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beförderung

Begonnen von gast, 29. Februar 2004, 11:37:00

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gast

ich hab mal ne frage gibt es außer der dienstzeit noch andere vorraussetzungen die man braucht um obergefreiter zu werden. was ist wenn man zum beispiel die aga oder die rekrutenprüfung nicht bestanden hat rennt man dann die restliche dienstzeit als gefreiter rum

F_K

Beförderungen immer nach EIGNUNG und BEFÄHIGUNG im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen !

Ich würde einen Soldaten, der die AllGA NICHT bestanden hat, NICHT MAL zum Gefreiten befördern  :o  :o  :o

Da gibt es zwar noch einige andere die so denken, aber "wir" sind da wohl eher in der Minderheit, vielen KpChefs ist der Aufwand zu hoch, da werden dann einfach alle befördert ...

SPIDER

NEE ALS "SCHULTERGLATZE"

RayT

#3
Kommt drauf an wie der KpChef oder KpFw drauf ist.
Ich kenne noch viele aus meiner AGA und die sind auch ohne ATN für die AGA OG geworden.
Soweit ich weiss ist erst HG eine Leistungsbeförderung.
5. / PzGrenBtl 391 Bad Salzungen
9. EinsKgt SFOR / Ferienlager Rajlovac
StStffHFlgBrig3 / S4 Mendig   AL

revu

Gefreiter und Obergefreiter sind Regelbeförderungen, die normalerweiser jeder erreichen sollte, außer man hat solch einen Mist verzapft an den sich der Chef noch erinnern kann. Dann braucht er nicht befördern.

Diese Beförderungen sind aber unabhängig von der AGA. Normalerweise kommen die ganzen Beförderungen auf einmal ins Gezi, dort müssen die dann gestempelt, gesiegelt und eröffnet werden. Da hat keiner Lust irgendwelche Leute rauszukramen und dann zu vergleichen, ob der was bestanden hat oder nicht.

RayT

Zitat von: revu am 21. März 2004, 10:28:03
Gefreiter und Obergefreiter sind Regelbeförderungen, die normalerweiser jeder erreichen sollte, außer man hat solch einen Mist verzapft an den sich der Chef noch erinnern kann. Dann braucht er nicht befördern.

z.B. die s.g. BTM (Betäubungsmittel) Gefreiten... davon kenne ich viele :P
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Timid

#6
Ich würde einfach das glauben, was F_K geschrieben hat  ;) Ich denke mal, mit der Dienstzeit und dem Dienstgrad kann man ungefähr abschätzen, was als "Leistungsbeförderung" anzusehen ist ;)

Aber, wie schon mehrfach geschrieben: Nicht selten ist es der KpFührung zuviel Aufwand, einen GWDL nicht zu befördern, wenn er die entsprechenden zeitlichen Anforderungen erfüllt hat.
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