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Ein paar Fragen + 2. Ausbildung - Zurückstellungsrecht

Begonnen von Christoph.K, 27. August 2009, 12:25:23

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Christoph.K

Hallo,

ich habe ein Paar fragen, da ich jetzt bald meine Ausblidung zum Anlagenmechaniker
voraussichtlich am 31.1.10 mit Erfolg beenden werde. Ich bin 19 Jahre alt und wurde
schon schriftlich erfasst, die Bundeswehr hat bereits einen Brief zu mir geschickt,
die ich mit meinen Adressdaten und Ausbildungsdaten ( Anfang und Ende )
ausgefüllt habe. Ich wurde noch nicht gemustert bzw. dazu eingeladen.

Nun möchte ich keinesfalls in diesen Beruf mein Leben lang bleiben, daher werde
ich eine zweite Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten machen,
die 3 Jahre lang dauern wird. Danach strebe ich an einer Fachhochschule zu studieren.
Ich kann mich erst im Januar 2010 an der Schule anmelden.

Da die Schule erst im August 2010 anfangen wird, und ich in der Zeit
( max 6 Monate ) als Anlagenmechaniker arbeiten möchte, möchte ich
gerne wissen ob die Bundeswehr mich für diese 6 Monate Übergangszeit,
bzw. generell, mich einziehen kann bzw. wird.

Muss ich wenn ich zur Musterung gehe denen mein Vorhaben mitteilen?
Oder muss ich mich schriftlich bei der Bundeswehr melden?

Wie sieht es aus mit dem Zurückstellen?
Wie funktioniert das, war jemand schon so eine ähnliche Situtation?

Ich bedanke mich im Vorraus,

Christoph K.


mailman

Du hast nur für die erste Ausbildung einen Anspruch auf Zurückstellung. Bei der zweiten kann es aber trotzdem sein das du zurückgestellt wird, muss aber nicht.

Timid

Zitat von: Christoph.K am 27. August 2009, 12:25:23Muss ich wenn ich zur Musterung gehe denen mein Vorhaben mitteilen?

Das empfiehlt sich auf jeden Fall. Bzw. ich persönlich würde es so früh wie möglich mitteilen, da Behörden ja teilweise etwas ... langsamer arbeiten ...

ZitatOder muss ich mich schriftlich bei der Bundeswehr melden?

Prinzipiell musst du einen Ausbildungsabschluss oder eine weiterführende berufliche Qualifikation melden, schriftlich, elektronisch oder mündlich. Genaueres steht im Wehrpflichtgesetz (www.gesetze-im-internet.de) beim §24, Wehrüberwachung.

ZitatWie sieht es aus mit dem Zurückstellen?

Schwierig. Beantragen kann man es natürlich, die Aussicht auf Erfolg dürfte, da du ja schon eine Ausbildung hast, vermutlich eher gering sein. Speziell, wenn du jetzt noch eine weitere Ausbildung plus ein anschließendes Studium machen möchtest.

Ich würde es aber einfach mal ausprobieren.

ZitatWie funktioniert das

Formlos, mit Begründung, schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt. Du könntest eventuell noch mit aufführen, dass die Anmeldung erst im Januar möglich ist und du danach unverzüglich (und selbstständig) die entsprechenden Bescheinigungen nachreichen wirst.

Vielleicht solltest du im Vorfeld mal telefonisch im Kreiswehrersatzamt nachfragen, ob das so möglich wäre und was genau die ansonsten noch von dir haben müssten, damit der Antrag bewilligt werden kann.
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Christoph.K

Vielen Dank für euere Hilfe, dann werde ich mich wohl demnächst beim Kreiswehrersatzamt melden.

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