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Ansprüche auf Mietzuschuss u.ä. als SaZ

Begonnen von Ela24, 12. Dezember 2006, 05:33:29

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Huey

Bei den TG-Empfängern gibt es noch Unterschiede zwischen verheirateten (alle 2 Wochen) und unverheirateten (mWn alle 6 Wochen) erstatteten Familienheimfahrten.....

Zebra

Nabend Huey.

Also, deine Aussage ist im Bezug auf TG-Empfänger richtig, die nur auf Lehrgängen TG bekommen.
Bekommst du allerdings "längerfristig", sprich auch in deiner Stammeinheit TG, bekommst du monatlich eine Familienheimfahrt.
Das mit den Verheirateten, da bin ich selber nicht fit drin, da nicht betroffen, dürftest du richtig dargelegt haben.

Also, ich wünsche noch einen schönen Abend.


MkG

Zebra

Andi

Als unverheirateter TG-Empfänger bekomme ich einmal im Monat eine Familienheimfahrt bezahlt.

Gruß Andi
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stueve112


Guten Tag Kameraden,

Zu meiner Person: Ich gehe am 02.01.2006 zur Bundeswehr, als RettSanFW, nun wurde mir gesagt, dass ich nach Diez komme, ca. für 2 Wochen. Da ich schon bei der Bundeswehr war, und auch schon meine AGA hinter mir habe, muss ich ja noch den 1 Monat  Sanitäter Ausbildung machen ( Ersthelfer im Sandienst ).

So nun folgendes,  ich wohne seit fast über 2 Jahren, ihn eine Wohngemeinschaft , den habe ich doch eigentlich einen eigenen Hausstand oder ???
Wenn ja, wie ist das den mit Trennungsgeld, steht mir überhaupt was zu oder nicht!!!

Wegen ich eigentlich zur meiner Mutter wieder ziehen wollte, den was soll ich mit einer Wohnung, wenn ich eh nur evtl. 2-mal ihm Monat nach Hause fahre.

Noch was, ich bin nicht verheiratet, und müsste mich ja eigentlich auch noch um Melden bei der Meldebehörde, nur wo soll ich mich melden wenn ich eh ihn 2 Wochen aus Diez wieder weg bin, ich denke den mal, das ich mein Wohnsitz, bei meiner Mutter
anmelden muss, oder ???
nur dann steht mir doch wieder kein Trennungsgeld zu!! ( wenn mir den überhaupt
eins zu steht)

Ich denke einfach das diese Materie ziemlich schwer zu verstehen ist, wegen es ja auch keine klaren und einstimmigen aussagen zu diesem Thema zu finden ist.

Würde mich freuen wenn ihr mir Helfen könnt, und wünsche euch schon mal Frohe Weihnachten.

Helfe den, den zu helfen ist, wenn du nicht helfen kannst wähle die 112.

Huey

Um einen Hausstand anerkennen zu lassen (dies geschieht nicht automatisch), ist ein Mietvertrag notwendig, aus dem dein Name hervorgeht, und die Wohnung muss über eine seperate Kochmöglichkeit sowie ein Bad verfügen.

Ob eine WG anerkannt ist, weiss ich nicht. Dies kannst du aber nach Dienstantritt bei deiner zuständigen Truppenverwaltung erfragen.

Grundsätzlich ist dein Hauptwohnsitz dort zu melden, wo dein Lebensmittelpunkt ist.
Dies ist normalerweise der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhälst (also die Kaserne).
Bei Soldaten ist es aber problemlos, den Hauptwohnistz dort zu melden,wo der eigene Lebensmittelpunkt liegt-das kann die Wohnung bei der Mutter oder Freundin sein...

Allerdings wird ein Zimmer bei der Mutter nicht als Hausstand anerkannt-ergo kein TG...

stueve112

Danke Huey,

für deine Auskunft,das heist den also das ich kein Trennungsgeld bekomme ! Wegen ich die Wohnung zum 31.12.2006 gekündigt habe, und ja wie gesagt den eigendlich vor habe bei meiner Mutter einzuziehen.

Noch was bei welchen Einwohner Meldeamt muss ich mich den Melden, ihn Diez oder bei meiner Mutter.

Bedanke mich schon mal für eure Antworten

Frohe Weihnachten
Helfe den, den zu helfen ist, wenn du nicht helfen kannst wähle die 112.

Huey

Wie bereits erwähnt: Du kannst deinen Wohnsitz da melden, wo dein Lebensmittelpunkt liegt.

Also meldest du dich entweder bei deiner Mutter an, oder später in deiner Stammeinheit.

Beachte aber, das du dich irgendwo melden musst (!)..

Interessant ist das ganze dann, wenn zwischen dem Wohnort der Mutter und deinem Stammtruppenteil erhebliche Unterschiede in der Kfz-Versicherung bestehen.

Dann kannst du einen Zweitwohnsitz anmelden,oder aber deinen Hauptwohnsitz in die Dienststelle legen lassen und sparst somit bei der Kfz-Versicherung.


Ich kann allerdings jedem SaZ raten, sich nach den Lehrgängen eine Wohnung zu nehmen-dies gehört irgendwie zum Erwachsenwerden dazu....

Und irgendwann ist man froh, nach Dienstschluss seine eigenen vier Wände um sich zu haben...

stueve112

Ja Huey, da hast du wohl auf jeden fall Recht. Danke dir noch mal für deine Antwort.
Helfe den, den zu helfen ist, wenn du nicht helfen kannst wähle die 112.

BPz M88

Vielleicht hilft diese Seite weiter
http://www.dz-portal.de/003_menue_links/006_trennungsgeld/index.html

Aber der Fachmann zu den Fragen ist immer noch euer zuständige ReFü bzw. zuständige TrVerw

Ela24

Also das is ja mal ein ziemliches Kuddelmuddel ;D :D ;D :o ::)
Ich werd meine Wohnung zum 1.04.2007 kündigen, mein Hausstand bei ner Spedition einlagern und dann wenn ich nach Hamburg komme mir ne Wohnung suchen und dann den Hausstand liefern lassen.
Trotzdem vielen Dank und weiterhin ein frohes diskutieren, dementieren, wiederlegen, besser wissen und doch nicht ganz sicher sein ect... :-X

BPz M88

Zitat von: Ela24 am 18. Dezember 2006, 17:11:27
Also das is ja mal ein ziemliches Kuddelmuddel ;D :D ;D :o ::)
Ich werd meine Wohnung zum 1.04.2007 kündigen, mein Hausstand bei ner Spedition einlagern und dann wenn ich nach Hamburg komme mir ne Wohnung suchen und dann den Hausstand liefern lassen.
Trotzdem vielen Dank und weiterhin ein frohes diskutieren, dementieren, wiederlegen, besser wissen und doch nicht ganz sicher sein ect... :-X

Das ist auch ein nicht gerade "einfaches" Thema. Deswegen bildet die Bw extra Spezialisten dafür aus: unsere Rechnungsführer. Und diese stehen euch mit Rat und Tat zur Seite.
Also: Wenn ihr Fragen habt, wendet euch an sie.

Huey

@ela: Das einlagern halte ich für die schlechteste aller Lösungen...aber mach mal......

Zebra

Da muss ich Huey zustimmen.
Würdest dadurch eine Menge an Ansprüchen, die du hättest, unwirksam machen.

Gruß Zebra

Ela24

Und was würdet ihr mir vorschlagen???
Muss nämlich die Tage meine Wohnung kündigen.
Und wie gesagt, ich werde die Wohnung während der AGA eh nicht nutzen und die Miete beträgt knapp 400 Euro und das mal 2-3Monate ist halt schon ein Batzen Geld.
Also her mit vielen sinnvollen und wehren Vorschlägen.
Merci

wolverine

Haben Sie denn schon ein Angebot für die Einlagerung bei der Spedition eingeholt? Erst dann können Sie eine vernünftige Kosten-Nutzen-Berechnung anstellen.
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