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Rekrutenbesichtigung

Begonnen von spencereb, 23. Februar 2007, 14:20:16

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spencereb

geht um die rekrutenbesichtigung.

müssen da g36, p8 und mg3 zusammensetzen.

jetzt die frage wie ist das mit dem verschluß vom mg3?
wird der auch zerlegt vorgesetzt?

wenn das so ist, kann ich die rekrutenprüfung knicken.



und muss man eigentlich die rekrutenprüfung schaffen um die aga zu schaffen?
und falls man die nicht schafft, wird man trotzdem normal zum G und OG befördert?

Andi

Zitat von: spencereb am 23. Februar 2007, 14:20:16
jetzt die frage wie ist das mit dem verschluß vom mg3?
wird der auch zerlegt vorgesetzt?

Sorry, meine Kristallkugel ist immernoch beim Uhrmacher...

Wahrscheinlich ist es aber nicht, dass der MG-Verschluss zerlegt werden muss, da der findige MG-Schütze ja einen Ersatzverschluss dabei hat...

Gruß Andi
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peppie

Die Waffen müssen nur Gefechtsmäßig zerlegt/zusammengesetzt werden. Es macht einfach keinen Sinn den Verschluss im Felde auseinander zunehmen, da einzelne kleinteile dann verloren gehen könnten (so wurde mir das erklärt). Außerdem hat jeder MG-Schütze ein zweites Rohr sowie ein zweiten Verschluss bei sich.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Timid

Und ansonsten gilt, wie fast überall: Das ist von Standort zu Standort und auch von Einheit zu Einheit unterschiedlich! Bei uns etwa musste der Verschluss mit zerlegt und zusammengesetzt werden, allerdings war es auch nur der des G3.

Insofern, siehe Andis Beitrag: Die Kristallkugeln sind momentan nicht verfügbar, Prophezeiungen dementsprechend derzeit nicht möglich. Alles weitere wird sich im Verlauf der Rekrutenbesichtigung schon von selbst ergeben!
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schlammtreiber

Zitat von: peppieno am 23. Februar 2007, 14:42:44
Es macht einfach keinen Sinn den Verschluss im Felde auseinander zunehmen, da einzelne kleinteile dann verloren gehen könnten (so wurde mir das erklärt).

Deswegen zerlegt man den Verschluss ja auch auf dem Bauch (dreht sich also auf den Rücken). Ich hab glaub ich nie ein MG ohne Verschluß zerlegt (muß man ja können da der zweite kaputtgehen kann), das heisst doch, einmal in der AGA hab ich dumm gefragt "muss das sein" und würde freundlich geföhnt "Watt glaubst Du denn, wir führen nur begrenzten Krieg oda watt?!?!?!?!?"

;D
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kohai68

Zitat von: spencereb am 23. Februar 2007, 14:20:16
und muss man eigentlich die rekrutenprüfung schaffen um die aga zu schaffen?
und falls man die nicht schafft, wird man trotzdem normal zum G und OG befördert?

soviel ich weiß ohne Wach- und Sicherungs-ATN hast du die AGA zwar nicht bestanden, wirst sie aber nicht wiederholen müssen, sondern die verpassten Teile in der Stammeinheit nachholen
Kommt halt ganz auf die Ausbildungskp an. Es gibt gute, die ihren Ausbildungsauftrag ernst nehmen und Pennereinheiten (nach meiner Erfahrung Heute leider die Mehrzahl) denen halt alles egal ist und die die Leute nur weghaben wollen

Gruß
kohai
Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was" sondern bei "Das ist so"!



If you see me running, you better run with me.
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Andi

Zitat von: spencereb am 23. Februar 2007, 14:20:16
und muss man eigentlich die rekrutenprüfung schaffen um die aga zu schaffen?
und falls man die nicht schafft, wird man trotzdem normal zum G und OG befördert?

Da man die Aga nicht nichtbestehen kann (es kann nur paaieren, dass man eine oder zwei ATN nicht zuerkannt bekommt) wird man (leider) auch in jedem Falle befördert - einzige Ausnahme: Verweigerung des gelöbnisses, dann bleibt man im Dienstgrad eines Rekruten.

Gruß Andi
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