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Bin mit dem Dienstzeugnis unzufrieden

Begonnen von johannes40000, 04. Oktober 2006, 12:39:32

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johannes40000

Ich bin mit dem Dienstzeugnis was ich am Ende der 9 Monate bekommen habe unzufrieden.
Da stehen diese verschlüsselten Sätze drin die meist negatives bedeuten. Der der das Zeugnis
geschrieben hat (Feldwebel der mich nicht leiden konnte) konnte mich nicht leiden und hat da
einige Sätze reingebracht die beschreiben das ich faul usw... war.
Beispiel: "Hat die Ausbildungsgänge absolviert", das heißt ja soviel wie das ichs nur ausreichende absolviert hab.
Obwohl ich einer der besten war.

Ist das Dienstzeugnis wichtig im späteren Leben? Hat da jemand Erfahrung?
Wollen die Leute bei Bewerbungsgesprächen auch das Dienstzeugnis sehen?
Kann man mit solch einem Zeugnis wieder zum Bund (hatte ich nach dem Studium eigentlich vor)?
Und muss ich mich ans KWEA wenden wenn ich will dass das Zeugnis geändert wird (das ist Möglich hab ich im Fernsehen gesehen, bei normalen Firmen, und da wirds beim Bund wohl auch gehen).

schlammtreiber

Es besteht die Möglichkeit, das Dienstzeugnis anzufechten. Insbesondere wenn Du wirklich einer der Besten warst müsste dies nachweisbar sein, und dann könnte man eine Änderung erzwingen.
Semper Communis
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johannes40000

Nur liegt das schon 1 1/2 Jahre zurück.
Ich würde das Zeugnis auch so lassen, mir isses eigentlich (noch) egal, weil ich noch 3 Jahre studieren werde.
Aber was ist wenn ich danach zu einem Bewerbungsgespräch komme und dort nach dem Dienstzeugnis verlangt wird.
Wird danach verlang oder ist es eigentlich nur für mich damit ichs mir an die Wand hängen kann?

Kobold

Keiner fragt nach dem Dienstzeugnis eines Grundwehrdienstleistenden...
"We may not like death but death likes us."

johannes40000

Ausser wenn man wieder zum Bund will? Wenn die schulischen und Sportlichen Leistungen gut sind dann spielt doch auch das Dienstzeugniss keine Rolle oder? Will eigentlich nach dem Studium noch Offizier werden.

wolverine

Man soolte auch bedenken, dass im Öffentlichen Dienst anders formuliert wird. So steht in vielen Referendarzeugnissen gerne: "Über sein ausserdienstliches Verhalten wurde nichts Negatives bekannt" und das ist BVerwG-fest ;D. "An Ausbildung teilgenommen" klingt für mich er nach einer Feststellung als nach einer Wertung.
Nach 1,5 Jahren ist es insgesamt etwas spät, um ggf. anzufechten.
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