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Fehlende (dienstlich gelieferte) Ausrüstung

Begonnen von Anubis03, 06. Februar 2022, 13:19:39

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MikeEchoGolf

Zitat von: 2Cent am 07. Februar 2022, 07:25:25
Die Waffe gehört auch der Bundeswehr und nicht der Bwbm.

Um es mal ganz platt zusagen, die persönliche Ausrüstung gehört in großen Teilen der Bwbm und nicht der Bw, manches Schutzwesten, ABC, Helm etc. managed sie nur für die Bw.
Das die Bwbm heutzutage dem Bund gehört tut hier nicht viel zur Sache, sie wissen sicher das dies auch mal nicht so war.

Die Hoheit über diese Sachen liegt bei der Bwbm, eine weitergabe oder verleihen von Kamerad x an y ist so nicht vorgesehen, schon aus Haftungsfragen.

Ist es denn nun verboten oder doch nur eine Haftungsfrage, denn letzteres lässt klären bzw. ist geklärt?

Eine Ausleihe von Bekleidungsstücken an andere für eine kurze Zeit war noch nie ein Problem, warum auch - das passiert ständig in der Bw, auch ohne DV.
Wer das Material im Bestand hat, der schreibt - diese Konditionen sollten ja alle Beteiligten kennen.

2Cent


Wenn ich die Tage mal Zeit finde schau ich mal nach ob ich für eine Ausdrückliches "persönliches Material ausleihen ist verboten" finde bis dahin bitte nicht mit dem atmen aufhören, auch wenn es nirgends steht ;-)

F_K

@ 2 Cent:

Rechtliche Verpflichtung zur Gesunderhaltung  - § 17 Soldatengesetz, wird in Grundsätzen auch in der GA vermittelt.

Unabhängig davon ist es grundsätzlich eben NICHT verboten, Dinge im persönlichen Besitz zu verleihen, unabhängig vom Eigentum an den Dingen.

(Ja, ;.) habe ich schon gesehen und verstanden ... )

Andi8111

Ich möchte mal eben einwerfen: EK 1, ja, ich habe den noch machen müssen, Dornengestrüpp, Hose zerfetzt (nicht meine, die eines Kameraden) beim gemeinsamen Abendessen sehe ich das, frage, ob ich ihm eine von meinen geben soll? Er bejaht. Gruppenführer im Anschluss an die Übung: Gut gemacht, gelebte Kameradschaft. Habe die Hose sogar gewaschen wieder bekommen.

Und hab ich mich jetzt eines Dienstvergehens schuldig gemacht?

Mit etwas weniger Pathos: Geht jemand auf eine Übung und fehlt ihm persönliche Ausrüstung hat es in meinen Einheiten immer eine Möglichkeit gegeben, die "auszugeben", wenn der zuständige Servicepoint der BWBM es nicht vorrätig hatte.
Manche Lehreinrichtungen der Bundeswehr bauen sogar darauf, wenn sie wissen, dass bestimmte Artikel nicht alle Soldaten haben können, diese aber bei der Ausbildung vielleicht gut einzusetzen sind, dann tauscht man untereinander. War zB. so, als die IDZ Weste eingeführt wurde. etc.

200/3 ohne LoginDaten

Bei solchen Querschnittsklamotten wie Nässe-und Kälteschutz sehe ich hier ehrlich gesagt irgendwie einen Fall von "Kann-nicht wohnt in der Will-nicht-Straße", entweder seitens Kleiderkammer oder Versorger. Der Kram muss doch ranzukriegen sein. Wir reden ja hier nicht über Sonderartikel wie Fliegerkombis oder Lindnerhof MK5 Plattenträger, die tatsächlich mal Mangelware sein können.
...
Oder der TE hat eine Körpergröße die außerhalb jeglicher Norm ist und die Klamotten müssen maßgeschneidert werden...eher unwahrscheinlich...

F_K

@ 200/3:

Nunja .. ich habe auch schon mal keine (normale) Feldhose in der gewünschten Größe erhalten, viele andere Dinge erst nach "Bestellung", und Lieferung Wochen später. Der Mitarbeiter / Leitung telefonierte da mit seinen Vorgesetzten, weil normale Socken nicht verfügbar waren ...

Ich kann den Einzelfall hier natürlich nicht beurteilen - halte diesen aber für zumindest glaubhaft.

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