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KZH

Begonnen von Wessi2402, 10. Dezember 2009, 15:31:06

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Wessi2402

Hallo alle zusammen.
ich habe folgende Frage, und zwar wurde ich heut vom Arzt für heute und morgen KZH geschrieben. Hab dann in GeZi den Zettel ausgefüllt, zwecks, dass ich heim fahre. So nun hat mein Hauptmann dieses abgelehnt, und meinte ich bin jetzt Krank auf Stube und darf Freitag erst 14 uhr die Kaserne verlassen.
Meine Frage ist nun: Darf er dies einfach so tun? Er hat angeblich auch Rücksprache mit der Ärztin gehalten.
Gibt es dort irgendwelche Grundlagen in form von überarbeiteten ZDV`s oder so, wo drin steht, dass er dies einfach so darf?
danke schonmal im vorraus!

Großer Leviathan

Das KzH vom Arzt ist nur eine Empfehlung, die dein Disziplinarvorgesetzter in "Krank auf Stube" umwandeln kann.
AufklBtl 8 - Leutnant d.R.

Horrido!

Timid

Zitat von: Wessi2402 am 10. Dezember 2009, 15:31:06Meine Frage ist nun: Darf er dies einfach so tun?

Ja, darf er!

KzH, KaS etc. sind immer nur Empfehlungen der Ärzte - die endgültige Entscheidung trifft IMMER der zuständige Vorgesetzte (also üblicherweise der Disziplinarvorgesetzte). Dieser kann der Empfehlung folgen (und wird es in den meisten Fällen auch tun), kann aber auch eine abweichende Entscheidung treffen. Beispielsweise dann, wenn er etwa aus Gründen der Fürsorge der Meinung ist, dass er den Soldaten nicht nach Hause fahren lassen kann.

ZitatGibt es dort irgendwelche Grundlagen in form von überarbeiteten ZDV`s oder so, wo drin steht, dass er dies einfach so darf?

Wird es mit Sicherheit geben, kann ich allerdings nicht benennen.
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Wessi2402

ahja, genau das hab ich mir schon so gedacht. das ist mist. nun gut, denn nehm ich das mal so hin. trotzdem dank euch!

Andi

Da gilt das Highlanderprinzip: Es kann nur einen geben!
Grundsätzlich trifft ausschließlich der Disziplinarvorgesetzte Entscheidungen darüber, wo sich seine Soldaten aufhalten. Ein Arzt ist in dieser Funktion völlig außen vor.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Daniboy003

Es gilt das Rechtstaatprinzip. Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Freizügigkeit der Person. Dieses im deutschen GG verankerte Recht kann begrenzt werden. Das passiert hier durch die Chefs in z.B. der Kompanie. Allerdings darf auch jeder KpChef hier keine Wilkür walten lassen. Wenn er das tut, dann ist er ein KZH - noob :-)

schlammtreiber

Zitat von: Daniboy003 am 14. Dezember 2009, 16:09:43
Grundsätzlich hat jeder das Recht auf Freizügigkeit der Person.

Das im GG verankerte Recht auf Freizügigkeit besagt, dass ich meinen Wohnort frei wählen kann, nicht etwa dass ich jederzeit überall hingehen darf wo ich will  ;)
Semper Communis
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ulli76

Vielleicht hat er ja einen speziellen Grund gehabt, das kzH in kaS zu ändern (eine lange Heimreise wäre z.B. ein Grund, wenn der Patient aufgrund seiner Krankheit dieser Fahrt nicht gewachsen wäre.). Und offenbar hat er ja mit dem TrA Rücksprache gehalten.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Flexscan

Zitat von: ulli76 am 15. Dezember 2009, 19:47:55
Vielleicht hat er ja einen speziellen Grund gehabt, das kzH in kaS zu ändern

Stichwort Verpisser. Sry die Damen  ;)

War also nix mit langem WE  ;D
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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