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Mit vorstrafe und knast erfahrungen zum bund??

Begonnen von jagaja, 22. Juni 2007, 12:26:12

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jagaja

Hi erst ma,
ich habe nun meinen Ausbildungsplatz beim bund bekommen als It-System elektroniker kollege von mir muss nun ins gefängnis und will danach zum bund geht das denn über haupt noch ? Weil die gucken ja noch wegen strafregister

Dennis812

#1
Nein, i.d.R ist das ein kategorischer Ausschlussgrund. Straftäter gehören nicht in öffentliche Ämter!
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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Timid

Stimmt nicht.

Es kommt auf die Strafe an, es kommt auf das Strafmaß an. Wenn bestimmte Straftaten (in Richtung Verfassungsfeindlichkeit) begangen wurden, die ihn für ein öffentliches Amt disqualifizieren, ist das ein kategorischer Ausschlussgrund, genauso, wenn eine bestimmte Länge der Freiheitsstrafe überschritten wurde. Alles andere ist keiner, wird sich allerdings sehr negativ auf die Bewerbung auswirken.
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Nupsy

bei mir im zug war einer, der war wegen körperverletzung im gefängnis, und machte saz 4. also kommt auf die straftat an, denke ich mal.