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FWD vorzeitig beenden wegen Studium?

Begonnen von Jaleria, 28. November 2012, 15:47:42

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Jaleria

Hallo,

Mir wurde beim KWEA gesagt, dass wenn ich im FWD bin und einen Studienplatz bekomme, ich die Möglichkeit habe über eine Art Härtefall-Regelung entlassen zu werden um den Studienplatz annehmen zu können. Die Frage ist nun, wie einfach ist das und welche Folgen bringt das Ganze mit sich.
Das Problem dabei ist, dass ich schon immer einen medizinischen Studiengang angestrebt habe und dafür schon einen anderen Studiengang belegt und auch abgeschlossen habe. Heißt wenn ich einen Studienplatz kriege wäre das für ein Zweitstudium und ich weiß nicht ob die Regelung dabei dieselbe ist. Außerdem wollte ich den FWD machen um herauszufinden, ob auch eine Verpflichtung als SaZ (Sanitätsoffizier) für mich in Frage kommt und habe auch eine Bewerbung bei der OPZ laufen, jedoch sieht es da mit den Plätzen auch nicht besser aus. Das heißt, dass ich nach dem Studium eventuell wieder zur Bundeswehr will, also eine Entlassung wegen Kriegsdienstverweigerung oder ähnliches kommt nicht in Frage, da ich sonst ja wohl nicht wieder rein kommen kann.
Da ich erwarte, dass es sowieso noch dauert bis ich einen Studienplatz kriege würde ich mich gerne direkt für 23 Monate FWD melden, da man damit ja auch besser eingesetzt werden kann und besser ausgebildet wird. Außerdem hätte ich langfristig eine Überbrückung für die Zeit. Wenn ich jedoch nun einen Studienplatt kriegen sollte, bevor der Dienst vorbei ist, würde ich diesen ungern aufgeben dafür. Deswegen wüsste ich gerne ob denn wirklich eine sinnvolle Möglichkeit für mich besteht ohne Nachteile in der Zukunft da raus zu kommen. Sonst wäre wohl eher eine kürzere FWD-Zeit sinnvoll...

Wäre schön wenn mir da jemand weiter helfen könnte, wie das genau geregelt ist, da ich trotz langem suchen bisher keine Antwort gefunden habe, da die meisten wohl während der ersten 6 Monate aufhören oder eben erst als SaZ raus wollen und dann wohl auch nicht mehr versuchen rein zu kommen...

Danke für die Hilfe

Tommie

Es bleibt Ihnen auch nach den sechs Monaten "Probezeit" immer unbenommen, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen! Und wenn Sie diesem Antrag dann den Bescheid über die Zuteilung eines Medizin-Studienplatzes beilegen, wird dem dann üblicherweise auch entsprochen werden ;) ! Was sollte denn die Bundeswehr davon haben, Ihnen ein Studium zu verbauen, indem Sie auf die Beendigung des FWD wie vereinbart drängt?

turbotyp

Ich kann mich an 4 von 4 Fällen erinnern, in denen FWDL ihre Dienstzeit erfolgreich verkürzt haben. Als Anlage reichte die Studienplatzzusage oder der Ausbildungsvetrag... Also da habe ich bisher nur Verständnis und Entgegenkommen der Vorgesetzten erlebt.

Ralf

Um aber bei der Ausgangsfrage zu bleiben: nein, eine Härtefallregelung gibt es nicht, demzufolge auch keinen Anspruch auf eine Verkürzung.
Gleichwohl wird es oftmals in solchen Fällen großzügig gehanddhabt, aber es ist kein Automatismus, ein Restrisiko bleibt.
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Hoffman

Was würde einem FWDL eigentlich passieren wenn der Antrag auf Dienstzeitverkürzung abgelehnt worden ist und man dann einfach nicht mehr auftaucht weil man eben anderswo Beschäftigung gefunden hat? Wäre ja eigentlich Vertragsbruch, oder?

KlausP

Dann macht er sich einer Wehrstraftat nach § 15 (Eigenmächtige Abwesenheit) oder § 16 (Fahnenflucht) Wehrstrafgesetz (WStG) schuldig.

Siehe auch hier: http://www.gesetze-im-internet.de/wstrg/index.html
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Hoffman

§ 15 Eigenmächtige Abwesenheit - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ???

§ 16 Fahnenflucht - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren ???

Das ist krass! Hätte nicht gedacht dass es so Ernst sein kann..

wolverine

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