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Ausgemustert, doch möchte gerne zurück!

Begonnen von ChiloOor, 17. März 2009, 10:49:19

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ChiloOor

Hallo liebe Gemeinschaft,
am 01.04.2008 habe ich mein Wehrdienst angetretten und bin nach 3 Monate ausgemustert wurden, kurz vorm ende...
Ich wurde wegen einer "Krankheit" ausgemustert, die mich davor auch nie beeinträchtigt hat. Egal was solls, jetzt ist die Krankheit weg und ich wollte fragen
1. Ob man wieder antretten kann
2. Wenn ja, wie genau das aussehen soll

Ich bin ab 15.04, 20 Jahre jung. Also noch jung genug und wurde mit T2 gemustert wegen der "Krankheit" ohne die bin ich T1...

Danke schonmal im vorraus.

schlammtreiber

a) Beim KWEA um erneute Musterung bitten, wenn Du dann wieder tauglich bist kannst Du Dich wieder bewerben.

b) "mit Krankheit T2" bezweifle ich mal, denn dann wärst Du nicht ausgemustert  ;)
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ChiloOor

Danke für deine Antwort.
Leider ist es aber so. Meine Krankheit war da noch nicht so ausgeprägt. Ich habe ein nervliches problem gehabt und habe gezittert. Bei der Musterrung war ich dumm genug das anzugeben...
Doch als ich nach 6 Monaten antretten musste, meinten sie, dass ich kein Gewehr halten kann. Schwachsinn eig. bei der Schissübung habe ich gut abgeschnitten. Naja der Arzt hat gesagt, dass es kein sinn mehr hat. Ich habe auch danach kein einspruch eingelegt weil ich ziemlich sauer darüber war. ;)
Aber erhlich gesagt, auch wenn der Grundwehr dienst hart war, ich hatte jeden Tag spass daran... besonders der Teamzusammen halt hat es mir angetan. :D
Und jetzt will ich unbedingt wieder zurück...
Eine frage hätte ich aber noch, wenn ich wieder einberufen werde, fange ich wieder von vorne an? Bin ja eine Woche vor den 3 Monaten ausgemustert wurden.
Eine zweite frage hätte ich auch gleich :D, werde ich wieder in Strausberg eingesetz oder kann es passieren das ich woanders hinmuss.

schlammtreiber

Zitat von: ChiloOor am 17. März 2009, 14:50:01
Eine frage hätte ich aber noch, wenn ich wieder einberufen werde, fange ich wieder von vorne an? Bin ja eine Woche vor den 3 Monaten ausgemustert wurden.

Wenn die Grundausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde (sprich: das Ausbildungsziel erreicht) wirst Du sie wiederholen müssen.

ZitatEine zweite frage hätte ich auch gleich :D, werde ich wieder in Strausberg eingesetz oder kann es passieren das ich woanders hinmuss.

Völlig offen, es besteht keine Bindung an den "alten" Standort.
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Fitsch

Zitat von: ChiloOor am 17. März 2009, 14:50:01... bei der Schissübung habe ich gut abgeschnitten. ...
wie hat die denn ausgesehen?  ??? :P :P :P

Tschuldigung, konnte ich mir nicht verkneifen  ;D
I will mei 1. Gebirgsdivision wiada hong !!!
https://www.kamkreis-gebirgstruppe.de/

BulleMölders

Vorschriftsmäßige Benutzung der Feldlatrine nach ZdV 00, Abnahme der Prüfung durch den Spieß. :)

schlammtreiber

Nein, es handelt sich um einen Motivations- und Pathos-Test. Während der Gefechtsschießens Gruppe in der Verteidigung erfolgt überraschen der Angriff einer verstärkten roten Panzerdivision aus 11 Uhr. Ausweichen nach hinten wird freigestellt, jedoch das Halten der Stellung bis Eintritt Heldentod ausdrücklich als Alternative betont - und dann wird geschaut wer Schiss hat  ;D
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