Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?

Begonnen von Andre090904, 18. September 2009, 19:30:14

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Andre090904

Moin zusammen,

hatte vor einigen Tagen die Musterung und wurde als T2 eingestuft (meiner Meinung nach etwas merkwürdig, da 7,5 Dioptrin beidseitig, fehlendes räumliches Sehen und Untergewicht).
Nun habe ich dummerweise nach der Musterung per Zufall "entdeckt", dass das Asperger-Syndrom genau auf mich zutrifft.

Nun die Frage: Sollte ich nach der "Info-Mail" an das KWEA noch gegen das Musterungsergebnis klagen oder deren Reaktion auf den Verdacht auf Asperger-Syndrom abwarten?


mailman


ulli76

Offenbar ist aber das Asperger- Syndrom weder bei der Musterung noch in deinem normalen Leben weiter aufgefallen. Wenn du entsprechende Symtome hast, wirst du die ja bei der Musterung angegeben haben, anscheinend war das kein Grund für eine Ausmusterung. Auch wenn du glaubst, dass die Kriterien auf dich zutreffen- ist das denn noch nie untersucht worden? Man kann gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einlegen, es wird aber schwer werden, den durchzubekommen, solange du dich nicht mal bei einem Facharzt vorgestellt hast (Das wäre nämlich eine Begründung: Facharzt hat xy diagnostiziert und das wurde nicht berücksichtigt. Ggf wird man dich dann noch einem Bundeswehrfacharzt vorstellen)

Und was soll eine Klage bringen- außer ggf Geld für einen Anwalt. Das würde nur hinhauen, wenn entsprechende Gesetzt und Vorschriften nicht eingehalten wurden und frühestens dann wenn der Widerspruch abgelehnt ist.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Andre090904

#3
Ich sag mal so: Dass es dieses Syndrom gibt, ist mir erst heute aufgefallen. Die Symptome begleiten mich jedoch schon das ganze Leben lang und ich dachte, dass "die Umstände, in der ich lebe, normal wären" und einfach nur eine "Charaktersache" wären. Wie soll ich bitte etwas bei der Musterung angeben, das ich als normal empfinde?

Erreichen möchte ich eigentlich nur, dass das KWEA davon Wind bekommt und die Einstufung zur Wehrdienstfähigkeit nochmal überdenkt.

Also schnellstmöglich Psychologen aufsuchen und untersuchen lassen...

Rollo83

Also klagen kannst du wohl erh nicht aber du kannst Einspruch einlegen.
Man muss Erkranunken aller Art ja sowieso dem Kreiswehrersatzamt melden.
Also rufst du dort an und schilderst denen was du für eine Erkranunkung bekommen hast.
Dann wird man dich eventuell zu einer Nachuntersuchung einladen.
dann wird entweder der Status so gelassen weil die Krankheit nicht stört oder man wird vorrübergehend Wehrdienstuntauglich geschrieben oder halt direkt ausgemustert.
Dieses Syndrom sagt mir jetzt auch nicht grad sehr viel Ulli könnte eventuell mehr dazu sagen ob es ein Ausmusterungsgrund ist aber das kann eh nur der Musterungsarzt entscheiden.

Timid

Wozu klagen oder Einspruch einlegen?

Lass durch einen Arzt deinen Verdacht untersuchen. Wenn dieser sich bestätigt, lass dir ein Attest ausstellen, schick dieses an das Kreiswehrersatzamt. Dazu wärst du vermutlich sogar im Rahmen der Wehrüberwachung etc. gesetzlich verpflichtet.

Wenn die Erkrankung ein hinreichender Grund sein kann, dass du untauglich wirst, wird das Kreiswehrersatzamt alles weitere in die Wege leiten. Wenn nicht, dann wirst du eine entsprechende Benachrichtigung und irgendwann die Einberufung bekommen.


Aber wegen solcher Dinge muss man wirklich nicht klagen o.ä.. Das ist ein völlig normaler Vorgang - du teilst dem KWEA die Erkrankung mit, das entscheidet auf Grund der Aktenlage oder lässt die Diagnose gegebenenfalls durch Fachärzte der Bundeswehr überprüfen. Alles weitere ergibt sich dann.
Bundeswehrforum.de - Seit 10 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

ulli76

Asperger-Syndrom ist eine bestimmte Form des Autismus- gibt übrigens einen ausführlichen Wikipedia-Artikel darüber.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau