Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

viele Fragen

Begonnen von Moniki, 23. April 2007, 06:53:27

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Moniki

Guten Morgen.
mein bruder will nächstes jahr zum bund (grundwehrdienst) und sich anscheinend auch verpfllichten lassen oder aber auch da arbeiten wenns klappt. das nu zur info.
er erzählt mir immer dass der bund dann die kosten für seine wohnung übernimmt und auch stadtwerke etc.
ich hab mich schon durch die gesetze gewälzt aber nichts eindeutiges gfunden.
könnt ihr mir helfen und sagen wie das nun alles abläuft wenn man im grundwehrdienst ist aber ne eigene wohnung hat?
Wo muss er sich wann hinwenden wegen finanzieller unterstützung?
wenn ihr noch infos braucht dann fragt.
bitte helft mir, is mir wichtig. Danke  :)

BulleMölders

Nicht die Bundeswehr übernimmt die Kosten für die Wohnung sondern die Unterhaltssicherungsbehörde. Die gehört zu den jeweiligen Gemeinden.
Es werden, wenn überhaupt, auch nur die Kosten von GWDL ünbernommen. Vorraussetzung ist, dass die eigene Wohnung schon mindestens 6 Monate bestehet. Dann werden die Koszten bis zu einem bestimmten Höchstsatz übernommen.

Weiter Informationen gibt es über die Suche, hier im Forum oder Googel. Wurde schon sehr oft gefragt.

Moniki

Ich habe mich schon dumm und dämlich gesucht bei google  :-\
hier im forum habe ich auch schon was gelesen aber kriege es nicht zusammen  :-[
wie ist es denn wenn er mit seiner freundin zusammenwohnt?
gibt es eine frist bis wann man bei der unterhaltssicherungsbehörde den antrag gestellt haben muss?

Betsy

#3
Ich kenn mich zwar net explizit aus aber ich in deinem Fall würd halt einfach mal schauen ob ich die Unterhaltssicherungsbehörde irgendwie kontaktieren und um Infos bezüglich deines Problems bzw generelle Infos bekommen könnte...

Edit: nach 5 Sekunden Google: aus www.bundeswehr.de FAQ:

"Mietzahlung

Wer bezahlt mir meine Wohnung, wenn ich Soldat werde?

Liegt eine Einberufung zum Grundwehrdienst vor und hat man eine eigene Wohnung, kann man bei der Unterhaltssicherungsbehörde (bei Kreisen und Städten) einen Antrag auf Mietzuschuss stellen. Informieren Sie sich bitte vor Antritt Ihres Dienstes dort."

Moniki

Ja soweit bin ich auch gekommen mit google aber ich dachte halt, hier kann mir jemand näheres sagen ohne dass ich gleich zu dieser behörde muss denn es geht ja nich um mich sondern um meinen bruder..
wollte mich nur etwas informieren. vllt war es ja bei jemanden ähnlich.
dann werd ich ihn wohl zu dieser behörde schicken müssen.

Brina

Zitat von: Moniki am 23. April 2007, 13:08:16

dann werd ich ihn wohl zu dieser behörde schicken müssen.

....anrufen geht bestimmt auch ;)

lg Brina
....und tschüß!!!!!

Betsy

hm, es könnte dir bestimmt hier was drüber erzählen, aber enden würde es trotzdem damit dass mit der Behörde in Kontakt getreten werden muss ;) also schick ihn vorbei oder lass wie Brina es schon schrieb anrufen.

Beobachter

@Moniki:

Google mal nach dem Unterhaltssicherungsgesetz. §7a behandelt die Mietbeihilfe.