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Einberufung/Eignungsübung/Fw Lehrgang

Begonnen von Oxymoron, 07. Oktober 2009, 21:23:28

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Oxymoron

Hallo.

Ich habe mich Anfang des Jahres als Fachdienstfeldwebel bei der Luftwaffe beworben. Nachdem ich den Einstellungstest im ZNwG erfolgreich bestanden hatte wurde mir eine Stelle als FlGerMechFw am Eurofighter angeboten, die ich annahm.
Ich bin Wiedereinsteller und habe wärend meines Grundwehrdienstes (2006) bereits als 3. Wart an der guten alten Pantom gearbeitet, weswegen auch etwas ähnliches meine Wunschstelle (sogar mein einziger Antrieb mich zu bewerben) war. Nachteil der Sache ist, dass der Dienstantritt erst am 01.04.2010 ist.

Zwischenzeitlich habe ich, unter anderen hier im Forum, bereits einige Information über einige Modalitäten rund um den Dienstantritt, Eignungsübung, Besoldung, Lehrgänge usw gesammelt.

Über ein paar Sachverhalte besteht allerdings noch Unklarheit.

1. Ich arbeite momentan noch in einem unbefristeten Arbeitsverältniss.
Der Einplaner in der ZNwG teilte mir mit, dass ich im Rahmen des Eignungsübungsgesetzes meinem Arbeitgeber mitzuteilen hätte, dass ich wieder zur Bundeswehr gehe. Er teilte mir mit, dass ich dies mindestens zwei Monate vor Dientsantritt tun sollte. Im Eignungsübungsgesetz steht allerdings (§1 Abs. 1) dass dies erst ein Monat vorher nötig wäre.
Wenn ich die Möglichkeit des Kündigungsschutzes habe (in wie weit mein Arbeitgeber uU später damit umgeht ist ja erstmal egal) möchte ich diese natürlich nutzen.

2. Ich habe hier gelesen, dass viele ihren Einberufungsbscheid erst sehr spät bekommen haben. Natürlich konnte ich aus den Posts nicht herauslesen, ob es sich bei den betroffenen um Gwdl´er oder um angehende Zeitsoldaten handelte. Es wäre aber allerdings logisch, dass ich die Einberufung vor dem Ablauf der Frist für die Informierung des Arbeitgebers bekommen sollte, hätte da allerdings gern eine fachliche Bestätigung. Zum Grundwehrdienst (Dienstantritt ebenfalls 01.04) erhielt ich meine Einberufung Anfang Januar desselben Jahres war aber auch erst im November davor zur Nachmusterung wegen einer Fussballverletzung.
Ich möchte meinem Arbeitgeber auch nicht früher und ohne endgültige Einberufung informieren da ja noch nichts fix ist.

3. Da ich nach erfolgreicher Eignungsübung laut Einplaner als erstes den Uffz und Fw-Lehrgang absolvieren muss (3+5Monate) wäre meine Frage ob die beiden Lehrgänge, die ja individuell ablaufen, zusammenhängend stattfinden (sprich der Fw unmittelbar nach dem Uffz) oder ich dazwischen warten muss bis ich den Fw Lehrgang antreten "darf". Wenn das der Fall ist wo verbringe ich die Zeit dazwischen? An der Uffz Schule in Appen oder in/bei meiner Stammeinheit?

4. Wie ist das allgemeine Umfeld wärend der Uffz/Fw Lehrgänge. Ist es eher wie eine Schulung oder geht es wieder in Richtung AGA.
Es geht mir darum, dass ich fast gewillt bin mir in/um Appen für die Zeit des/der Lehrgänge eine kleine Wohnung zu suchen (Freundin usw). Würde ich dass überhaupt genehmigt bekommen und was würdet ihr mir empfehlen?

Das wärs fürs erste. Ich hoffe mal nicht, dass die Fragen schon eine Million mal gestellt wurden und hoff auf fachlich kompetente Antworten  .

Ben

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