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Voraussetzungen zur Übernahme in das Dienstverhältnis BS

Begonnen von snake99, 04. September 2009, 13:24:09

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snake99

Auch wenn ich selber mal SaZ war sind mir bis heute die exakten Voraussetzungen für die Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten ungewiss.

Wer kennt von euch die genauen Bestimmungen und wo sind die ggf. nachzulesen (SG? oder SLV?) ?
Welche Laufbahnen sind Voraussetzung für einen BS Antrag? Meines Kenntnisstandes nach Uffz m.P. & Offz, oder hat sich da was geändert?
Wie sieht es mit der Altersgrenze aus?
Was ist wenn der Geburtsjahrgang bereits aufgerufen wurde?
Wie wird es mit der Dienstzeit geregelt? Muss man für den Antrag eine gewisse Dienstzeit bereits hinter sich haben?
Kann man selber aktiv in die BS Entscheidung eingreifen? Mir ist nur bekannt, dass der Antrag samt den Beurteilungen (KpChef&Kdr) zu SDBw gesendet werden und diese dann entscheiden.

Danke im voraus für die Antworten.  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

wolverine

§ 39 Soldatengesetz
Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten
In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten können berufen werden
1.Unteroffiziere mit der Beförderung zum Feldwebel,
2.Offizieranwärter nach Abschluss des für ihre Laufbahn vorgesehenen Ausbildungsganges mit der Beförderung zum Leutnant, Sanitätsoffizier-Anwärter jedoch erst mit der Beförderung zum Stabsarzt, Stabsveterinär oder Stabsapotheker sowie Militärmusikoffizier-Anwärter erst mit der Beförderung zum Hauptmann,
3.Offiziere auf Zeit,
4.Offiziere der Reserve.

§ 37 SG
Voraussetzung der Berufung
(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer
1.Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist,
2.Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt,
3.die charakterliche, geistige und körperliche Eignung besitzt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben als Soldat erforderlich ist.
(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen, wenn dafür ein dienstliches Bedürfnis besteht.

Die Einzelheiten stehen in der SLV

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snake99

Vielen Dank, dann wäre ja fast alles geklärt, doch wie sieht es mit den zeitlichen Parametern aus?

Könnte beispielsweise ein Soldat, der direkt als Feldwebel eingestellt wurde, einen BS Antrag stellen?
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wolverine

Müsste ich in der SLV nachgucken. Mindestalter war 24 und mindestens vier Monate im Dienstgrad verwendet glaube ich.
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miguhamburg

Ja, Sie können jederzeit den Antrag auf Übernahme zum BS stellen. Allerdings zur Bearbeitung wird dann geprüft, ob die Bedingungen der SLV (s.o.) erfüllt sind. Ist dies der Fall, werden Sie eine Sonderbeurteilung Ihres Disziplinarvorgesetzten erhalten (es sei denn, Sie wären kurzzeitig zuvor beurteilt worden...). Hierin müsste, wie bereits bei den zumindest vorliegenden vorherigen Beurteilungen eine Empfehlung zur Übernahme als BS ausgesprochen worden sein. Dies müsste dann von Ihrem nächsthöheren Disziplinarvorgesetzen besonders unterstützt werden. Dann müssen Sie gem. BA 90/5 auf Ihre Tauglichkeit zum BS untersucht werden. Dies geschieht zumeist im Rahmen einer Rundumuntersuchung in einem der BwK.

Dann geht der gesamte Antrag plus BA 90/5 ggf. mit Beurteilung zu Ihrer zuständigen PersBearbStelle (also SDBw oder PABw) - und dort wird wie immer in solchen Fällen nach Bedarf, Eignung und Befähigung entschieden, ob Sie zum BS ernannt werden.

snake99

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