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Urlaubsregelung nach der AGA

Begonnen von Rebecca, 25. Juni 2007, 11:54:19

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Rebecca

Guten Morgen!

Ich habe schon vor einiger Zeit einen Urlaub im September gebucht. Jetzt ist mein Freund seit 3 Monaten bei der BW. Seine AGA endet also am Sonntag. Er sagt aber, dass es trotzdem möglich ist, dass er nicht mitfahren kann, weil er zu einer Anschlussübung muss. Die Übung im September ist jedoch nicht das Ende seiner Grundausbildung sondern die, der Wehdienstleistenden, die 3 Monate vor ihm eingezogen wurde. Er ist sich nicht ganz sicher ob er da jetzt auch dran teilnehmen muss oder nicht. Ich hoffe ich hab das jetzt irgendwie verständlich rüber gebracht. Meine Frage ist einfach nur, bekommt er Urlaub oder nicht. Unter welchen Umständen würde er den keinen bekommen?

Grüße
Rebecca


Titel sauber gezogen  ;) - Dennis
Esst niemals gelben Schnee...

Dennis812

Eine verbindliche Antwort kann Dir/deinem Freund/Euch nur sein zukünftiger Spieß geben. Normalerweise wird bei GWDLern einem bereits gebuchten Urlaub stattgegeben. Im Zweifel macht er halt zusätzlich 1 - 2 Wachdienste...
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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