Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Etliche Fehler

Begonnen von snake99, 16. Januar 2009, 18:24:25

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snake99

@Boardbetreiber / Admins

Ich wollte die Gelegenheit nutzen, euch über einige Fehler eures Boards zu informieren.

1. Die Zugriffszeiten des Boards lassen zeitweise sehr zu wünschen übrig. Oftmals benötigen Seiten bis zu 30 sek bis sie angezeigt werden. Hin und wieder kommt sogar die Meldung, dass Seiten gar nicht angezeigt werden können.

2. Ich weis nicht ob es nur bei mir so ist, jedoch sind die Benachrichtigung eMails bei einer neuen Antwort auf ein Thread fehlerhaft. Der darin enthaltene Link funktioniert nicht. Anbei ein Beispiel einer solchen Mail:

Date: Fri, 16 Jan 2009 14:52:52 +0000

Message-ID: <5013c1a93c320306f976a54875ba5948-m151415@bundeswehrforum.de>

X-Mailer: SMF

Content-Type: text/plain; charset=UTF-8

Content-Transfer-Encoding: quoted-printable

Eine Antwort von C.R.D wurde zu einem Thema geschrieben, welches Sie beobachten.

Lesen Sie die Antwort unter  http://www.bundeswehrforum.de/index.php=3Foption=3Dcom=5Fsmf&amp;Itemid=3D10&amp;topic=3D17772.new;topicseen=23new

Klicken Sie hier, um das Thema abzubestellen:  http://www.bundeswehrforum.de/index.php=3Foption=3Dcom=5Fsmf&amp;Itemid=3D10&amp;action=3Dnotify;topic=3D17772.0

Mit freundlichen Gr=C3=BC=C3=9Fen,
das Bundeswehrforum.de Team.=22


3. Möchte man sich die Berichte anschauen, die im oberen Teil des Forums verlinkt sind, so laufen die Links ins Leere. Das "Inhaltsverzeichnis" wird noch korrekt angezeigt, doch eine detailierte Ansicht der Beiträge ist fehlerhaft.

4. Ich vermisse auf der Website ein Impressum.  Da dies hier ein öffentliches Forum ist, solltet ihr gem. § 4 Abs. 3 BDSG dazu verpflichtet sein. Ihr werd nicht die ersten, die von einem Juristen deswegen mit einer recht hohen Summe abgemahnt würdet.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

Zitat von: snake99 am 16. Januar 2009, 18:24:25
Ihr werd nicht die ersten, die von einem Juristen deswegen mit einer recht hohen Summe abgemahnt würdet.
Wir wären aber auch nicht die ersten, die einer derartigen Aufforderung nicht nachkommen und eine gerichtliche Entscheidung abwarten! ;) Diese Seite wird ohne den Hintergrund der Wirtschaftlichkeit bereitgehalten, dient allein privaten Zwecken und stellt keine Dienste bereit, die sonst nur gegen Entgelt verfügbar sind. Wir gehen daher bisher davon aus, keiner Impressumspflicht zu unterliegen. Der Grundsatz der "Datensparsamkeit" gilt auch für den Seitenbetreiber. 

Der Rest ist "technischer Natur" und dazu kann ich nichts sinnvolles beitragen.

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snake99

#2
Habe mir mal den entsprechenden Paragraphen durchgelsen.
Ich bin kein Jurist sondern IT Consultant, dennoch ist dies ein für die Allgemeinheit öffentlich zugängliches Forum, und folglich des von mir genannten Paragraphen müsste ein Impressum somit genannt werden. Zumindest nach meiner Interpretation.
Naja, ich wollte euch nur drauf aufmerksam machen, was ihr draus macht bleibt selbstverständlich euch überlassen.
Um eventuelle rechtliche Konflikte zu umgehen, würde ich einfach ein Impressum schalten. Es muss ja nur ein Verantwortlicher genannt werden (z.B. derjeinge der auch die Domain registrier hat) und schon seit ihr eurer Pflicht nachgekommen.
Was die gerichtliche Entscheidung angeht -> Beträge die mit einer Unterlassungsklage bzw. mit einer Abmahnung verbunden sind, können nicht bestritten werden und müssen erstmal bezahl werden. Erinnert euch an ebay. Dort wurden vor einigen Jahren etliche Privatpersonen abgemahnt wegen Kleinigkeiten. Zahlen musste sie alle, denn Unwissenheit schützt vor "Strafe" nicht.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

#3
Zwar sind die Seiteninhalte öffentlich einsehbar, aber die Personendaten nicht.

In diesem Bereich ist vieles noch unklar und geschildert habe ich unsere Rechtsansicht.

Zitat von: snake99 am 21. Januar 2009, 09:55:12
Beträge die mit einer Unterlassungsklage bzw. mit einer Abmahnung verbunden sind, können nicht bestritten werden und müssen erstmal bezahl werden.
Das stimmt nicht! Vollstreckbar ist lediglich ein Titel und was das ist, ist in §§ 704, 794 ZPO klar geregelt. Eine Unterlassungsverfügung ergeht unter Androhung von Zwangsgeld bei Zuwiderhandlung und auf eine Abmahnung kann man zahlen. Anderenfalls muss einen der Abmahnende hierzu durch Urteil o. ä. verpflichten.

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snake99

Zitat... und auf eine Abmahnung kann man zahlen. Anderenfalls muss einen der Abmahnende hierzu durch Urteil o. ä. verpflichten. ...

Ich sag ja, ich bin kein Jurist, daher entzieht es sich meiner Kenntnis :) Die mir bekannten Fälle mussten alle den "Abmahngeldern" nachkommen ...
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TheAdmin

Zu 1.-3. arbeiten wir dran... es gibt nur leider private und berufliche Gründe, weshalb sich das ein wenig hinzieht.

Zu 4. siehe Boardjurist ;)
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