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besoldung

Begonnen von bigflo, 03. Juni 2007, 11:00:27

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bigflo

moin,fange am 2.7 als wiedereinsteller an *freu*,und werde als unteroffizier im fachdienst 8 jahre eingestellt.jetzt meine frage:werde aus der besoldungstabelle die im internet umherschwirrt nicht schlau.kann mir jemand sagen was genau ich netto im monat raushab?bin 22 jahre "jung",ledig,steuerklasse 1,und KEIN heimschläfer,d.h. man muss auch noch verpflegungsgeld abziehen oder?und wieviel bekommt man jedes jahr oder jede besoldungsstufe höher?
danke für eure antworten und mühen *g*

gruß flo

Micha0712

du müsstest so um die 1350 euro netto raushaben.das hat zumindest ein kamerad von mir mit selben dienstgrad.

bigflo

#2
wollte auch sagen das ich in den westlichen bundesländern stationiert bin(hab gehört im "osten" soll man unwesentlich weniger verdienen)
ach ja wie is das eigentlich?habe 700 km zu meinem standort und ne eigene wohnung hier (mainz),was gibts da noch für zuschläge?weil werde wahrscheinlich mal ein wochenende im monat in der kaserne bleiben sonst wirds zu teuer mit benzin und so.und wollte dann halt einmal im monat uvd oder wache machen am wochenende.was gibts da nochmal für zuschläge?

LG

Hi also ab Januar 2008 ist egal wo du bist Ost wird an West angeglichen!!!! Okay :o!!!

LG

Ich weiss das ich als Stuffs ungefähr 1350.- euro netto bekomme, aber was kommt beim Wochenenddienst dazu oder bekomme ich noch etwas für meine Kilometer hin sind es 350 Km und zurück natürlich das selbe ;)!!! Also meine gibt es irgenwelche zuschläge oder so???? MfG. LG

wolverine

Als SaZ kann man die Entfernung Wohnort-Arbeitsstätte im Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Ansonsten gibt es eine Zulage für "Dienst zu ungünstigen Zeiten" und einen ganzen/ halben Anrechnungsfall, für zusammenhängend geleisteten Dienst von mehr als 12/ 16 Std. Diesen kann man entweder in Freizeitausgleich nehmen oder auszahlen lassen.
Formulare für beides gibt es wie immer beim Spiess.
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Timid

Da die Threads ja das selbe Thema behandeln, habe ich sie zusammengeführt.
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bigflo

ZitatAnsonsten gibt es eine Zulage für "Dienst zu ungünstigen Zeiten" und einen ganzen/ halben Anrechnungsfall, für zusammenhängend geleisteten Dienst von mehr als 12/ 16 Std

ok das weiß ich...nur während meiner grundausbildungszeit 2005 hab ich dafür immer dienstausgleich genommen...diesmal würde ich es mir aber gerne ausbezahlen lassen.wieviel wird das ungefähr sein pro uvd dienst z.b.

@lg: ich weiß hundertprozentig das du als saz kein "kilometer geld" bekommst,als gwdler oder fwdler ja

wolverine

Dazu kann ich nichts sagen, da es zu meiner Zeit noch DM-Beträge waren (45/ 90) :D. Der Betrag steht aber auf dem Formular.
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Beobachter

Zum Thema Anrechnungsfälle:


ZitatVerordnung über die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung

§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
(1) Soldaten mit Dienstbezügen aus der Besoldungsordnung A, die
1. mehr als 12 und höchstens 16 Stunden,
2. mehr als 16 und höchstens 24 Stunden
zusammenhängenden Dienst leisten, erhalten eine Vergütung.

(2) Die Vergütung wird nur gewährt, wenn
1. der Dienst angeordnet oder genehmigt wurde,
2. eine Freistellung vom Dienst nicht gewährt werden kann und
3. die wöchentliche Rahmendienstzeit oder bei Schichtdienst eine entsprechende Dienstzeit überschritten wurde. Während des vierten bis neunten Dienstmonat seit dem Dienstantritt wird in der Regel die Vergütung gewährt.

§ 2 Vergütung
(1) Vom Beginn des vierten bis zum Ablauf des neunten Dienstmonats seit dem Dienstantritt beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1
- Nummer 1 12,78 Euro,
- Nummer 2 25,56 Euro.

(2) Vom Beginn des zehnten Dienstmonats seit dem Dienstantritt an beträgt die Vergütung für jede Dienstleistung nach § 1 Abs. 1
- Nummer 1 17,90 Euro,
- Nummer 2 35,79 Euro.


§ 3 Ausschluss des Anspruchs
Die Vergütung wird nicht gewährt
1. für Dienste in den ersten drei Monaten seit dem Dienstantritt,
2. neben Auslandsdienstbezügen (§ 52 oder § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes),
3. neben einer Stellenzulage nach Nummer 7 oder Nummer 8 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B,
4. für zusätzlichen Dienst als erzieherische Maßnahme sowie für Dienst während der Vollstreckung von gerichtlichen Freiheitsentziehungen, Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung,
5. mit Feststellung des Spannungs- oder Verteidigungsfalles, nach einem Beschluss gem. Artikel 80a Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes oder der Anordnung von Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Abs. 6 des
Wehrpflichtgesetzes und
6. für Dienste zur Erhöhung der Bereitschaft der Streitkräfte, die das Bundesministerium der Verteidigung anordnet, um die notwendige Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben herzustellen.

bigflo

perfekt genausowas wollt ich haben!aber gehen wir mal davon aus das ich direkt das erste wochenende nach meinem dienstantritt uvd machen muss(will),werden mir dann die zulagen gewährt?weil ich bin ja wiedereinsteller und habe schon 9 monate gedient...also müsste ich doch rein theoretisch die zulagen bekommen die ab dem 9. dienstmonat gelten oder?

Beobachter

Zitat von: bigflo am 05. Juni 2007, 09:08:35
also müsste ich doch rein theoretisch die zulagen bekommen die ab dem 9. dienstmonat gelten oder?
Richtig.

bigflo

perfekt!!!klasse antworten hier!!!muss mal en riesenlob hier an das forum machen ihr seid echt klasse  und helft immer!!! ;)

schlammtreiber

Nene, wir löschen nur alle Beiträge bei denen wir nicht helfen konnten um unsere Erfolgsquote auf 100% zu pushen.

Wir nennen es Operation Epo  ;D
Semper Communis
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