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wohnen während dienstzeit

Begonnen von waterbwoi, 20. Mai 2009, 20:37:20

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waterbwoi

wichtige frage:
wenn man sich als soldat verpflichtet hat und im heer ist (ich meine ganz normaler soldat):
wohnt man in der zeit dann IMMER in einer kaserne ? oder was?oder fährt man zwischen durch(nicht gerade bi einem einsatz) dann nach hause?o.O keine ahnung...

Timid

#1
Was ist für dich denn ein "ganz normaler Soldat"?

Prinzipiell steht es dem Soldaten weitestgehend frei, was er in seiner Freizeit macht. Wenn er eine Wohnung o.ä. hat, die er in vertretbarer Zeit erreichen kann (also nicht die halbe Nacht damit verbringt, zur Wohnung zu fahren - und die restliche halbe Nacht für den Rückweg ...), und wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, dann kann er also auch außerhalb der Kaserne schlafen. Dienstliche Gründe wären beispielsweise Übungen über mehrere Tage, Wach- oder ähnliche Dienste, für die er in der Kaserne sein muss, und viele andere Dinge mehr.

Allerdings ist ein Soldat bis zum vollendeten 25. Lebensjahr verpflichtet, in der Gemeinschaftsunterkunft zu leben. Sprich, unter der Woche müsste er in der Kaserne schlafen, am Wochenende kann er quasi wieder tun und lassen, was er will. Allerdings gibt es unter Umständen auch die Möglichkeit, sich von dieser Pflicht befreien zu lassen.


Ach ja: Ließ dir bitte diesen Thread durch und änder den Betreff deines ersten Beitrags hier im Thread entsprechend. "Beruf:soldat" ist kein angemessener Betreff für deine Frage ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann.

waterbwoi

#2
ok danke für die Information...noch eine Frage:
Wie kann man sich das vorstellen...ist das wie en normaler 8-Stunden job ;D (man fährt morgens hin und abends zurück)
kann ich mir nicht vorstellen...oder muss man da dann die ganze Woche sein und am Wochenende hat man Freizeit?

ulli76

Nach der Grundausbildung hat man im Grundbetrieb ganz normal Dienstbeginn zwischen 06:30 und 07:00 und Dienstschluss ca. zwsichen 16:00 und 17:00 Freitags gegen Mittag. Dazwischen kann man mehr oder weniger machen was man will. Und wenn man nicht zum Wohnen in der Gemeinschftsunterkunft verpfichtet ist und eine Wohnung in der Nähe des Standortes hat fährt man ganz normal nach Hause.

Soldaten die weiter weg wohnen, fahren halt nur am Wochenende heim.

Aber um einen Einblick in das normale Alltagsleben von Soldatenleben zu bekommen würd ich
1. mal auf den Bundeswehrinternetseiten nachschauen, da gibts teilweise Erlebnisberichte
2. mal zu einem Tag der offenen Tür gehen, da kann man auch Fragen stellen und es wird auch einiges ezeigt
und 3. mal ein Praktikum in einer Kaserne in der Nähe zu machen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

waterbwoi

@ulli
was ist bei dort denn Grundbetrieb??:O sitzen die dann nur rum..warten aufn Einsatz oder üben?

ulli76

Grundbetrieb ist der normale Dienstalltag. Dazu kommen noch Dienste wie Wache, UvD, Übungen, Biwaks, Lehrgänge.
Was man im Grundbetrieb so macht ist vom Auftrag der Einheit abhängig.
In einem SanZ kann das die Patientenversorgung sein, in anderen Einheiten mehr Materialbewirtschaftung, Ausbildung an Material und Ausrüstung, in einem Stab Bearbeitung von Papierkram

plus Sport, Unterrichte, praktische Ausbildungen.

Aber ich würd an deiner Stelle wirklich mal zu einem Tag der offenen Tür gehen und mich da informieren. 
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

waterbwoi

danke ulli.
Noch eine Frage:
Muss man nach Afghanistan oder so?oder muss man da nur hin wenn man will o.O
hab mal gehört das die extra Geld dafür bekommen.

ulli76

Als SaZ und FWDL unterschreib man, dass man grundsätzlich bereit ist, an Auslandseinsätzen teilzunehmen. Das das ist inzwischen fester Bestandteil des Soldatenberufs. Ob man dann tatsächlich geht und wohin, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
(GWDL gehen nicht in den Einsatz, auch wenn sie es wollen würden)
Und ja, es gibt für Auslandseinsätze zusätzliches Geld.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

TranceArni

das liegt so ungefähr bei 90 -100 € pro Tag die man zusätzlich dazu bekommt  ;)

bayern bazi

Zitat von: TranceArni am 22. Mai 2009, 14:56:37
das liegt so ungefähr bei 90 -100 € pro Tag die man zusätzlich dazu bekommt  ;)

bitte keine sch... hauas parolen

der auslandsverwendungszuschlag (AVZ) ist abhängig von der art des einsatzes und in verschiedene Stufen aufgeteilt -

    Stufe 1:
    Allgemeine, typischerweise mit der besonderen Verwendung im Rahmen von humanitären und unterstützenden Maßnahmen verbundene Mehraufwendungen und Belastungen,
    bis zu 30 Euro;
2.
    Stufe 2:
    Stärker ausgeprägte Mehraufwendungen und Belastungen, insbesondere durch

    a)
        besondere zeitliche Beanspruchung während der gesamten Dauer der Verwendung, die im Inland einen Dienstzeitausgleich oder eine finanzielle Abgeltung zur Folge hätte,
    b)
        Unterbringung in Zelten, Massenunterkünften oder Containern,

    oder

    c)
        hohe Kosten zur Beschaffung von qualitativ angemessenen Gütern des täglichen Bedarfs und für Zwecke der Kommunikation mit dem Heimatland, sofern nur eine unzureichende militärische oder vergleichbare Infrastruktur vorhanden ist,

    46 Euro;
3.
    Stufe 3:
    Über die Stufe 2 hinausgehende Belastungen, insbesondere durch

    a)
        besondere gesundheitliche Risiken, die im Heimatland üblicherweise nicht bestehen,

    oder

    b)
        hohes Potential an Waffen in der Zivilbevölkerung und davon ausgehende Gefährdung, insbesondere bei eingeschränkter Gebietsgewalt des Staates,

    62 Euro;
4.
    Stufe 4:
    Hohe Belastungen, insbesondere bei bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen, terroristischen Handlungen, außerordentlicher Gewaltkriminalität, Piraterie, Minen oder vergleichbaren gesundheitlichen Gefährdungen,
    78 Euro;
5.
    Stufe 5:
    Sehr hohe Belastungen, insbesondere bei einer Verwendung unter Bürgerkriegsbedingungen durch organisierte bewaffnete Aktionen, Terrorakte oder bei vergleichbaren gesundheitlichen Gefährdungen,
    94 Euro;
6.
    Stufe 6:
    Extreme Belastungen bei Verwendung zwischen den Konfliktparteien unter kriegsähnlichen Bedingungen, konkrete Gefährdung durch Kampfhandlungen, Beschuss oder Luftangriffe,
    110 Euro.

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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