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Fotos in Uniform

Begonnen von Christopher aus Beckum, 30. Oktober 2009, 23:37:23

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ulli76

Nein, darfst du nicht in´s Netz stellen. Denk einfach an die Sicherheit und das Recht deiner Kameraden, dass die entsprechenden Bilder nicht im Netz zu finden sind.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

Zitat von: WausLG1 am 31. Oktober 2009, 23:33:20
warum willst du dich denn mit diesen beiden gegenstaänden foto. lassen?^^

vllt ein Nachfolger von unserem Beule bzw Lattenpaule  :P

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ins netz stellen darf man sie sicherlich schon, allerdings nicht der allgemeinheit zugänglich machen vermute ich mal mit meinem laienhaften Juristenverständnis.

Sprich lade ich Bilder auf mybild.com schies mich tot hoch stelle ich dort ein: "nur für Freunde sichtbar". diese kann man dann im Profil oder so einstellen.

So hab ich es mal in soner komischen Community kennengelernt.
MkG Flex
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StOPfr

Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
Was mich aus aktuellem Anlass interessiert ist, wie das mit dem Zugfoto/Gruppenfoto aussieht. Dürfte ich sowas ins Netz stellen oder gar nicht oder quasi nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen?
Nein, darfst Du nicht.
Wenn, dann nur mit Genehmigung aller abgebildeten Personen und selbst das bliebe meiner Meinung nach wegen eventueller Sicherheitsbedenken fragwürdig.
Es wäre anders, wenn die Personengruppe in der Öffentlichkeit aufgetreten und dort im Rahmen eines Ereignisses (z.B. Gelöbnis) von einem Reporter für ein Medium fotografiert worden wäre. Dann aber auch nur für diesen einen Zweck, wobei die Weiterverbreitung des Fotos in anderen Medien nicht gestattet wäre.
Dass das oft anders gehandhabt wird mildert nicht den Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen.   

Wenn Flexscan mit "nur für Freunde sichtbar" eine Art privates Fotoalbum im Netz meint, dann wäre das ok. Wie weit das aber tatsächlich "nicht öffentlich" bleibt lässt sich schwer einschätzen. Und ein Foto mit Personen, die nicht wissen wo sie präsentiert werden, hat auch in einem solchen Medium nichts zu suchen.
Stell Dir vor, jemand stellt ohne Deine Zustimmung ein Gruppenfoto ins Netz um zu beweisen mit welchen "Kameraden" er bei der Bw war, "besonders der 3. von links, das war vielleicht ein usw..." und dieser 3. wärest Du??
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schlammtreiber

Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
quasi nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen

...und das dürfte bei einem kompletten Zug schon problematisch werden  ;)
Semper Communis
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wolverine

Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen
und dessen, der es erstellt hat bzw. die Verwertungsrechte besitzt.
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reFlexX

Klar, leuchtet alles ein. Vielleicht wurde die Frage schon beantwortet und ich bin zu doof das zu checken aber da ich jetzt die Fotos bekommen habe ... wie sieht das mit meinem Portraitfoto aus, auf dem ich ja in Feldbluse und Barret zu sehen bin. Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

Timid

Zitat von: StOPfr am 06. November 2009, 23:46:42Es wäre anders, wenn die Personengruppe in der Öffentlichkeit aufgetreten und dort im Rahmen eines Ereignisses (z.B. Gelöbnis) von einem Reporter für ein Medium fotografiert worden wäre.

Mit der Korrektur dürfte es stimmen - das KunstUrhG unterscheidet da nicht weiter zwischen "Reportern" und sonstigen Bürgern.

Zitat von: reFlexX am 13. November 2009, 20:03:23Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?

Im Zweifelsfall letzteres.
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StOPfr

Zitat von: Timid am 13. November 2009, 22:07:35
Mit der Korrektur dürfte es stimmen - das KunstUrhG unterscheidet da nicht weiter zwischen "Reportern" und sonstigen Bürgern.
Korrekt! Das "z.B." in der Klammer sollte eigentlich auch für den beispielhaften Reporter gelten, weil man natürlich kein solcher sein muss um Rechteinhaber zu sein.

Zitat von: reFlexX am 13. November 2009, 20:03:23
Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?
Hier würde ich eher "ja" sagen, weil die Genehmigung für die weitere Verwendung eines mich zeigenden Einzelbildes relativ unproblematisch erhältlich sein sollte. Eine wichtige Vorausetzung ist ja erfüllt: Das Foto zeigt allein mich! Allerdings sollte die Genehmigung auch tatsächlich erfolgt sein.
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reFlexX

Wie bekommt man die Genehmigung denn? Reicht ein Anruf bei dem Unternehmen, dass die Fotos gemacht hat oder bedarf es da schon etwas handfesteres?
Ab 1.10.09  7./Logistikbataillon 3 - Lüneburg

Timid

#24
Sowas sollte man IMMER nur schriftlich machen! Bei der unerlaubten Nutzung von Bildern kann es (bei einem Rechtsstreit, einer Abmahnung o.ä.) schnell mal um einige hundert Euro und mehr gehen - da bringt dann im Zweifelsfall das Argument "ich hatte die mündliche Genehmigung" nicht so ganz so viel, da es sich nicht beweisen lässt ...
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StOPfr

Meine einschlägige Erfahrung in einem entsprechenden Streitfall reicht, um Timids Hinweis fett zu unterstreichen.
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snake99

Wobei man hier Provider wie meinvz etc. ein wenig kritisieren muss. Würde explizit darauf hingewiesen werden, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, wo die Rechte dritter Personen nicht verletzt werden, würde es dahin gehend mit Sicherheit weniger Verstöße geben.

Facebook beispielsweise belehrt vor dem Hochladen von Fotos jeden User zu diesem heiklen Thema ...
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

sliderbp

Die VZler sagen auch, dass nur Fotos erlaubt sind, wo man deutlich zu erkennen ist und keine sonstig gearteten Phantasie-Bilder oder gar vermummte Fotos ... kümmert sich auch kein Arsch drum.