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Wie macht man eigentlich eine Wehrübung?

Begonnen von mailman, 25. Februar 2009, 16:59:39

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mailman

Vorab sry für die Frage aber auch ein Globalmod ist nicht allwissend^^

Und zwar möchte ich gerne eine Wehrübung machen am liebsten im September, da ich da mit meiner Lehre fertig bin und es dann wohl einfacher ist.

Eine Mobstelle hab ich natürlich.

Jetzt frag ich mcih wie ich das am besten anstelle.

Den S1 hab ich shcon versucht anzurufen, aber nicht erreicht. Auf eine Email antwortete er mir dann.

Und zwar sollte ich meinen Spieß anrufen (der MOB Einheit) und der würde das dann regeln ebenso die mögliche Beurteilung auf Eignung zum RUA/RFA.

Ist das der normale Ablauf? Kann der Spieß das selbst entscheiden. Und normalerweise werden doch WÜ Tage für Mannschaften so einfach hergeschenkt? Aber die Einheit will unbedingt eine Beurteilung bevor man mich RUA werden läßt.

Wie läuft das dann mit dem Arbeitgeber? ist doch im Prinzip alles freiwillig. Zieht die "Ausrede" "ich kann ja nix dafür bin ja einberufen worden" noch?

Fallschirmjäger

Wenn der Spieß damit einverstanden ist und entsprechende Möglichkeiten der Verwendung und Beurteilung sieht, dann wird er das dem S1-Fw (oder -Offz) mitteilen und der stellt dann die Wehrübungstage bereit! Die Wehrübungstage scheinen in der Einheit vorhanden zu sein, sonst hätte sich der S1 nicht so verhalten!

Normalerweise muss man für eine Wehrübung, mit der die Gesamtzeit von sechs Wochen im Kalenderjahr nicht überschritten wird, keine extra Einverständniserklärung des Arbeitgebers beibringen, weil man für diesen Zeitraum nämlich Arbeitsplatzschutz geniest! Allerdings gibt es Verbände, die ohne schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers gar nicht erst einberufen bzw. beim KWEA gar nicht erst den Einberufungsbescheid beantragen! Von daher  würde ich Dir einmal raten, mit dem Arbeitgeber vorsichtig Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit einer Wehrübung abzuklären, zumal ja im September in manchen Bundesländern auch noch Sommerferien sind und damit Urlaubszeit! Da könnte es dann schon einmal eng werden ;) !

Für eine Zulassung zum RUA/RFA ist eine Beurteilung zwar nicht erforderlich oder vorgeschrieben, aber der Beurteilungsbeitrag (um den es sich bei einem Mannschaftsdienstgrad meistens handeln wird!) kann da durchaus hilfreich sein!

Und ... wenn Du meinen Ratschlag haben willst: Bewirb Dich gleich als RFA und NICHT als RUA, denn sonst ist beim StUffz schon wieder Ende der Leiter ;) ! Und dann noch einmal die Laufbahn wechseln ist wieder mit Aufwand verbunden!
Kdo "ECHO", 5./FSchJgBtl 252, Eisberg-Kaserne, Nagold

"Glück ab!"


Fallschirmjäger

#3
Du hast doch im September laut Deiner obigen Aussage nicht nur die Mittlere Reife, sondern auch noch eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder? Das sollte dann auf jeden Fall reichen ;) !

Wie gesagt, für Reserveunteroffizieranwärter und danach Reserveunteroffiziere ist beim StUffz Ende Gelände, als RFA geht es da erst richtig los ;) !
Kdo "ECHO", 5./FSchJgBtl 252, Eisberg-Kaserne, Nagold

"Glück ab!"

Andi

Mittlere Reife und Ausbildung "reicht" auch für die Offizierlaufbahn. ;)
the rest is silence...

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schlammtreiber

Setz ihm doch keine Flöhe ins Ohr, der Mann will SOLDAT bleiben und nicht Soldatenaufsichtsperson (vulgo Offz) werden  ;D

@mailman

Diesen Rat von Fallschirmjäger kann ich nur unterstreichen:

ZitatAllerdings gibt es Verbände, die ohne schriftliche Einverständnis des Arbeitgebers gar nicht erst einberufen bzw. beim KWEA gar nicht erst den Einberufungsbescheid beantragen! Von daher  würde ich Dir einmal raten, mit dem Arbeitgeber vorsichtig Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeit einer Wehrübung abzuklären, zumal ja im September in manchen Bundesländern auch noch Sommerferien sind und damit Urlaubszeit!

Ich muss vor jeder geplanten WÜ einen Schrieb des Regiments an meinen AG durchgeben auf dem er meine Abkömmlichkeit bestätigt. Für jede WÜ neu, mit relativ genauen Terminen.

Und mein Chef ist da nicht unbedingt begeistert von  ;)
Semper Communis
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