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Nachmusterung verweigert

Begonnen von Sheep, 15. Februar 2009, 14:12:35

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Sheep

Hallo zusammen.

Ich habe seit geraumer Zeit etwas Ärger mit meinem KWEA.Wie der Betreff schon sagt, verweigern sie mir standhaft die Nachmusterung.Aber alles der Reihe nach.

Ich bin 2007 (leider) wegen Dienstunfähigkeit mit t5 aus dem aktiven Dienst ausgeschieden.
Nach einer kurzer Selbstfindungsphase ;) habe ich mich an meine KWEA gewandt, um mich für die Reserve wieder tauglich mustern zu lassen.Das wäre in diesem Fall t6.

Leider verweigert mir mein KWEA diese Nachmusterung.

Nun kenne mich mich bei diesen Reserveangelegenheiten leider nicht wirklich aus.

Kann mir jemand sagen ob das "Verhalten" des KWEA rechtens ist? Dürfen sie mir eine Nachmusterung verweigern?

Ich möchte doch nur ab und zu eine Wehrübung machen und mich in meiner Reservistenkameradschaft aktiv beteiligen.
Ach und der Entlassungsgrund damals-der war "Standort" bezogen und ist somit nicht mehr aktuell.


Gruß das Schaf

mailman

Was hat eine Dienstunfähigkeit mit dem Standort zu tun? Wenn ich Dienstunfähig bin dann ich das, egal ob ich in Stetten oder in Ahlen Dienst tue.

Eine Dienstunfähigkeit ist auch etwas anderes als eine Ausmusterung in den ersten Tagen oder bei der Musterung.

Ob es rechtens ist das dir die Nachmusterung verweigert wird, weiß ich nicht. Aber ich weiß das du keinen Anspruch auf Tauglichkeit hast. Wahrscheinlich wird der "Grund" zu schwerwiegend sein.

Sheep

Dienstunfähig ist Dienstunfähig da hast du schon Recht-mein Fehler :)

*argh* alles doof

mailman

Noch was vergessen.

Ob diese "Gründe" noch bestehen und ob du weiterhin dienstunfähig bleibst, entscheidet alleine der Arzt, sofern es doch noch zu einer Nachmusterung kommen sollte.

StOPfr

Hast Du einen Antrag gestellt und darauf einen Bescheid über die abgelehnte Nachmusterung bekommen, also etwas mit Hinweis auf Beschwerdemöglichkeiten oder lief bisher alles mündlich?

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Sheep

Ich habe einen Antrag auf Nachmusterung gestellt und über meinen FwRes den Ausdruck einer Email bekommen, die ihm das KWEA diesbezüglich geschickt hat.

Zitat:" Der Tauglichkeitsgrad T5 bleibt bestehen.Die Durchführung eines Ausnahmegenehmigungsverfahrens ist daher nur dann zulässig, wenn das BMVg die Zustimmung zur Ableistung des Wehrdienstes erteilt hat."

Als Anhang habe ich noch den entsprechenden Erlass-neues Ausnahmeverfahren zur Feststellung der Tauglichkeit- erhalten.

Kanns bei Gelegenheit mal einscannen.


mailman

Irgendwie hört sich das so an, als ob da mehr vorgefallen ist.


Warum machst du das ganze eigentlich über den FwRes. Du hättest dich auch selbst ans KWEA wenden können.

Sheep

ZitatIrgendwie hört sich das so an, als ob da mehr vorgefallen ist.

Nein, eben nicht und das ist der Grund warum es mich langsam fuchsich macht.

Ja, ich bin als Dienstunfähig entlassen worden. Der Grund dafür war Mobbing in meiner Einheit.Ich habe damals alles mögliche versucht um meine Situation zu verbessern (Versetzungsanträge etc). Aber da mir immer nur Gebirgsketten (keine Steine) in den Weg gelegt wurden habe ich irgendwann aufgegeben.

Kann man jetzt von halten was man will.Es ist nicht mehr zu ändern.

Was mich so sauer macht ist die Tatsache, das mich das KWEA abstempelt und mir keine Chance gibt. ja ich weiß ich habe kein recht auf Nachmusterung.

ZitatDu hättest dich auch selbst ans KWEA wenden können

Hab ich getan.Nur kam die Antwort wie gesagt über den FwRes.Vielleicht wollte man Porto sparen? Who knows...

wolverine

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Andi

Zitat von: Sheep am 15. Februar 2009, 14:12:35
Nach einer kurzer Selbstfindungsphase ;) habe ich mich an meine KWEA gewandt, um mich für die Reserve wieder tauglich mustern zu lassen.Das wäre in diesem Fall t6.

Nein, du musst T1 oder T2 werden können. Mutmaßlich ist das auf Grund der Aktenlage nicht möglich, weswegen auch eine weitere Musterung unsinnig wäre.
T6 ist ausschließlich für Reservisten, die vor dem 01.10.04 T3 waren und kann nicht mehr vergeben werden.

Gruß Andi
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