in Ihrem Fall das FernmelderBarett.

Mischa123

Danke. Ja das sehe ich auch so, aber der Versorger vom ITBtl sagt, dass dies auf der Versetzung stehen müsse. Also Truppengattungswechsel, aber CIR ist keine Truppengattung.

miguhamburg1

Stimmt.CIR ist ein Organisationsbereich. Ihre Truppengattung ist die Fernmeldetruppe. Und deshalb haben Sie das Barett Ihrer Truppengattung zu tragen, wenn Sie NICHT irgendwo verwendet werden, wo Sie ein anderes Barett tragen müssten. Wie zum Beispiel in der Division Schnelle Kräfte, als Angehöriger eines Bataillons außerhalb Ihrer Truppengattung etc. Als Angehöriger des UstgPersStOÄ sind Sie nicht in einem solchen spezifischen Bereich verwendet, so dass Sie Ihr ganz normales Fernmelderbarett zu tragen haben.

BSG1966

Im Zweifel fragen Sie doch einfach in Ihrer neuen Einheit nach? Wenn diese wollen, dass Sie ab dem angegebenen Zeitpunkt eine andere Kopfbedeckung tragen, dann müssen sie dies anweisen, sodass Sie mit dem Schriebs zur LHBw gehen und ein neues erhalten können.

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