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Bundeswehrbewerbung vor 1990 (1988) - damalige Ablehnung -

Begonnen von Medieval-Man, 11. März 2010, 13:02:11

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Medieval-Man

Werte Community,

ich möchte heute versuchen, eine wichtige Angelegenheit mit eurer Hilfe zur Klärung zu bringen. Vielleicht kann mir jemand einen sinnvollen Tipp geben.

Ich benötige dringend Informationen (ggf. belegbar) zu den damaligen Modalitäten des Bewerbungverfahrens bei der Bundeswehr vor 1990. War es damals üblich, dass ehemalige DDR-Bürger aufgrund ihrer "DDR-Vergangenheit" (Übersiedlung) aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden sind?

Ist es möglich- sofern sich dies bewahrheitet- eine Bestätigung über die Bundeswehrschule München (Verwaltung, Personalabt. oder Bewerbungsstelle)- falls noch zuständig- austellen zu lassen?

Wer kann diesbezüglich helfen?

Vielen Dank vorab!

Medieval_Man

Sei realistisch- versuch das unmögliche!

Timid

Zitat von: Medieval-Man am 11. März 2010, 13:02:11War es damals üblich, dass ehemalige DDR-Bürger aufgrund ihrer "DDR-Vergangenheit" (Übersiedlung) aus Sicherheitsgründen abgelehnt worden sind?

Üblich dürfte es nicht gewesen sein. Es dürfte eher so gewesen sein, dass diese Bewerber intensiver durch den MAD überprüft und, bei einer Überprüfung "ohne Befund", ganz normal eingestellt wurden.

ZitatIst es möglich- sofern sich dies bewahrheitet- eine Bestätigung über die Bundeswehrschule München (Verwaltung, Personalabt. oder Bewerbungsstelle)- falls noch zuständig- austellen zu lassen?

Was für eine Bundeswehrschule München? ???

Informationen über das damalige Vorgehen kann vermutlich am ehesten eines der Zentren für Nachwuchsgewinnung bzw. die Offizierbewerberprüfzentrale liefern, alternativ vielleicht noch das Militärgeschichtliche Forschungsamt. Kontaktdaten sollten sich unter www.bundeswehr-karriere.de oder http://www.mgfa-potsdam.de finden lassen.
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Medieval-Man

ZitatWas für eine Bundeswehrschule München?

Das sind die letzten und wohl auch veralteten Informationen, die mir noch vorliegen. Mein Bekannter muss sich wohl damals im Jahre 1988 genau dort beworben haben. Ich habe nicht geprüft, ob es diese Schule in München überhaupt gab.
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mailman

In München ist die Sanitätsakademie der Bundeswehr in der selben Kaserne ist auch die ehemalige Freiwilligenannahmestelle bzw. das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Süd. Evtl war das gemeint.

Medieval-Man

Zitat von: mailman am 11. März 2010, 14:02:16
In München ist die Sanitätsakademie der Bundeswehr in der selben Kaserne ist auch die ehemalige Freiwilligenannahmestelle bzw. das Zentrum für Nachwuchsgewinnung Süd. Evtl war das gemeint.

Ja, ich denke mal, dass dies gemeint ist. Wie erwähnt, bewarb sich mein Bekannter im Jahre 1988 in München als Zeitsoldat bzw. für eine Offizierslaufbahn. Er wurde allerdings damals abgelehnt. Und derzeit benötigt er einen Nachweis über diesen Vorgang- bzw. eine allgemeine Bestätigung über die Ablehnung der Bewerbungen von ehemaligen DDR-Bürgern (nach Übersiedlung) aus "Sicherheitsgründen"- wie auch immer das genannt wurde.

Schwierige Sache, wie mir scheint... ;-)
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Timid

Dann sollte er sich am besten mal mit dem Personalamt der Bundeswehr in Köln in Verbindung setzen, das ist die zuständige Dienststelle für alle Offiziere der Bundeswehr. Bzw. direkt die OPZ in Köln (Link: Siehe oben) als die Dienststelle, die für das Einstellungsverfahren zuständig ist.
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wolverine

#6
"DDR-Bürger" war nie ein Ablehnungsgrund. Die Bundesrepublik Deutschland hat die DDR nie als souveränen Staat anerkannt und daher war einer von "drüben" immer Deutscher im Sinne des GG. Aufenthalte und Reisen in Staaten des ehemaligen Warschauer Paktes führten evtl. zu Überprüfungen und Sicherheitseinschränkungen. Aber ich kenne viele Aussiedler aus Polen oder Sowjetstaaten, die SaZ geworden sind.
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Andi

Gründe für eine Ablehnung kann eine Arbeit für das MfS oder die Mitgliedschaft in der SED gewesen sein. Da DDR-Bürger aus bundesdeutscher Sicht immer auch Bundesbürger waren, wäre eine pauschale Ablehnung von DDR Bürgern für öffentliche Ämter schlicht grundgesetzwidrig gewesen.

Wenn er sich mal beworben hat wird es von ihm auch eine Personalakte in seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt gegeben haben in dem sein gesamter Bewerbungsvorgang inklusive Ablehnung dokumentiert wurde. Also: Wenn es die AKte noch gibt (weil er evtl. noch der Wehrüberwachung unterliegt) kann er Akteneinsicht beantragen.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Medieval-Man

Zitat von: Andi am 11. März 2010, 19:03:13
Wenn er sich mal beworben hat wird es von ihm auch eine Personalakte in seinem zuständigen Kreiswehrersatzamt gegeben haben in dem sein gesamter Bewerbungsvorgang inklusive Ablehnung dokumentiert wurde. Also: Wenn es die AKte noch gibt (weil er evtl. noch der Wehrüberwachung unterliegt) kann er Akteneinsicht beantragen.

...dann will ich mal hoffen, dass die Akte noch vorhanden ist. Die jeweiligen Anhaltspunkte, bzw. Tipps von euch sind sehr hilfreich. Danke erstmal dafür!

Medieval_Man
Sei realistisch- versuch das unmögliche!

schlammtreiber

Mal ganz unbefangen zwei Fragen:

a) Warum glaubt er eine solche Bestätigung zu benötigen? Hat er die ABlehnung nach 20 Jahren noch nicht verarbeitet?

b) Glaubt er im Ernst, eine Behörde würde ihm schriftlich bestätigen, dass sie ihn rechtswidrig diskriminiert hat?  ;)
Semper Communis
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