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Schweres Problem

Begonnen von Xray, 19. November 2008, 13:46:52

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Xray

Tag Kameraden,

ich habe das Problem dass ich mich als SaZ mit Widerruf verpflichtet habe und nun möglicherweise Sprunguntauglich werde. Inwiefern kann dies meinen weiteren Dienst in der Bundeswehr gefährden? Ich möchte aufjedenfall bei der Bundeswehr bleiben und habe auch heute mein Widerruf abgegeben und um schnellstmögliche Ernennung zum SaZ gebeten.

Besteht also die Gefahr das ich ganz rausfliege?

Gruß

Xray

mailman

Für welche Verwendung bist du den vorgesehen? Ist dafür eine Sprungtauglichkeit nötig?

Evtl. wir man entlassen aber das muß nicht sien. Ich kenn es nur aus meiner Einheit da wurde ein UA der als Transportuffz vorgesehen war und keinen BCE machen durfte, umgeplant.

Xray

Vorgesehene Verwendung ist FschJgFw, nun hat sich aber wie gesagt herausgestellt das ich möglicherwiese Sprunguntauglich werde... War dieser Transport Uffz auch mit Widerruf verpflichtet? Deshalb frage ich nämlich, ich will ja unbedingt bleiben wenn nicht hier, dann eben woanders.

Gruß

Xray

Flexscan

Der Verlust der Sprungtauglichkeit ist nicht gleichzusetzen mit Dienstunfähigkeit (T5).

Wird man sprunguntauglich aber kann noch andere Dienste vorsehen wird man versetzt und nicht automatisch ausgemustert.

Immer locker bleiben junger Mann  ;)
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Timid

#4
Ich würde einfach mal das Gespräch mit den zuständigen Vorgesetzten (Zugführer bzw. Disziplinarvorgesetzter) suchen, nur die können verlässliche Auskünfte geben.

Aber da, wie Flex geschrieben hat, Sprunguntauglichkeit nicht mit Wehrdienstuntauglichkeit gleichgesetzt werden kann, wäre es für den Dienstherrn sicherlich sinnvoll, wenn der betreffende Soldat auf einen anderen Dienstposten versetzt wird und dort seinen Dienst leistet. Das wird dann vermutlich mit einer anderen Verwendung einher gehen, muss aber noch nicht einmal eine Versetzung an einen anderen Standort bedeuten, da es sicherlich auch in Fallschirmjägerbataillonen Stellen für Feldwebel ohne Sprungtauglichkeit geben kann. Oder zumindest in der jeweiligen Brigade.

Und vielleicht wird auch vorher probiert, die Sprungtauglichkeit wiederherzustellen, soweit das möglich ist. Damit, mit Verzögerung, der vorgesehene Dienst geleistet werden kann.

Es gäbe also sicherlich genug unterschiedliche Möglichkeiten. Eine belastbare Auskunft können daher nur die Vorgesetzten in Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern/Stabsabteilungen geben.
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schlammtreiber

Abgesehen davon ist die Aufgabe DEINES Rechtes auf Widerruf vollkommen irrelevant in diesem Fall. Du gibts damit nur DEIN Recht auf, die Bundeswehr kann Dich trotzdem jederzeit entlassen wenn die entsprechenden Gründe vorliegen.
Semper Communis
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Xray

Ja, son Dreck... ich würd gerne Springen.

Ich habe mir nur Sorgen darum gemacht, wiel ich in Verbindung mit diesem Widerruf Verpflichtet bin. Hab meinem Hauptmann aber gestern schon einen Zettel reingelegt, mit dem ich meinen Widerruf abgebe. Aber ihr habt ja eigentlich auch recht, ich habe auch Kameraden die SaZ ohne Widerruf sind und bei denen es innerhalb dieser 6 Monatigen Probezeit zur Sprunguntauglichkeit gekommen ist und diese trotzdem nicht entlassen wurden.

@Timid

Ich bin in keinem Btl ich bin in einer Heeresschule.

Danke für eure Hilfe Kameraden.

MkG

Xray

HangLoose

Die Verpflichtung auf Widerruf ist unerheblich bei deinem Problem. Denn dies besagt nur das du die Möglichkeit hast innerhalb der ersten 6 Monate deine Verpflichtung zu widerrufen.
Alle SaZ haben eine 6monatige Probezeit die Seitens der Bw in Anspruch genommen werden kann. Darüber hinaus wird die Dienstzeit danach erstmal max. auf 4 Jahre festgesetzt.

mailman

Und außerdem kann die BW auch Soldaten in den ersten Dienstjahren aufgrund von Nichteignung entlassen.

wolverine

Aus gesundheitlichen Gründen ist das unter bestimmten Voraussetzungen soger immer möglich.
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