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Mobilitätszuschlag ???

Begonnen von Bambione, 30. Mai 2007, 23:27:30

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bambione

ich hab jetzt mal was gesätzliches gefunden

(1) 1Soldaten, die Grundwehrdienst leisten und deren Standort mehr als 30 Kilometer von ihrem Wohnort entfernt ist, erhalten einen Mobilitätszuschlag, wenn sie verpflichtet sind, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen. 2Er beträgt bei einer einfachen Entfernung 0,51 Euro je Entfernungskilometer und Monat, insgesamt jedoch höchstens 204 Euro je Monat. 3Sind die Anspruchsvoraussetzungen nicht für einen vollen Monat erfüllt, ist der Mobilitätszuschlag anteilig zu gewähren. 4Bei der Bemessung des anteiligen Mobilitätszuschlages sind 30 Tage je Monat zu Grunde zu legen.
(2) 1Die Entfernung ist nach der kürzesten Straßen- und Fährverbindung zu ermitteln. 2Standort ist die politische Gemeinde, in der die Einheit oder die Dienststelle ihren Sitz hat, zu der der Soldat einberufen, versetzt oder länger als vier Wochen kommandiert ist. 3Wohnort im Sinne des Absatzes 1 ist der Ort, in dem der Soldat seine Wohnung nach dem Melderecht hat, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung. 4Auf Verlangen hat der Soldat eine Meldebestätigung vorzulegen.
(3) 1Der Zuschlag wird nicht neben dem Auslandsverwendungszuschlag nach § 8f und während einer Untersuchungshaft gezahlt. 2Er steht ferner erkrankten Soldaten nicht zu, die sich zu Hause aufhalten dürfen.
(4) Der Zuschlag wird monatlich mit dem Wehrsold gezahlt.

Timid

Wenn du jetzt noch die Quelle dazu angeben könntest, könnten wir den Abschnitt in den FAQ-Bereich stellen :)
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