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Kostenübernahme

Begonnen von berliner_89, 12. November 2009, 23:01:48

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berliner_89

Hallo habe mal eine Frage,

wurde zum 1.01.09 einberufen.
Und möchte mir jetzt im Dezember eine Wohnung nehmen.
Werden die kosten für die Wehrzeit vom Bund übernommen?

Rollo83

LOl was soll man damit jetzt anfangen man man man.
Ein paar Daten wären nicht schlecht.Zunächst am besten ob FWDL oder SAZ.GWD kann es ja nicht sein sonst wären sie im 11 Dienstmonat.

berliner_89

na der ganz normale Grundwehrdienst eben bei den Sanis.

StOPfr

Zitat von: berliner_89 am 12. November 2009, 23:01:48
...wurde zum 1.01.09 einberufen.

Damit Rollo83 es etwas einfacher hat: Ist der 01.01.10 gemeint?
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berliner_89

Meinte natürlich den 1.01.2010 habe mich verschrieben.

Und nun nochmal zu meiner Frage.
Möchte mir jetzt Anfang Dezember eine 1.Raum Wohnung nehmen,
und wollte gerne wissen ob meine Miete übernommen wird.

PvtM

Zitat von: berliner_89 am 12. November 2009, 23:58:18
Meinte natürlich den 1.01.2010 habe mich verschrieben.

Und nun nochmal zu meiner Frage.
Möchte mir jetzt Anfang Dezember eine 1.Raum Wohnung nehmen,
und wollte gerne wissen ob meine Miete übernommen wird.

Wohnung? Im Sinne von Zimmer +Küche + Bad? Also ein anerkannter Hausstand?

MediNight

berliner89, Ihre Miete wird NICHT in vollem Umfange übernommen, weil der Mietvertrag weniger als sechs Monate besteht! Außerdem besteht ohnehin für Mietzahlungen bei Mietverträgen, die älter als sechs Monate sind, eine Obergrenze von € 290,-- bei Einzelpersonen!

Näheres dazu finden Sie, wenn Sie in "Google" einmal den begriff "Unterhaltssicherungsgesetz" eingeben!

sgbo79

Es gibt Möglichkeiten, dass die Miete auch ohne die festen Fristen übernommen wird. Dazu benötigt es aber nähere Informationen warum du dir eine Wohnung zulegen möchtest und nicht weiter bei den Eltern wohnen willst. Sollte es dafür gewichtige Gründe geben, kann dir die Unterhaltsicherungsbehörde aber genauere Auskunft geben.

MediNight

Was allerdings NICHTS an den gesetzlichen Vorgaben des Unterhaltssicherungsgesetzes ändert ;) ! Und die sind relativ eindeutig:

"§ 7a Mietbeihilfe

(1) Wehrpflichtige, die allein stehend und Mieter von Wohnraum sind, erhalten Mietbeihilfe nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4. Alleinstehend sind Wehrpflichtige, die nicht mit Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und 5 in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben. Keine Mietbeihilfe erhalten Wehrpflichtige, die im Eigentum der Familienangehörigen nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 stehenden Wohnraum nutzen und über kein eigenes Einkommen im Sinne von § 10 verfügen.

(2) Als Mietbeihilfe wird gewährt
1. Ersatz der vollen Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 298,50 Euro, wenn der Wehrpflichtige die Anspruchsvoraussetzungen nach Absatz 1 bei Beginn des Wehrdienstes bereits sechs Monate erfüllt oder den Wohnraum dringend benötigt; 2. Ersatz von 70 vom Hundert der Miete, jedoch monatlich nicht mehr als 209 Euro, in allen anderen Fällen des Absatzes 1, sofern das Mietverhältnis vor dem Wehrdienst begonnen hat.
Überschreitet in den Fällen der Nummer 1 die Miete den Höchstbetrag und beträgt die Bemessungsgrundlage mehr als 663,50 Euro, erhöht sich die Mietbeihilfe bis zu 45 vom Hundert der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch auf 613,50 Euro monatlich. Als Miete gelten das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung des Wohnraums und die sonstigen Aufwendungen, soweit sie zur Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses unabweisbar notwendig sind.

(3) Wird der Wohnraum von anderen als den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personen mitbenutzt, ist für die Gewährung der Mietbeihilfe der Anteil der erstattungsfähigen Aufwendungen zu Grunde zu legen, der nach der Gesamtzahl der Wohnraumbenutzer auf den Wehrpflichtigen entfällt.

(4) Soweit Wohngeld nach § 20 Abs. 1 des Wohngeldgesetzes weitergewährt wird, wird es auf die Mietbeihilfe angerechnet."

Und diese Vorgaben sind eigentlich eindeutig ;) !

berliner_89

Also ein Grund ist zum Beispiel schonmal,dass wir zu 5. in einer 4.Raum Wohnung wohnen,
und das ich einen Schwerbehinderten Bruder habe.Dürfte ja wohl Grund genung sein oder?

MediNight

Grund genug für Sie, dort auszuziehen? Das kann ich von hier aus leider nicht beurteilen ;) !

Fakt ist jedoch, dass die Zuzahlung der USB zu Ihrer Miete sich nach den von mir zitierten Vorgaben richtet und daher, wenn der Mietvertrag noch keine 6 Monate besteht, den Betrag von € 209,-- nicht übersteigen wird. Der Rest ist dann Ihr Privatvergnügen!

berliner_89

Habe mit dem Leistungsunterhalts Amt telefoniert.
Sie übernehmen in meinem Fall die Miete (298€)wenn die Wohnung teurer ist,muss ich den Rest alleine
bezahlen.

Und was ist eigentlich mit den Leuten die erst seit sagen wir mal nicht 6.Monaten,sondern erst seit 3.Monaten eine eigene
Wohnung haben!?Dann kommt der Einberufungsbefehl und dann?Wer übernimmt dann die Miete!?Keiner oder was dann wird eben gesagt da du noch nicht seit 6.Monaten da wohnst,
musst du eben ausziehen und zusehen was du mit deinen Sachen (Möbeln usw machst)!?Oder wie soll das dann gehen! :(

Großer Leviathan

Als GWDL kann man während seiner 9 Monate im Normalfall in der Kaserne schlafen und  braucht eigentlich keine Wohnung.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Timid

Zitat von: berliner_89 am 14. November 2009, 17:22:11Sie übernehmen in meinem Fall die Miete (298€)wenn die Wohnung teurer ist,muss ich den Rest alleine bezahlen.

Das ist doch schonmal was!

ZitatUnd was ist eigentlich mit den Leuten die erst seit sagen wir mal nicht 6.Monaten,sondern erst seit 3.Monaten eine eigene
Wohnung haben!?Dann kommt der Einberufungsbefehl und dann?Wer übernimmt dann die Miete!?Keiner oder was dann wird eben gesagt da du noch nicht seit 6.Monaten da wohnst,
musst du eben ausziehen und zusehen was du mit deinen Sachen (Möbeln usw machst)!?Oder wie soll das dann gehen! :(

Siehe den 2. Beitrag von MediNight - da steht alles wichtige zu dem Thema drin!
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berliner_89

Zitat von: Großer Leviathan am 15. November 2009, 10:59:55
Als GWDL kann man während seiner 9 Monate im Normalfall in der Kaserne schlafen und  braucht eigentlich keine Wohnung.

ja das weiss ich,
aber ich möchte nicht 9.Monate in der Kaserne schlafen sondern in meiner Wohnung.