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Wiedereinsteiger trotz Diszi?

Begonnen von Smiter, 13. Oktober 2008, 12:18:27

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Smiter

Hallo zusammen,

ich habe im Februar diesen Jahres meine 23-monatige Dienstzeit beendet. Nun möchte ich wieder zur Bundeswehr gehen und die Laufbahn der Fw einschlagen. Das Problem ist, dass ich mir letztes Jahr ein Diszi eingehandelt habe.

Zu meiner Vorgeschichte:
Im September letzten Jahres habe ich ein Diszi bekommen. Mein Chef wusste, dass ich damals schon Fw werden wollte und erlaubte es mir nach München zu gehen und den Test im ZNwG zu machen. Seiner Meinung nach macht jeder mal einen Fehler in seinem Leben, aber deswegen sollte man nicht die Zukunft verbaut bekommen. Leider habe ich diesen damals nicht bestanden. Da ich weiß, dass man den Test nach einem Jahr wiederholen kann, möchte ich dies nun tun.

Nun zu meiner Frage:
Habe ich überhaupt eine Chance mit einem Diszi in der Akte wieder genommen zu werden? Damals stand mein Chef hinter mir, aber wie ist das heute wo ich auf mich angewiesen bin? Lassen die mich überhaupt für den Test zu?

Über zahl- und hilfreiche Antworten würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Smiter

wolverine

Ein Ausschlusskriterium für die Zulassung ist eine Disziplinarmaßnahme nicht; sie war es beim ersten Versuch nicht und wird es daher beim Zweiten auch nicht sein. Einen guten Eindruck macht ein Eintrag im D-Buch natürlich auch nicht. Wie dieser von den Prüfern bewertet wird und ob diese andere Bewerber vorziehen, hängt von deren Einstellung bzw. der Qualität der Bewerber ab. Da kann hier keiner seriös prognostizieren. Also hilft nur der Versuch. Was wäre auch die Alternative? Es ganz lassen aus Sorge um den Misserfolg?

Ich gehe persönlich davon aus, dass bei einem weiteren Fehlversuch der D-Eintrag nur ein Detail des Ergebnisses ist und nicht allein begründend.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

Smiter

Ich hoffe halt, dass es nicht viel ausmacht.
Versuchen werde ich es auf jeden Fall!! Wäre ja schön blöd wenn nicht.  ;D Wollte halt schauen, ob mir das jemand im Voraus sagen kann, dass ich beruhigt dort hin gehen kann. Aber wenn nicht ist auch nicht schlimm.
Aber schon mal danke für die Antwort.

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