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Fragen bezüglich der Probezeit/Eigungsfeststellung als SaZ 8

Begonnen von Juppes86, 11. Januar 2010, 22:21:34

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Juppes86

Hallo zusammen, ich war am 13.12.2009 in Düsseldorf beim Zentrum für nachwuchsgewinnung West. Habe da auch "bestanden" ich musste noch ein ärztliches Atest nachreichen und habe daraufhin die "eröffnung der einplanungsentscheidung" bekommen.Ich komme nach Holzminden zur AGA und bleibe danach auch dort. ich wechsel nur von der 6.Kompanie in die 4. So nun meine frage, dieser das soll ja eine Art Probezeit von 4 Monaten sein, zählt da die AGA auch zu, oder beginnt das dann alles erst danach? und wie muss ich mir das vorstellen? Ich mache die Laufbahn des Unteroffizier  und beginne als solcher.

Schonmal besten Dank für eure Hilfe.

mailman

Wenn es nur 4 Monate sind dann befindest du dich in einer Eignungsübung die innerhalb der 4 Monate von dir oder auch von der Bw beendet werden kann.

Diese zählt ab dem ersten Tag als Soldat. Sie kann auch verlängert werden.

Juppes86

Was hat es denn mit dieser Eignungsfeststellung aufsich? wie muss ich mir das ganze vorstellen? extra Prüfungen oder ist das nur ne Art Probezeit?
Denn die Tests in Düsseldorf habe ich alle bestanden,und eine zusage für die Laufbahn als Unteroffizier habe ich auch schon.


LG Juppes86

Rollo83

In der Zeit schaut die Bw sich den Eignungsübenden an und kann ihn ohne Grund entlassen bei Nichteignung.

mailman

Ich habe nichts von einer "Eignungsfeststellung" geschrieben.

Das ganze nennt sich Eignungsübung

Das ganze ist einfach ein Zeitraum von 4 monaten beginnend mit dem Dienstantritt. Die ersten 3 Monate werden natürlich durch die allgemeine Grundausbildung beansprucht. Dann folgt etwas Dienst in der Stammeinheit, bevor dann nach erfolgreichem Abschluss der EÜ die Lehrgänge folgen.

Sollte sich zu irgendeinem Zeitpunkt herausstellen das man nicht geeigent ist, oder man selber Zweifel hat, kann das ganze realtiv schnell wieder beeendet werden. Als Mann hat man dann allerdings noch den restlichen Grundwehrdienst abzuleisten.

Zudem kann die EÜ auch relativ unproblematisch verlängert werden, wenn es nötig sein sollte.


Weiterhin solltest du wissen, das Zusage, hin oder jeder Zeitsoldat in den ersten 4 Dienstjahren aus bestimmten Gründen entlassen werden kann.