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Wehrübung

Begonnen von OG d.R, 07. Februar 2008, 14:33:20

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OG d.R

Hab grad mal in der SUV geguckt, aber da ist auch immer nur von diesem 1/12 die die Rede. Wieviel is das denn in Tagen? Oder rechnet sich besagtes 1/12 nach den Tagen der Dienstzeit?? Also 1/12 von 30 Tagen z.B ?

Fallschirmjäger

Sei doch bitte nicht so begriffsstutzig ;) !

Wenn dir für dein Alter nach dem Bundesurlaubsgesetz 30 Tage Jahresurlaub zustehen würden, dann bekommst Du für jeden ganzen Monat Wehrübung davon 1/12, also 2,5 Tage (die aufgerundet werden auf 3 Tage!). Für die "angebrochenen Monate", in deinem Falle für den Februar und den April, bekommst Du nichts! Stehen dir nur 28 Tage zu, ergibt das 2,33 Tage, die abgerundet werden auf 2 Tage! Das wars!

Und jetzt nichts wie gegoogelt nach dem Bundesurlaubsgesetz!
Kdo "ECHO", 5./FSchJgBtl 252, Eisberg-Kaserne, Nagold

"Glück ab!"

peppie

Mhh, mir hat die Dame von der Unterhaltsicherungsbehörde gesagt, die würden meine Miete übernehmen, bei meiner Anschluss Wehrübung.
Sonst hätte ich bei meiner Wehrübung ja weniger Geld zur Verfügung, als beim FWDL.
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Fallschirmjäger

Also, auch dir empfehle ich, einmal nach dem Unterhaltssicherungsgesetz zu googeln und dann festzustellen, welche Leistungen Grundwehrdienstleistende und FWDL erhalten und welche Leistungen reservisten bekommen! Das sind nämlich eindeutig "zwei Paar Stiefel"!

Und bei einer Anschlusswehrübung bist du bereits Reservist!

Wie hiess das früher bei OTTO in "Susi und ihr Fön" ;) : "Da wusste Susi, dass ihr Fön gelogen hatte!" :D
Kdo "ECHO", 5./FSchJgBtl 252, Eisberg-Kaserne, Nagold

"Glück ab!"

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