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Einberufungsbescheid

Begonnen von Boxerinsel, 11. März 2010, 20:15:15

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Boxerinsel

Hallo

ich muss ab 1.04.10 meinem Grundwehrdienst ableiste nun habe ich noch einige fragen wegen den Blättern die man zum Einberufungsbescheid mit bekommen hat.

Die blätter mit den Meldung über den Beginn der Teilnahme am Grundwehrdienst und
Meldung über die Beendigung der Teilnahme am Grundwehrdienst  bei wenn muss ich die abgeben?

Ich weiß das wenn man:
Arbeitslos oder Hart4 empfängst ist muss man zum Arbeitsamt oder wenn man beruftätig ist macht das der arbeitgeber

Da ich ihn einer ausbildung bin und diese Am 31.03.10 endet weis ich nicht wo ich die Blätter nun ihn schicken soll reicht es diese zur Krankenkasse zu schicken oder noch wo andes ab zugeben?


ich bedanke mich im vorraus schon mal


MelZwerg

Also ich würde denken, dass diese zum Arbeitsamt müssen, da deine Lehre ja zum 31 endet und du erst ab 06.04 bei der BW bist.
Weiß es aber nicht ganz genau. Ich hab meine heut dem AAmt gegeben , wo die aber erstmal nur den Zettel mit Beginn ausgefüllt haben.

mailman

Du musst dich so früh wie möglich bei der ARbeitsagentur melden. Und du musst dich für diese paar Tage zum Wehrdienst arbeitslos melden.

Und nicht vergessen, wenn du nach dem Dienst arbeitslos bist musst du dich 3 monate vorher melden.

Jales

Wenn er am 06.04 eingezogen wird, beginnt der Wehrdienst dann nicht trotzdem offiziel am 01.04.? Sonst müsste er ja auch bis zum 06.01.2011 Dienst leisten ...

Thorsten

Ich habe den zettel für den beginn des wehrdienstes meinem arbeitgeber gegeben, wo ich noch in ausbildung war...und der hat ihn dann ausgefüllt zur krankenkasse geschickt...ansonsten muss der zettel zum arbeitsamt...

mailman

Ich kann nicht hellsehen von daher weiß ich nicht was aus dem Bescheid steht.

Thorsten

also bei mir wars es so ich hab den zettel erst vor ca 3 wochen abgegeben :o

Aspire89

Also ich werde am 6.4. eingezogen und habe den Brief letzte Woche bei meiner Krankenkasse abgegeben. Habe da auch nach gefragt. Die Frau meinte ich solle es beim Arbeitgeber abgeben aber da mein Arbeitsverhältnis zum 31.3. gekündigt ist, hats die Krankenkasse an sich genommen.

Lg Kai
6.4.2010  6./PzPiBtl 1 - AGA
ab 1.7.2010 6./PzPiBtl1 - Sicherheits & Unterstützungszug

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