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Urlaub während der AGA?

Begonnen von volkmerch, 21. Dezember 2006, 11:38:51

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StOPfr

Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 13:23:06
Womit die Rechtswidrigkeit der Bundeswehr eindeutig bewiesen wäre  :D
Seltsam, auf die Idee bin ich damals gar nicht gekommen. Das Argument hätte wohl auch wenig gebracht  ;).
Nun gut, in meiner Erinnerung schwingt die Regel von der Verwandtschaft 1. Grades mit. Das musste damals als Begründung herhalten.

Dennis812 fand in seiner Einheit mehr Verständnis.   

Zitat von: Andi am 22. Dezember 2006, 13:26:43
...Und der Spieß als "Mutter" der Kompanie? Der/die ist doch definitiv Verwandter ersten Grades, oder? ???
Na klar, und ein vorausschauender Spieß würde sicher rechtzeitig für alle erforderlichen Dienstbefreiungen sorgen und sich dann erst aus dieser Welt verabschieden  ;).

Aber zurück zur Frage und zur Silberhochzeit der Eltern. Verwandtschaft hin oder her: In der 5. Woche der AGA dafür eine Dienstbefreiung zu bekommen (1 oder 2 Tage je nach Entfernung) halte ich wirklich für ein Problem.
Aber wie heißt es so schön: Versuch macht klug...  ;).
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StOPfr

Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 14:13:41
Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990  ;)

Gab es denn damals für das Staatsbegräbnis (3. Klasse?) eine allgemeine Dienstbefreiung oder konnten nur einzelne NVA-Soldaten auf Antrag daran teilnehmen  ???.
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Andi

Zitat von: schlammtreiber am 22. Dezember 2006, 14:13:41
Hier gibt es als Präzedenzfall das tragische Dahinscheiden der NVA am 03.Oktober 1990  ;)

Tragisch? :D Und bei wem wurden dann die Urlaubsanträge eingereicht? ;)
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schlammtreiber

Die müsste dann General Schönbohm bearbeitet haben, oder?
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