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Spiegel online berichtet über "Blitz-Comeback der Taliban im Norden"

Begonnen von StOPfr, 01. August 2009, 15:18:12

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wolverine

Zitat von: Procura am 20. August 2009, 19:11:10
Nö, hoffentlich werde ich mal einer. Ich studiere im 4. FS in Göttingen.

Dann sollte man bereits "Grundrechtslehren" besucht haben und Art. 2 GG ist ein beschränkbares Grundrecht. Andere Rechte sind das nicht. Somit kann das Lebensrecht nicht das höchste Rechtsgut sein. Anderenfalls hätte sich das Thema Bundeswehr auch erledigt und die Polizei dürfte nicht bewaffnet sein (zumindest nicht mit tödlichen Waffen).
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Procura

Hmm also ich bin mir nicht sicher aber ich meine mich eben aus genau dieser Vorlesungsreihe erinnern zu können, das mein Professor das Rechtsgut Leben als das oder als eines der höchsten Rechtsgüter beschrieben hat. Wie dem auch sei, rechtfertigt ja auch gerade die Wichtigkeit dieses Rechtsguts und die damit verbundene Schutzpflicht des Staates eine Beschränkung des Art. 1 / 2 unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit. Polizei etc. verfügt ja nun auch nur über die selben Notwehrrechte wie jeder andere Bürger auch (Mal abgesehen vom immer noch umstrittenen finalen Rettungsschuss aus  den Landes Polizeigesetzen) und bis vor kurzem waren die ROE ja auch an diese, sehr restriktive Gesetzeslage gebunden.
Ich verstehe jetzt nicht wo da die Brisanz in meiner vorher getroffenen Aussage lag ?!

Gemeint war einfach nur, da ja nun eine potenzielle Gefahr von Terroristen aus Afghanistan ausgeht, gerade das den Einsatz unserer Soldaten am Hindukusch legitimiert und auch notwendig macht.

Wo wir schonmal dabei sind und Sie ja vom Fach sind, wie legitimieren sich eigentlich die neuen präventiv orientierten ROE ? Einfach eine offensivere Auslegung des Notwehrrechts ?

wolverine

Mit "Notwehr" hat weder Polizei- noch Wehrrecht etwas zu tun. Im Gegenteil gibt es eine Diskussion darüber, ob Amtsträgern neben den normierten Sonderrechten zusätzlich das Notwehrrecht zusteht (welches eigentlich ein Recht des "Bürgers" ist, dem das staatliche Gewaltmonopol gerade nicht zur Verfügung steht). Wenn ein Amtsträger eine Maßnahme trifft, muss er gerade auf Grund ein klaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage handeln.
Und hier liegt die "Brisanz": Der Staat darf schlicht töten! Krieg ist grundsätzlich erlaubt. Man darf sich gewissen völkerrechtlichenVerträgen unterwerfen und auf Teilbereiche verzichten. Zudem hat sich ein völkerrechtlicher Standard entwickelt, gewisse Kampfszenarios zu verurteilen oder ganz zu verbieten. Aber - so freundlich man es auch immer ausdrücken möchte: Der Staat ist verfasste Gewalt und darf töten.
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schlammtreiber

Bei einem Gefecht in Nordafghanistan werden zwei Soldaten der Bundeswehr verletzt und mindestens drei Angreifer getötet:

http://www.n-tv.de/politik/Zwei-Bundeswehr-Soldaten-verletzt-article489277.html

Semper Communis
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Rettungswurm

#64
Nach etwas aktuelleren Meldungen sind es wohl 4 verletzte Kameraden

Den Verwundeten schnelle und rasche Genesung.
Beitrag wurde 121438 Mal bearbeitet

Interpunktion und Orthographie dieses Beitrags ist frei erfunden.
Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.

Andi

the rest is silence...

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