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Fristen bei Versetzung an anderen standort

Begonnen von Gast, 16. Dezember 2003, 19:02:52

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Gast

Hallo,

ich habe aus aktuellem Anlass eine Frage:

wieviel Monate im Voraus muss / kann der Dienstbefehl zur Versetzung an einen anderen Standort erfolgen?

Gibt es Mindestfristen (z.B. 3 Monate, 6 Monate), wird zwischen Offizieren und Unteroffizieren unterschieden, oder zwischen Versetzungen innerhalb D oder ins Ausland?

Fragen über Fragen ???

Danke vorab für fachkundige Antworten
Michael

pzpio

Ahnung hab ich direkt auch keine , aber ich kann mir auch nicht vorstellen das es da eine Frist gibt.

Man kann Dir zwar Zeit geben, zBsp. für pers. Dinge wie Umzug ect. aber Anspruch darauf hast Du keine.

Es sei denn es würde für Dich eine Besondere Härte bedeuten wenn Du plötzlich versetzt wirst.

Gib uns doch noch mal´n paar Info´s.

Bist Du SaZ?
Falls ja hast Du bei Deiner einstellung dafür unterschrieben
das Du mit einer anderweitigen Verwendung einverstanden
bist.

schlammtreiber

mW gibt es keine Fristen, also kann der Dienstherr seine Soldaten jederzeit binnen Stunden/Minuten versetzen.

Semper Communis
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Tom

Hi.

Versetzungen sowie auch Lehrgänge etc. sind vom Vorgesetzten mindestens 4 Wochen vorher anzukündigen.

ABER: "Wenn er es Dir nur 2 Stunden vorher mitteilt dann zählt es genau so"

Ist eben typisch Bundeswehr, ich habe das Prob auch bald mit dem versetzen, will nämlich von Donauwörth nach Berlin. Wird aber ne neue Geschichte ;)

Viele Grüße,

Tom

aIrBoRnE

es gibt eine dreimonatige Frist. wenn du kurzfristiger versetzt werden sollst, kannst du diese Frist in Anspruch nehmen
Glück ab!

TheAdmin

#5
Es gibt da 2 Arten.

Einmal bei Versetzung unter 3 Monaten und dann über 3 Monaten.

Unter 3 Monaten kann das ganze binnen Minuten oder Stunden geschehen (wobei das kein normaler Mensch bei Versetzungen über ne Woche macht).
Bei über 3 Monaten muss eine gewisse Frist gewahrt werden (ich glaub min. 4 Wochen oder sogar mehr), wenn die unterschritten wird kann derjenige das ganze kippen.

Ausserdem stehen einem über 3 Monaten einiges mehr an Zuschüssen zu. Z.B. für Umzug etc.

PS: Ganz vergessen. Bei Versetzung innerhalb des Standortes, also etwa 4. Kp zu 5. Kp. Gilt wieder was anderes...
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