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Verweigerung

Begonnen von MacGillivray, 14. November 2008, 19:21:31

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MacGillivray

Hallo ich habe mal ne Frage wenn man ausgemustert wurde wie lange werden die Daten die bei der Musterung gespeichert wurden beibehalten also wann werden sie gelöscht ? mal ein doofes Beispiel man ist 19 Jahre wir eingezogen und bei der Musterung T2 gemustert aber hat noch andere geringe gesundheitliche Mängel die der Musterungsarzt nicht feststellen konnte. Man hat aber kein Bock und lässt sich von seinem z.B. Orthopäden ein Attest ausstellen, und verweigert den Wehrdienst reicht das Attest ein und wird ausgemustert. Plötzlich will man aber doch hin und bereut es verweigert zu haben in wie weit hat man dann noch Chancen ? oder anders gesagt wann kann man sich wieder neu mustern lassen ? oder werden die Daten solange gespeichert das man keine chance mehr hat vor dem 25. Lebensjahr noch mal gemustert zu werden ?

PS:Ich bitte vielmals um Entschuldigung für die vielen Rechtschreibfehler aber ich hatte es eilig. ;D

Gruß, Idiot

sliderbp

Antrag auf Nachmsterung kann man glaub ich jederzeit stellen.

Dir ist aber schon klar, dass dein "Attest wegen kein Bock" den Tatbestand Täuschung/Betrug (oder sowas in der Art) erfüllt ?
Das kann natürlich noch ein ernstes Problem für dich werden.

mailman

Das ist keine Verweigerung sondern eine Ausmusterung sind zwei völlig verschiedene Sachen.


Sowas nennt sich Wehrdienstentzug durch Täuschung, aber das ist nur eine Vermutung.


Ansonsten wird man mit so einem "Attest" wohl untauglich bleiben je nach Grund. Und das ist auch gut so!

Andi

Und die medizinischen Daten werden bis zum Sankt Nimmerleinstag gespeichert - da wird nichts gelöscht.

Gruß Andi
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mailman

Das kann zum Beispiel wichtig sein wenn man eine Lebensversicherung abschließt.

MacGillivray

es ist aber nicht möglich sich nach 2 Jahren bei der Bundeswehr zu bewerben ?

Andi

Wieso sollte das nicht möglich sein?  ???
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MacGillivray

werden die Musterungsdaten wircklich nie gelöscht ?

Andi

Nein, natürlich nicht, die Musterungsdaten bilden den Grundstock für die Personalakte/den Vorgang eines Soldaten/Wehrpflichtigen. Bei uns kommt nichts weg. ;)
Und es hat sich zwar viel geändert in den letzten hundert Jahren, aber die deutsche Bürokratie hat sich großzügig erhalten. Und genauso, wie du heute die Personalakte eines Soldaten einsehen kannst, der vor hundert Jahren in der kaiserlichen Armee gedient hat (sofern das Archiv bzw. die Akte die Kriege überstanden hat), wird das wohl auch in weiteren hundert Jahren für heutige Akten gelten.

Und die medizinische Daten werden in der "G-Akte" solange als Teil der Personalakte im KWEA liegen, bis der Wehrpflichtige nicht mehr wehrpflichtig ist. Danach wird die G-Akte auf Mikrofilm aufgenommen, das Original vernichtet und die Kopie zentral archiviert. Und wie schon angemerkt haben auf dieses Archiv auch zivile Versicherungen Zugriff, da man diesem Zugriff in so ziemlich allen entsprechenden Versicherungsverträgen zustimmt. Wenn man also durch eine erfundene Erkrankung/Verletzung um den Wehrdienst herumkommt ist diese amtlich dokumentiert. Und wenn man diese entsprechende Erkrankung/Verletzung dann bei entsprechenden Versicherungsabschlüssen nicht angibt (Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, usw.) kann das dann im Schadensfall selbstverständlich dazu führen, dass die Versicherung nicht zahlt.

Gruß Andi
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MacGillivray

sorry falls ich nerve aber ich will mir nochmal ganz sicher sein wenn ich jetzt ausgemustert wurde aufgrund des attests habe ich dann noch die Chance nach ein paar jahren mich neu zu bewerben und neu gemustert zu werden und dann auch eventuell es zu schaffen in die Bundeswehr rein zu kommen ?

StOPfr

Nehmen wir einmal an, das Attest des Orthopäden hätte der Wahrheit entsprochen, dann könntest Du, wenn die Gesundheit wiederhergestellt ist, mit Hinweis darauf eine erneute Musterung beantragen und im Erfolgsfall GWD leisten oder Dich als SaZ bewerben.
Wir wissen nicht was der Arzt bescheinigt hat und was demnach geschehen müsste um wieder gesund zu werden. Verlass Dich darauf dass der Vorlauf in einem Bewerbungsverfahren als SaZ sehr sorgfältig geprüft wird. Ob Du eine Chance hast kann Dir hier niemand verbindlich sagen, nicht einmal ob es für den GWD reicht...

Was den Hinweis von mailman angeht: Hast Du außerdem auch noch verweigert oder war das nur ein Schreibfehler aus Unwissenheit?
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mailman

Meiner Meinung nach sollte er es gar nicht versuchen sich wieder zu bewerben. Verweigern aus Gewissensgründen ist gut.
Aber sowas ist das Allerletzte.

Flo90

Zitat von: mailman am 15. November 2008, 17:48:47
Meiner Meinung nach sollte er es gar nicht versuchen sich wieder zu bewerben. Verweigern aus Gewissensgründen ist gut.
Aber sowas ist das Allerletzte.

Genau meine Meinung. Wer verweigert bzw es über diesen Weg, weil kein Bock, zur Ausmusterung schafft, hat auch später nichts in der BW verloren.

Wennd bei der BW bist und es dann doch net so ist wie Dus dir vorstellst, hast dann kein Bock mehr, gibstn KDV Antrag ab...!?

Ich wäre fest dafür, dass mein einfach mal zu dem steht was man macht und dann das beste draus macht.

is aber nur meine bescheidene Meinung...

Gruß


-01.04.09 6./GebSanRgt 42 Kempten/Allgäu
-2./LazRgt 41 Horb am Neckar
-5. Insp. SanAkBw München
-ZAW-Betreuungsstelle SanRgt 22  Ahlen

Flexscan

Zitat von: mailman am 15. November 2008, 17:48:47
Meiner Meinung nach sollte er es gar nicht versuchen sich wieder zu bewerben. Verweigern aus Gewissensgründen ist gut.
Aber sowas ist das Allerletzte.

und gleichzeitig den Orthopäden der Ärztekammer melden.

Wer gesundheitliche Gebrechen attestiert, die hier augenscheinlich nicht vorliegen, hat als Arzt nichts zu suchen.

Krankheiten zu simulieren, um sich dadurch den Dienst zu entziehen und nachher angekrochen zu kommen, ich will doch, dazu lass ich mich jetzt besser nicht aus.....



MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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Major

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