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Zahlen bei Nicht-Bestehen?

Begonnen von Denning, 14. Februar 2010, 21:38:14

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Denning

Guten Abend zusammen!

Habe mich vor geraumer Zeit mit einer Bekannten unterhalten, die irgendwo aufgeschnappt hatte,
dass man, sofern man als Offizier sein Studium nicht besteht,oder nur "schlecht" besteht,
dieses bezahlen muss?
Ist an dieser Aussage was dran? Nur aus reiner Neugier...

MfG Denning

wolverine

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Greif

Zahlen musst du, soweit ich richtig informiert bin, nur, wenn du aufgrund eines Disziplinarausschusses von der Universität ausgeschlossen wirst, bzw. wenn du es selber abbrichst (ohne guten Grund). Ferner, wenn aufgrund einer selbstverschuldeten Tat das Dienstverhältnis mit der Bundeswehr beendet wird.

Gruß
Greif
Horrido aus dem Gebirgsjägerbataillon 2./231!

Timid

Die Bedingungen, unter denen man zahlen muss, stehen im Soldatengesetz, §56. Wobei sich da wohl etwas geändert hat.
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