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Ablösung FwLhrg AMT

Begonnen von g, 13. Januar 2010, 20:04:14

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g

Guten Abend,
ich habe schon viel in diesem Forum gelesen und es immer als sehr kompetent empfunden, daher hoffe ich nun, hier einige Antworten auf meine -leider sehr bedrückende- Situation zu bekommen.

Ausgangslage:
Ich - SU(FA)- war jetzt gerade auf ZAW, habe diese Ende letzter Woche abgeschlossen und mich am Montag in meiner Einheit zurückgemeldet. Im laufe des Tages wurde mir mitgeteilt, dass ich sofort auf einen FwLhrg fahren soll.  :o
Ich habe auf Missstände (fehlendes DSA, fehlendes PzFst-Schiessen) hingewiesen, daraufhin wurde mir eine Bestätigung vom KpChef geschrieben, dass PzFst-Schiessen habe ich im AGSHP nachgeholt.
Auf dem FwLhrg angekommen wurde mir mitgeteilt, dass auf dem Schreiben meines KpChefs das Dienstsiegel fehlt, ich aber auch zusätzlich noch eine Ausnahmegenehmigung der SDBw bräuchte. Dies wurde durch meine Kp nachgefordert.

Nun zur aktuellen Lage:
Mir wurde vorhin mitgeteilt, dass diese Ausnahmegenehmigung nicht erteilt wurde und ich am Freitag den Lhrg verlassen muss.

Meine Fragen dazu:
Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Zählt diese Ablöse als "nicht bestanden"? Dies ist ja interessant, weil man Lehrgänge nur einmal nicht bestehen darf, oder?
Ausserdem ist es ja, abgesehen von meinem nichtvorhandenen DSA, die Schuld der Kp, dass sie mich wider besseren Wissens losgeschickt hat, oder?

Ich hoffe auf konstruktive Antworten, Danke schon einmal im Vorraus.

Timid

Zitat von: g am 13. Januar 2010, 20:04:14Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?
Zählt diese Ablöse als "nicht bestanden"? Dies ist ja interessant, weil man Lehrgänge nur einmal nicht bestehen darf, oder?
Ausserdem ist es ja, abgesehen von meinem nichtvorhandenen DSA, die Schuld der Kp, dass sie mich wider besseren Wissens losgeschickt hat, oder?

Kann ich leider nichts genaues zu sagen. Mein Rat wäre aber, dass du dich umgehend nochmal mit den Vorgesetzten auf dem Lehrgang zusammen setzt und mit ihnen klärst, ob dir aus der fehlerhaften Planung durch Dritte irgendwelche Nachteile entstehen, der Lehrgang also z.B. als "nicht bestanden" gewertet wird.

Parallel dazu wäre es vielleicht ganz hilfreich, wenn du den ganzen Vorgang mal schriftlich dokumentierst und dir dazu auch von dem ganzen Schriftverkehr (Beantragung der Ausnahmegenehmigung, deren Ablehnung, Bescheinigung des KpChefs, Kommandierung, vor allem alles mit genauem Datum, gegebenenfalls auch eine Bestätigung über das, was dir die Vorgesetzten auf dem Lehrgang mitteilen) Kopien machst/machen lässt. Nur für den Fall, dass der Lehrgang als "nicht bestanden" gewertet werden sollte und du eine Beschwerde einreichen und/oder dich an den Wehrbeauftragten wenden möchtest ...
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erdpichel

hm, wenn du alles der kompanie gemeldet hast, dann versteh ich nicht, warum man dich trotzdem dahin schickt???
die müssen doch wissen, dass das ohne DSA nix wird, oder???
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Rollo83

Also mich würde es schon wundern wenn ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
Immerhin haben sie wie es sein sollte auf die Missstände hingewiesen demnach aufjedenfall nicht ihre Schuld.
Ich würde aufjedenfall auch erst noch das Gespräch mit DV des Lehrgangs suchen.
Ansonsten würde ich aufjedenfall eine Beschwerde schreiben.
Ich denke konkret wird ihnen hier leider keiner eine passende Antwort geben können.

Dennis812

Ich muss gestehen, dass ich den Zusammenhang nicht ganz verstehe:

Sie also "nur" kein DSA und sollen deswegen den Lehrgang verlassen/abgelöst werden ?

[Wenn ja, weshalb Sie keinDSA in der ZAW-Zeit (zivil) gemacht ?]

Was war Grundlage/Inhalt des Schreibens des KpChefs ?
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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wolverine

Wenn das alles so war wie beschrieben, gilt der Lehrgang nicht als nicht bestanden und Nachteile drohen nicht. das einzige Verschulden, dass ich sehe ist das nichtabgelegte DSA. Dazu ist der Soldat allein verantwortlich. auch während der ZAW!
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OFw F.

Fw Lehrgang nur mit aktuellem DSA? Das ist mir neu. Oder ist das schon immer so?
AGA 4./PiBtl4 Bogen von 03/2000 bis einschließlich 04/2000
Kfz/Pz Inst Soldat 1./PiBtl4 Bogen von 05/2000 bis einschließlich 12/2000
(Wiedereinsteller) Kfz/Pz Inst Uffz 2./LogBtl4 Regensburg von 08/2003 bis 03/2007
Kfz/Pz Inst Uffz 1./PzGrenBtl112 Regen 04/2007 bis einschließlich 06/2007

Reserveoffizier

#7
da passiert mal gar nichts denke ich. Einfach melden und nochmaaaaaaal

Zebra

@wolverine: Zumindest die alte Weisung IGF war für Teilnehmer an der zivilen Aus-und Weiterbildung ausgesetzt. Es gab dafür extra eine Fußnote in der Weisung, in der darauf hingewiesen wurde.
In die neue Weisung IGF habe ich mich noch nicht eingelesen, und kann deswegen leider nichts dazu sagen.

@ SU d.R.: Zumindest beim Heer gibt es schon länger die Lehrgangsvoraussetzung für den FwLg (AMT), dass ein gültiges DSA vorzulegen ist, was nicht älter als X Monate ist.


MkG

Zebra

snake99

Frage:

Nach meinem Kenntnisstand hat sich das mit dem DSA seit dem 1.1.10 erledigt, da ein DSA gem. neuer IGF 2010 nicht mehr abgelegt werden MUSS (kann schon) ;) Die als SaZ jährlich abzulegenden Sportleistungen wurden ja zum 1.1.10 stark reduziert.

Oder steht das DSA explizit aufgeführt in den Lg Voraussetzungen?  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

bayern bazi

und selbst wenn

das dsa kann der te ja innerhalb von 2 tagen - abends nach dienst ablegen -

angebot an den dv  und ab auf den sportplatz



1. Tag

weit/hochsprung - sprint - 200m schwimmen


2. tag

kugelstoßen - 3000m


ist mit jeweils einer stunde sport erledigt  ;)
(schaff ich mit über 40 noch ohne training  :o ;) )

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

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