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Telefonieren im Biwak?

Begonnen von KRIS18, 13. Mai 2009, 17:33:30

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Andi

Zitat von: snake99 am 15. Juni 2009, 13:00:51
Vielleicht sei noch erwähnt, dass eine vorläufige Festnahme wirklich dass aller letzte Mittel ist.

Nein, das letzte Mittel ist ihr Durchsetzung - auch mit einfacher körperlicher Gewalt und Hilfsmitteln und dem EInsperren des Festgenommenen.
Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, wann die vorläufige Festnahme nach §21 WDO auszusprechen ist und lässt dem Vorgesetzten nicht die Wahl (vgl. §10 (5) SG, Pflicht zur Durchsetzung von Befehlen). Die vorläufige Festnahme nach WDO kann nur gegenüber Soldaten ausgesprochen werden, deren Grundrecht auf Freizügigkeit und körperlicher Unversehrtheit durch dienstliche Erfordernis sowieso eingeschränkt wird - und nichts anderes ist auch eine vorläufige Festnahme nach §21 WDO. Dementsprechend ist diese vorläufige Festnahme nicht vergleichbar mit §127 StPO.
Die vorläufige Festnahme nach §21 WDO ist kein böser Vodoozauber, sondern muss bei jedem Vorgesetzten fester Bestandteil des Führungsverhaltens sein. Wer A sagt muss auch B sagen und er muss willens und befähigt sein das zu tun.

Ein Vorgesetzter, der einen Soldaten den er festnehmen müsste, nicht festnimmt begeht regelmäßig ein noch schwereres Dienstvergehen, als der Soldat, den er hätte festnehmen müssen. Denn in dem Moment wo der Vorgesetzte den Gehorsam nicht durchsetzt ist die militärische Diziplin nicht mehr in Gefahr, sondern sie wurde erfolgreich untergraben.

Gruß Andi
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