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Zahnproblem

Begonnen von David87, 24. Juli 2007, 14:34:48

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David87

Hallo,

Hatte gestern (23.07) meinen Termin in Hannover am ZNwG. Bin so gegen 19:00 angereist und habe alle Formalitäten erledigt. Danach hieß es auch schon in die Koje und schlafen.

Morgens um halb sechs dann aufstehen und fertig machen. Schon beim aufstehen fühlte ich was komisches in meiner Magengegend -> Ab aufs Klo und hallejulia..  Mein Darm machte nicht mehr richtig mit. Nach dem Frühstück die selbe Prozedur und dann noch 2 - 3 mal.. Bin dann zum Arzt und der hat erstmal den Testabbruch verordnet und ich konnte heute nach nichtmal 24h im ZNwG abreisen. Bekomme jetzt nen neuen Termin und bin irgendwie super down.. War so froh das endlich machen zu können und ein Stück weit auch hinter mir zu haben um Gewissheit zu bestizen und dann sowas :(

Das wollte ich mir nur mal eben von der Seele reden..

Zum eigentlichen Thema.. einer der Personalfeldwebel sagte bei der Begrüßung das Leute mit Zahnproblemen, die bei der ärtzlichen Untersuchung festgestellt werden erst dann eingestellt werden können wenn diese behoben sind !

Ich war vor dem Termin im ZNwG beim Zahnarzt und hatte leider nen ziemlich kaputten Zahn der jetzt für ein halbes Jahr mit nem Medikament und nem Provisorium gefüllt ist um ne Wurzelbehandlung zu verhindern. Die Untersuchung beim ZNwG ist jetzt ja aber früher. Wie verhällt sich das ? wenn ich noch zum 01.10 eingestellt werden kann dann meinte mein Zahnarzt probieren wirs vorher aber das wird dem Arzt beim ZNwG ja nicht reichen.. Ich denke denen gehts darum kosten zu sparen und da wird der sich nicht auf ne wage mündliche Zusage verlassen.

Da graust es mir jetzt echt vor.. komme da dann zum zweiten mal hin und dann scheiterts erstmal wieder an nem Zahn oder was meint ihr ? wird die Untersuchung dann auch gleich wieder abgebrochen oder wird das nur vermerkt ??? 

Ina90

Hi,

also erst einmal, das mit dem Darm kann ja jeden mal passieren *g* ist ja nicht so, dass du den Test nicht mehr machen dürftest *lol* :)

Und das mit dem Zahn: Ich würde mir eine Besätigung vom Zahnarzt mitgeben lassen. Dann wissen die ja auch, dass du schon dort warst und nachschauen hast lassen. Frag doch einfach mal im Kreiswehrersatzamt nach, die könnne dir da sicher mehr sagen :)

Wünsch dir aber schon einmal viel Glück für deinen nächsten Test  :D

Liebe grüße

David87

Ich denke das Problem wird sein, das wenn ich die Behandlung nach Dienstantritt beende dann muss ich ja zum BW-Zahnarzt und die kosten dafür übernimmt dann ja die Bundeswehr und das wollen die nicht.

Zumindest deute ich das so..

Andi

Zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen müssen vor Dienstantritt abgeschlossen sein, sonst keine Einstellung.

Gruß Andi
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David87

Zitat von: Andi am 24. Juli 2007, 15:33:52
Zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlungen müssen vor Dienstantritt abgeschlossen sein, sonst keine Einstellung.



Nehmen wir mal an ich bekomme bei meinem nächsten Besuch im ZNwG meine FW-Eignung mit Dienstantritt am 1.10.

1. Frage: Ist das überhaupt möglich schon nen Termin für den Dienstantritt zu bekommen wenn man noch in einer Zahnbehandlung ist ??

2. Frage: Wenn die Behandlung kurz vor Dienstantritt beendet wird muss ich dann nochmal zum Arzt im ZNwG oder wie wird das geregelt ??


mailman

Ich nehme an du wirst biem ZnWG untersucht und dir wird gesagt was noch zu machen ist. Dann wirst du wahrscheinlich ein Attest einreichen müßen,wenn die Behandlung abgeschloßen ist.

Ansonsten wird man in den ersten Tagen der AGA auch noch mal untersucht.

Andi

Zitat von: David87 am 25. Juli 2007, 17:06:51
Nehmen wir mal an ich bekomme bei meinem nächsten Besuch im ZNwG meine FW-Eignung mit Dienstantritt am 1.10.

Wirst du wohl nicht, da die Zahnbehandlung schätzungsweise zu T4 führen wird.
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David87

warum bitte zu T4 ?!  ???


Der Zahn ist weder tot noch muss er entfernt werden. In ein paar Monaten kommt ne normale Füllung rein und die Sache ist gegessen...


Wenn du schon solche verunsichernden Aussagen triffst dann wärs nett wenn du die auch begründen würdest.

revolvermann

In deinem ersten Posting zu diesem Thema hast du geschrieben dass der Zahn gefuellt und mit einem Provisorium verschlossen worden ist um eine Wurzelbehandlung zu verhindern. Verhindern ist hierbei das Stichwort: Es wird der Versuch unternommen keine Wurzelbehandlung machen zu muessen, aber diese Wurzelbehandlung wird durch diese Behandlung nicht "ausgeschlossen". Somit ist diese Behandlung auch erst dann abgeschlossen wenn feststeht das sie erfolg hatte und der Zahn wieder "richtig verschlossen" ist, sei es dann mit oder ohne die Wurzelbehandlung.

Ich hoffe es ist verstaendlich was ich damit sagen moechte *g*

Gruss aus Bremen

Andi

Zitat von: David87 am 25. Juli 2007, 19:42:21
warum bitte zu T4 ?!  ???
Der Zahn ist weder tot noch muss er entfernt werden. In ein paar Monaten kommt ne normale Füllung rein und die Sache ist gegessen...

Deswegen ja T4 - vorrübergehend nicht Wehrdienstfähig. ;)

ZitatWenn du schon solche verunsichernden Aussagen triffst dann wärs nett wenn du die auch begründen würdest.

Oder du machst dich erst mal schlau, bevor du sowas vom Stapel lässt...abgesehen davon steht in meinem Post ein "schätzungsweise" - letztlich entscheidet der Musterungsarzt und niemand anderes. ;)
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David87

Dann entschuldige ich mich bei dir   :-\


Könnt ihr mir dann noch sagen wie das bei der EFST dann abläuft ? werde ich dann nach der ärztlichen Untersuchung auch gleich wieder nach hause geschickt oder darf ich den ganzen Test trotzdem absolvieren ?

revolvermann

Solltest du nach dem aerztlichen Tests weiterhin in absehbarer Zeit (aufgrund des Zahnes) verwendungsfaehig sein denke ich mal das du die anderen Tests auch machen wirst/darfst, da ja bisdahin der Bundeswehr auch schon Kosten entstanden sind die bei einer erneuten Einladung erneut usw. *g*

Meine Prognose daher: Sollte bei den Untersuchungen ausser dem Zahn nichts auffaellig sein wirst du wohl die Tage dableiben.

Gruss aus Bremen

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