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Wann Vorstafen bekannt geben?

Begonnen von BrokenArrow, 22. April 2010, 00:59:23

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BrokenArrow

Hi

Ich habe folgende frage:
Nach dem Wehrdienst würde ich eig. gerne SaZ werden.
Ich habe 2 Vorstrafen, die fallen unter Jugendstrafen und sind schon abgeleistet.
Wann muss/soll ich die bekannt geben oder wann schauen die nach?
Soweit ich weiss ist es ja für den Wehrdienst egal, ist es vllt ein gut wenn ich den Wehrdienst ohne Zwischenfälle abgeleistet habe und meine Vorstrafen erst danach bekannt werden oder von Anfang an offen sein?
inb4thx

Steve87

am besten von anfang an offen legen und auch schon bei der zuständigen behörde die aktenzeichen besorgen.sonst zieht sich alles unedlich in die länge.das du die aktenzeichen hast is pflicht.die brauchen die unbedingt.dann wird das ganze vom rechtsberater geprüft und das dauert ewigkeiten.glaub mir.ich hab das alles durch;)schick die bewerbung zum saz so früh wie möglich weg und seh zu das du auch wirklich alle unterlagen zu deinen delikten mitschickst.bei mir war es nachher kein problem mehr.ich wurde natürlich beim psychologen drauf angesprochen und nach den hintergründen gefragt,aber da musst du dann einfach ehrlich sein und ihnen (falls du es tust) auch glaubhaft zeigen das du es bereust und auch wirklich weist warum das was du getan hast nicht in ordnung war.
Beamter im mittleren technischen Dienst

BulleMölders

Du bist verpflichtet solche Angeben schon im ersten Erfassungsbogen zu machen, egal ob als Wehrpflichtiger oder als SaZ. Wenn die Vorstrafen erst nach der Erfassung entstanden sind, bist du verpflichtet dieses unverzüglich dem zuständigen KWEA mit zu teilen.
Ansonsten begehst du zumindest eine Ordnungswidrigkeit.
Test

Rolf

Beim Antreg auf SaZ musst du den Grund angeben dei Strafe und das Aktenzeichen.
Wenn du einen guten Chef hast, wird er für dich ein wort einlegen die Aktenlage wird genaustens geprüft und evtl.
wird der MAD (Militärischer Abschirm Dienst) auf dich zurück greifen und dir ein paar fragen stellen. Tipp: Immer die warheit sagen denn sie wisssen alles

lg rolf

BrokenArrow

gemustert bin ich schon, ohne Eignugstests unso da ich noch zur Schule gehe.
eine Tat war vor der Musterung eine danach
sollte ich jetzt schon die "neue" melden?

Steve87

Wenn du es in Betracht ziehst SAZ zu machen dann würde ich es an deiner Stelle sofort melden.
Die werden es sowieso sehr schnell wissen und je früher du ihnen sagst was sache ist umso eher verkaufst du dich nachher als glaubwürdiger Mensch.
Beamter im mittleren technischen Dienst

DaRealAd

Zitat von: BrokenArrow am 22. April 2010, 00:59:23Ich habe 2 Vorstrafen, die fallen unter Jugendstrafen und sind schon abgeleistet.
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht stehen nicht in allen Fällen im Bundeszentralregister und sind daher auch nur teilweise offenbarungspflichtig.

Entscheidend ist, ob du wirklich zu einer "Jugendstrafe" (=Knast) verurteilt wurdest, oder ob es sich lediglich um "Weisungen" (z.B. Sozialstunden) oder ähnliches handelt. Das Jugendgerichtsgesetz kennt da viele Abstufungen. Solche Weisungen stehen z.B. nur im "Erziehungsregister" und hierüber muss man keine Auskunft geben, da BMVg sowie MAD dort auch kein Auskunftsrecht haben.

Steve87

Das kann ich nicht bestätigen.Mein WDB hat mir das auch so gesagt. Beim znwg wurde mir jedoch anderes gesagt.Gib alles direkt an, besorg dir die Aktenzeichen und teil denen alles mit. Alles andere verzögert nur deine Bewerbung. Bei mir hat es deswegen 10 Monate gedauert bis zur Einladung im znwg. Nur weil ich das Aktenzeichen usw noch besorgen musste. Das alleine hat 4 Wochen gedauert und dann lag meine Akte ca. 5Monate beim Rechtsberater. Dabei handelte es sich auch nur um ein Jugendelikt was mit Sozialstunden geahndet wurde.
Beamter im mittleren technischen Dienst

Andi

Zitat von: DaRealAd am 22. April 2010, 14:33:57
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht stehen nicht in allen Fällen im Bundeszentralregister und sind daher auch nur teilweise offenbarungspflichtig.

Das ist so nicht korrekt. Es gibt einen Zusatzfragebogen zu den Bewerbungsunterlagen, der vollumpfänglich und richtig auszufüllen ist.

Gruß Andi
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