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Hausarzt

Begonnen von Pag87, 11. Februar 2007, 13:22:13

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Pag87

Hi,

ich trete wahrscheinlich bald meinen Wehrdienst an und habe eine Frage. Kann ich während meiner Wehrdienstzeit zu meinem Hausarzt gehen? Ich bin dann ja bei der BW versichtert, heißt dass dann meine alte Krankenkassenkarte (von Eltern versichert) gesperrt wird? Falls ja, bekäme ich dann eine andere mit der ich zu "zivilen" Ärzten gehen könnte?

Und noch eine zweite Frage: Falls ich nicht zu zivilen Ärzten gehen kann, haben BW Ärzte eine Schweigepflicht gegenüber der BW? Oder müssen die jedes gesundheitliche Problem melden?

Danke für Antworten.

StOPfr

Zitat von: Pag87 am 11. Februar 2007, 13:22:13
Und noch eine zweite Frage: Falls ich nicht zu zivilen Ärzten gehen kann, haben BW Ärzte eine Schweigepflicht gegenüber der BW? Oder müssen die jedes gesundheitliche Problem melden?
Als Wehrpflichter unterliegst Du der kostenlosen Heilfürsorge der Bundeswehr; Du hast keine Krankenversicherungskarte mehr, weil Du auch gar keinen zivilen Arzt aufsuchen darfst.

Die Frage nach der ärztlichen Schweigepflicht ist merkwürdig: Hast Du etwas zu verschweigen? Wenn ja ist das schlecht, weil man Dir bei der Eingangsuntersuchung auf die Schliche kommen wird. Die ärztliche Schweigepflicht gilt im Prinzip auch bei der Bw. Sind allerdings dienstliche Belange berührt - geht es also um Einschränkungen Deiner Verwendungsfähigkeit oder als Folge von Krankheiten gar um die Vermeidung möglicher Kosten für die Bw - dann gilt die Schweigepflicht garantiert nicht. Das ist sogar in deinem gesundheitlichen Interesse.
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Timid

Du bist als Soldat nicht bei der Bundeswehr versichert, sondern unterliegst der Freien Heilfürsorge. Das bedeutet, dass du jede notwendige medizinische Behandlung (okay, mit Ausnahmen je nach Status als Soldat) durch den Sanitätsdienst der Bundeswehr erhältst. Und NUR durch diesen!

Du MUSST dich also vor Beginn des Wehrdienstes bei deiner Krankenkasse abmelden. Der Besuch ziviler Ärzte scheidet auch weitestgehend aus (Ausnahme: Absolute Notfälle, bei denen kein Truppenarzt aufgesucht werden kann), bei Bedarf (wenn z.B. kein Truppenarzt in der näheren Umgebung eine Untersuchung durchführen kann - etwa bei augenärztlichen Untersuchungen/Behandlungen) wird eine Überweisung an einen zivilen Arzt ausgestellt.
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Pag87

Ok, danke für die Infos. Zu verschweigen habe ich eigentlich nichts, aber ich habe als Kind immer mal wieder Neurodermitis gehabt. Zum Zeitpunkt der Musterung aber schon lange nicht mehr, deshalb habe ich da auch nichts zu gesagt. (ohne böse absicht, habe es einfach vergessen). Dann hab ich bei der Musterung gesagt dass ich FW23 machen möchte mit evtl. Ausland. Jetzt habe ich auf einmal wieder Neurodermitis, zwar nur ein bisschen im Gesicht, aber ich hätte schon gern die salbe von hausarzt damit es weg geht. Ich würde halt ungern zum BW arzt gehen, der dann sagt neurodermitis = sofort raus, kein FWD usw. obwohl es mich absolut nicht behindert.. Habe halt gehört dass neurodermitis ein totales ausschlußkriterium ist.

Timid

#4
Zitat von: Pag87 am 11. Februar 2007, 13:51:36Habe halt gehört dass neurodermitis ein totales ausschlußkriterium ist.

Also doch ein "Verschweigen" ...

Nur zur Info: Du bist gesetzlich dazu verpflichtet, jede Verschlechterung deines Gesundheitszustandes, die eine vorübergehende Wehrdienstunfähigkeit begründet (was im Fall einer Neurodermitis, wenn diese tatsächlich eine Wehrdienstunfähigkeit nach sich zieht, der Fall sein dürfte ...), der zuständigen Wehrersatzbehörde (Kreiswehrersatzamt) zu melden! Tust du das nicht, könntest du mit einem Bußgeld belegt werden.

Insofern: Melde dich beim Kreiswehrersatzamt und klär den Sachverhalt dort ab. Damit bist du auf der sicheren Seite.
Und ich bin mir auch gar nicht so sicher, ob Neurodermitis (alleine) tatsächlich ein Grund für eine Untauglichkeit ist - wir hatten, meine ich, einen Kameraden mit Neurodermitis in der Einheit. Aber um das herauszufinden, wirst du zwangsläufig mit einem Musterungsarzt Kontakt aufnehmen müssen, da nur dieser kompetente und vor allem richtige Auskünfte dazu erteilen kann ...
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StOPfr

Zu Neurodermitis und vor allem dem Grad, der zur Ausmusterung führt, kann ich nichts sagen. Vielleicht hat unser medizinisches Fachpersonal entsprechende Erfahrung...

Den Rest streiche ich, Timid war schneller  ;).
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