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Private Waffe als Soldat?

Begonnen von Markus, 14. November 2004, 18:14:57

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Markus

Hallo,

ist es erlaubt, eine private Waffe MIT Waffenschein, was nach dem Gesetz ja gestattet ist, auch als Soldat mit sich zu führen, bspw. auf der Fahrt zur Kaserne und zurück? Falls ja, auch in Uniform? Die Waffe muss ja nicht unbedingt sichtbar getragen werden.
Und wie sieht es mit privaten Waffen in Kasernen aus? Ist es erlaubt, eine Waffe, für die man den entsprechenden Waffenschein besitzt, mit in die Kaserne zu nehmen? Falls ja, wie/wo ist diese aufzubewahren? Ist das Tragen auch im Dienst erlaubt?

Vielen Dank für die Antworten bereits im Voraus!


Horrido


Markus

Timid

#1
Siehe dazu diese ältere Diskussion.

Zitatist es erlaubt, eine private Waffe MIT Waffenschein, was nach dem Gesetz ja gestattet ist, auch als Soldat mit sich zu führen, bspw. auf der Fahrt zur Kaserne und zurück?

Wenn dir als Privatperson das FÜHREN einer Waffe gestattet ist, dann wird dir vermutlich auch als Soldat das Führen einer Waffe außerhalb des Dienstes gestattet sein.

ZitatFalls ja, auch in Uniform? Die Waffe muss ja nicht unbedingt sichtbar getragen werden.

In Uniform, würde ich sagen, eher nicht. Schließlich bist du dann als Soldat eindeutig zu erkennen - und ob die Bundeswehr wünscht, dass ihre Soldaten in Uniform bewaffnet irgendwo auftreten, wenn dies AUßERHALB des Dienstes ist, wage ich zu bezweifeln.

ZitatUnd wie sieht es mit privaten Waffen in Kasernen aus? Ist es erlaubt, eine Waffe, für die man den entsprechenden Waffenschein besitzt, mit in die Kaserne zu nehmen? Falls ja, wie/wo ist diese aufzubewahren?

Siehe oben verlinkten Thread. Wenn, dann müsste die Waffe in der Waffenkammer untergebracht werden, was sich die Vorgesetzten, auf Grund der in dem Thread genannten Gründe, wohl mehrfach überlegen würden, bevor sie (wenn überhaupt) zustimmen. Nachfragen (beim Spieß vermutlich) müsstest du sowieso.

ZitatIst das Tragen auch im Dienst erlaubt?

Wohl kaum. Wozu auch? Kasernen werden bereits bewacht; wenn man eine Waffe mit Munition brauch, dann erhält man diese vom Dienstherrn. Und wenn du im Dienst eine Waffe tragen musst (Wach-/Feldjägerdienst oder als Sicherungssoldat bei irgendeiner Aufgabe), wird dir genau vorgegeben werden, welche Waffen du zu tragen hast - was Waffen, die nicht aus BW-Beständen stammen, komplett ausschließen dürfte.


P.S.: Und wenn du im Dienst von der Schusswaffe Gebrauch machen müsstest, dann würde dir jeder Jura-Student im 1. Semester einen Strick daraus drehen, wenn du deine eigene Waffe benutzt hättest ...
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PzGren

Die Antwort lautet in den meisten Fällen nein.

Es ist richtig, daß Du als Privatperson mit der entsprechenden Erlaubnis (Waffenschein) eine Waffe führen darfst. Die Betonung liegt auf Privatperson, da nur in dieser "Funktion" eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe erteilt wurde (aufgrund einer möglichen Bedrohungslage).

Als Soldat unterstehst den Anordungen Diener Vorgesetzten und bist per Status berechtigt, auf Befehl hin auch in der Öffentlichkeit Waffen zu führen.

Kommen wir nun zum Anlaß der Erteilung der Erlaubnis Waffen zu führen. Wenn dies mit Deiner zivilberuflichen Tätigkeit zu tun hat, wie z.B. Juwelier, Geldbote, etc. dann fällt der Grund während der Ausübung des "Soldatenberufs" fort und eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe ist durch den Vorgesetzten zu untersagen.

Solltest Du aber eine besonders gefährdete Person sein, wie z.B. Minister oder Abgeordneter (kein Witz!), und die Gefährdungslage innerhalb von Bw-Liegenschaften weiter bestehen, dann würde ich beim Kommandeur vorsprechen, der die Erlaubnis erteilen oder auch verweigern kann.

Die Waffe kann i.d.R. nicht mit in die Kaserne genommen werden, da Du die Waffe selbst nicht ordnungsgemäß aufbewahren kannst, andererseits in der Waffenkammer i.d.R. keine fremden Waffen aufbewahrt werden dürfen (Haftung und Zweckbestimmung). Auch hier kann der Kommandeur im Zweifel weiterhelfen.

Das Tragen Deiner Waffe im Dienst aufgrund der Bedrohungslage s.o., aufgrund anderer Umstände (Befehl) halte ich für extrem unwahrscheinlich, da im Befehl die Ausrüstung vorgegeben wird und diese durch den Dienstherren gestellt wird.

Horrido
Es gibt keinen Frieden für die Furchtsamen und Uneinigen. (Charles de Gaulle)

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